
Nachhaltigkeitsstrategie
Die Ziele und Eckpunkte der Nachhaltigkeitsstrategie und -governance der Deka-Gruppe sind umfassend im Nachhaltigkeitsbericht 2024 der Deka-Gruppe dokumentiert. Die folgenden Rubriken ergänzen diese Darstellung um Informationen zum Management der Beziehungen der Deka-Gruppe zu ihren Stakeholdern sowie zu Mitgliedschaften in nationalen ESG-bezogenen Initiativen und zu freiwilligen Selbstverpflichtungen.
Stakeholder-Dialoge
Basisinformationen im Nachhaltigkeitsbericht 2024
Informationen zur Identifikation und Berücksichtigung von Interessenträgern finden Sie im Nachhaltigkeitsbericht 2024 auf S. 143-144.
Ergänzende Informationen
Zu ihren Stakeholdern zählt die Deka-Gruppe unter anderem Kundinnen und Kunden, Mitarbeitende, Anteilseigner und Aufsichtsbehörden, Lieferanten und Kooperationspartner sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Medien und Zivilgesellschaft, beispielsweise aus Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie Umwelt- und Verbraucherverbänden. Eine abschließende Liste der wesentlichen Stakeholder ist im CSRD-Bericht auf S.143 enthalten. Die Deka-Gruppe nutzt dabei ganz unterschiedliche Wege, um mit den verschiedenen Stakeholdern in den Dialog zu treten. Diese reichen von Befragungen und bilateralen Gesprächen über die Teilnahme an Konferenzen bis zur aktiven Mitarbeit in Initiativen und Verbänden.
Der Dialog mit den verschiedenen Stakeholdern und die Befragung ausgewählter Stakeholder-Gruppen ermöglichen es der Deka-Gruppe, die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen zu verstehen sowie die Themen und die daraus abgeleiteten Anliegen der verschiedenen Stakeholder zu erfassen. Insbesondere der Dialog bietet gleichzeitig die Möglichkeit, die eigene Position zu erklären und dadurch auch Vertrauen und Akzeptanz für die Tätigkeiten der Deka-Gruppe zu schaffen. Durch Befragungen erhält die Deka-Gruppe ein repräsentatives Bild der Erwartungen an ihre Leistungen und der Einschätzungen zu ihrem Leistungsangebot.
Der Erfahrungsaustausch sowie die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung klima- und anderer nachhaltigkeitsbezogener Aktivitäten stehen im Mittelpunkt der verschiedenen nationalen und internationalen Mitgliedschaften der Deka-Gruppe und ihrer Tochtergesellschaften. Hierzu gehören auch verschiedene Selbstverpflichtungen zur Berücksichtigung von nachhaltigkeitsbezogenen Aspekten in unterschiedlichen Handlungsfeldern der Deka-Gruppe, z. B. in der Kapitalanlage durch die Principles for Responsible Investment (PRI) und die Net Zero Asset Managers Initiative (NZAM) oder bei der Schiffsfinanzierung durch die Poseidon Principles.
Ein wichtiger Stakeholder sind ESG-Ratingagenturen, die im Auftrag von institutionellen Investoren die Qualität des Nachhaltigkeitsmanagements der Deka-Gruppe bewerten. Die von ihnen genutzten Kriterien und die Bewertungen der entsprechenden Maßnahmen der Deka-Gruppe geben wertvolle Anhaltspunkte für eine Standortbestimmung und für die weiteren Verbesserungen der Nachhaltigkeitsleistung der Deka-Gruppe.
Informationen zur Identifikation und Berücksichtigung von Interessenträgern finden Sie im Nachhaltigkeitsbericht 2024 auf S. 143-144.
Ergänzende Informationen
Zu ihren Stakeholdern zählt die Deka-Gruppe unter anderem Kundinnen und Kunden, Mitarbeitende, Anteilseigner und Aufsichtsbehörden, Lieferanten und Kooperationspartner sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Medien und Zivilgesellschaft, beispielsweise aus Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie Umwelt- und Verbraucherverbänden. Eine abschließende Liste der wesentlichen Stakeholder ist im CSRD-Bericht auf S.143 enthalten. Die Deka-Gruppe nutzt dabei ganz unterschiedliche Wege, um mit den verschiedenen Stakeholdern in den Dialog zu treten. Diese reichen von Befragungen und bilateralen Gesprächen über die Teilnahme an Konferenzen bis zur aktiven Mitarbeit in Initiativen und Verbänden.
Der Dialog mit den verschiedenen Stakeholdern und die Befragung ausgewählter Stakeholder-Gruppen ermöglichen es der Deka-Gruppe, die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen zu verstehen sowie die Themen und die daraus abgeleiteten Anliegen der verschiedenen Stakeholder zu erfassen. Insbesondere der Dialog bietet gleichzeitig die Möglichkeit, die eigene Position zu erklären und dadurch auch Vertrauen und Akzeptanz für die Tätigkeiten der Deka-Gruppe zu schaffen. Durch Befragungen erhält die Deka-Gruppe ein repräsentatives Bild der Erwartungen an ihre Leistungen und der Einschätzungen zu ihrem Leistungsangebot.
Der Erfahrungsaustausch sowie die gemeinsame Entwicklung und Umsetzung klima- und anderer nachhaltigkeitsbezogener Aktivitäten stehen im Mittelpunkt der verschiedenen nationalen und internationalen Mitgliedschaften der Deka-Gruppe und ihrer Tochtergesellschaften. Hierzu gehören auch verschiedene Selbstverpflichtungen zur Berücksichtigung von nachhaltigkeitsbezogenen Aspekten in unterschiedlichen Handlungsfeldern der Deka-Gruppe, z. B. in der Kapitalanlage durch die Principles for Responsible Investment (PRI) und die Net Zero Asset Managers Initiative (NZAM) oder bei der Schiffsfinanzierung durch die Poseidon Principles.
Ein wichtiger Stakeholder sind ESG-Ratingagenturen, die im Auftrag von institutionellen Investoren die Qualität des Nachhaltigkeitsmanagements der Deka-Gruppe bewerten. Die von ihnen genutzten Kriterien und die Bewertungen der entsprechenden Maßnahmen der Deka-Gruppe geben wertvolle Anhaltspunkte für eine Standortbestimmung und für die weiteren Verbesserungen der Nachhaltigkeitsleistung der Deka-Gruppe.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zu den angesprochenen Themen finden Sie auf der Website der Deka-Gruppe und/oder in relevanten Dokumenten.
Website der Deka-Gruppe:
Dokumente:
Befragung von Kundinnen und Kunden
Basisinformationen im Nachhaltigkeitsbericht 2024
Informationen zur Identifikation und Berücksichtigung von Interessenträgern finden Sie im Nachhaltigkeitsbericht 2024 auf S. 144.
Ergänzende Informationen
Eine wichtige Basis für die strategische Weiterentwicklung der Deka-Gruppe, insbesondere der Produkte und Dienstleistungen sowie der vertrieblichen Ausrichtung, bilden regelmäßige Befragungen verschiedener Kundengruppen. Dazu hat die Deka-Gruppe sowohl eigene Analysen beauftragt als auch die Durchführung von Umfragen durch den Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) unterstützt.
Vermögensbarometer 2024
Gemeinsam mit dem DSGV wird jährlich das Vermögensbarometer erstellt, das auf einer bevölkerungsrepräsentativen Online-Umfrage von mehr als 4.800 Bürgerinnen und Bürgern ab einem Alter von 14 Jahren basiert. Neben Fragen zur Einschätzung der eigenen finanziellen Situation, zum Sparverhalten oder zur Altersvorsorge werden dabei regelmäßig auch ESG-bezogene Fragen formuliert. Dabei geht es beispielsweise um die Kenntnisse der Befragten über die nachhaltige Kapitalanlage. Hier hatten zuletzt im Vermögensbarometer 2023 lediglich 17 Prozent der Befragten ihr Wissen zur nachhaltigen Kapitalanlage als gut bzw. sehr gut eingeschätzt. Damit hatten nachhaltige Geldanlagen einen signifikanten Rückstand gegenüber dem allgemeinen Finanzwissen, bei dem sich 33 Prozent als gut bzw. sehr gut einstuften. Die Deka-Gruppe versorgt Anlegerinnen und Anleger auf ihrer Website regelmäßig mit aktuellen Informationen rund um die nachhaltige Kapitalanlage, beispielsweise im Rahmen der Deka-Anlegerakademie und des Fondsmagazins.
Deka-Anlegermonitor 2024
Nachhaltigkeit war auch eines der Themen des Deka-Anlegermonitors, einer repräsentativen Befragung von 4.262 Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern im Alter zwischen 18 und 75 Jahren, die im Juli 2024 im Auftrag der DekaBank durchgeführt wurde. Die Ergebnisse zeigen eine für Umfragen zu Umwelt- bzw. Nachhaltigkeitsthemen recht typische Verteilung zwischen geäußertem Interesse und tatsächlichen Aktivitäten. So äußern 60 Prozent der Befragten grundsätzliches Interesse an einer Kapitalanlage mit nachhaltiger Ausrichtung, tatsächlich nachhaltig investiert haben aktuell 14 Prozent und damit drei Prozentpunkte mehr als vor zwei Jahren. Ein Drittel der Befragten (33 Prozent) hat von der Kapitalanlage mit nachhaltiger Ausrichtung nach eigenen Angaben noch nie gehört, 38 Prozent der Befragten fühlen sich zum Thema Geldanlage mit nachhaltiger Ausrichtung ausreichend informiert. Mehr als jeder Dritte (36 Prozent) gibt an, von seinem Bank- bzw. Sparkassenberater aktiv auf Geldanlagen mit nachhaltiger Ausrichtung angesprochen werden zu wollen.
Informationen zur Identifikation und Berücksichtigung von Interessenträgern finden Sie im Nachhaltigkeitsbericht 2024 auf S. 144.
Ergänzende Informationen
Eine wichtige Basis für die strategische Weiterentwicklung der Deka-Gruppe, insbesondere der Produkte und Dienstleistungen sowie der vertrieblichen Ausrichtung, bilden regelmäßige Befragungen verschiedener Kundengruppen. Dazu hat die Deka-Gruppe sowohl eigene Analysen beauftragt als auch die Durchführung von Umfragen durch den Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) unterstützt.
Vermögensbarometer 2024
Gemeinsam mit dem DSGV wird jährlich das Vermögensbarometer erstellt, das auf einer bevölkerungsrepräsentativen Online-Umfrage von mehr als 4.800 Bürgerinnen und Bürgern ab einem Alter von 14 Jahren basiert. Neben Fragen zur Einschätzung der eigenen finanziellen Situation, zum Sparverhalten oder zur Altersvorsorge werden dabei regelmäßig auch ESG-bezogene Fragen formuliert. Dabei geht es beispielsweise um die Kenntnisse der Befragten über die nachhaltige Kapitalanlage. Hier hatten zuletzt im Vermögensbarometer 2023 lediglich 17 Prozent der Befragten ihr Wissen zur nachhaltigen Kapitalanlage als gut bzw. sehr gut eingeschätzt. Damit hatten nachhaltige Geldanlagen einen signifikanten Rückstand gegenüber dem allgemeinen Finanzwissen, bei dem sich 33 Prozent als gut bzw. sehr gut einstuften. Die Deka-Gruppe versorgt Anlegerinnen und Anleger auf ihrer Website regelmäßig mit aktuellen Informationen rund um die nachhaltige Kapitalanlage, beispielsweise im Rahmen der Deka-Anlegerakademie und des Fondsmagazins.
Deka-Anlegermonitor 2024
Nachhaltigkeit war auch eines der Themen des Deka-Anlegermonitors, einer repräsentativen Befragung von 4.262 Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern im Alter zwischen 18 und 75 Jahren, die im Juli 2024 im Auftrag der DekaBank durchgeführt wurde. Die Ergebnisse zeigen eine für Umfragen zu Umwelt- bzw. Nachhaltigkeitsthemen recht typische Verteilung zwischen geäußertem Interesse und tatsächlichen Aktivitäten. So äußern 60 Prozent der Befragten grundsätzliches Interesse an einer Kapitalanlage mit nachhaltiger Ausrichtung, tatsächlich nachhaltig investiert haben aktuell 14 Prozent und damit drei Prozentpunkte mehr als vor zwei Jahren. Ein Drittel der Befragten (33 Prozent) hat von der Kapitalanlage mit nachhaltiger Ausrichtung nach eigenen Angaben noch nie gehört, 38 Prozent der Befragten fühlen sich zum Thema Geldanlage mit nachhaltiger Ausrichtung ausreichend informiert. Mehr als jeder Dritte (36 Prozent) gibt an, von seinem Bank- bzw. Sparkassenberater aktiv auf Geldanlagen mit nachhaltiger Ausrichtung angesprochen werden zu wollen.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zu den angesprochenen Themen finden Sie auf der Website der Deka-Gruppe und/oder in relevanten Dokumenten.
Website der Deka-Gruppe:
Befragung von Sparkassen
Basisinformationen im Nachhaltigkeitsbericht 2024
Ergänzende Informationen
Befragung der Sparkassen als Partner der Deka-Gruppe
Im Rahmen des DekaBank-Expertenpools Retail befragt die DekaBank dreimal jährlich mehr als 500 Leiterinnen und Leiter sowie Beraterinnen und Berater des Retailvertriebs der Sparkassen zu verschiedenen vertrieblichen Aspekten. Im Jahr 2024 wurden dabei regelmäßig Fragen zum Thema Nachhaltigkeit gestellt. Dabei erhielten die vertrieblichen Unterstützungsleistungen der Deka-Gruppe zu diesem Thema – vom Schulungsangebot über die Endkundenkommunikation bis zu den Produkten – von den befragten Sparkassenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern eine hohe Zustimmung. In der Umfrage von November/Dezember 2024 gaben beispielsweise 85 Prozent der Befragten an, dass die Deka-Gruppe die Sparkassen in Form von Qualifizierungsmaßnahmen und vertriebsunterstützenden Einsatzmitteln ausreichend zum Thema Nachhaltigkeit unterstützt. 84 Prozent waren der Ansicht, dass die Deka-Gruppe als Unternehmen glaubhaft nachhaltig aufgestellt ist.
Seit 2023 existiert zudem ein DekaBank-Expertenpool Private Banking und Wealth Management, in dem über 230 Private Banking-Leitende und Private Banking- und Firmenkunden-Beratende u. a. zum Thema Nachhaltigkeit befragt werden. In der Umfrage von August 2024 gaben 81 Prozent der Befragten an, dass die Deka-Gruppe die Sparkassen in Form von Qualifizierungsmaßnahmen und vertriebsunterstützenden Einsatzmitteln ausreichend zum Thema Nachhaltigkeit unterstützt. Bei dieser Befragung äußerten 79 Prozent der Befragten die Ansicht, dass die Deka-Gruppe als Unternehmen glaubhaft nachhaltig aufgestellt ist.
Befragung der Sparkassen als institutionelle Kunden der Deka-Gruppe
Im Januar 2025 fand eine kurze Blitzlicht-Befragung der Sparkassen als institutionelle Kunden der Deka-Gruppe statt. Dabei wurden 258 Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus 201 Sparkassen befragt. Die Deka-Gruppe wird von der deutlichen Mehrheit der Befragten (89 Prozent) als nachhaltiges Unternehmen wahrgenommen. 90 Prozent gaben an, dass die Deka-Gruppe eine breite und hochwertige Palette im Bereich nachhaltiger Geldanlagen und Serviceangebote rund um die Eigengeschäfte anbietet.
Zu diesem spezifischen Thema finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2024 keine Informationen.
Ergänzende Informationen
Befragung der Sparkassen als Partner der Deka-Gruppe
Im Rahmen des DekaBank-Expertenpools Retail befragt die DekaBank dreimal jährlich mehr als 500 Leiterinnen und Leiter sowie Beraterinnen und Berater des Retailvertriebs der Sparkassen zu verschiedenen vertrieblichen Aspekten. Im Jahr 2024 wurden dabei regelmäßig Fragen zum Thema Nachhaltigkeit gestellt. Dabei erhielten die vertrieblichen Unterstützungsleistungen der Deka-Gruppe zu diesem Thema – vom Schulungsangebot über die Endkundenkommunikation bis zu den Produkten – von den befragten Sparkassenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern eine hohe Zustimmung. In der Umfrage von November/Dezember 2024 gaben beispielsweise 85 Prozent der Befragten an, dass die Deka-Gruppe die Sparkassen in Form von Qualifizierungsmaßnahmen und vertriebsunterstützenden Einsatzmitteln ausreichend zum Thema Nachhaltigkeit unterstützt. 84 Prozent waren der Ansicht, dass die Deka-Gruppe als Unternehmen glaubhaft nachhaltig aufgestellt ist.
Seit 2023 existiert zudem ein DekaBank-Expertenpool Private Banking und Wealth Management, in dem über 230 Private Banking-Leitende und Private Banking- und Firmenkunden-Beratende u. a. zum Thema Nachhaltigkeit befragt werden. In der Umfrage von August 2024 gaben 81 Prozent der Befragten an, dass die Deka-Gruppe die Sparkassen in Form von Qualifizierungsmaßnahmen und vertriebsunterstützenden Einsatzmitteln ausreichend zum Thema Nachhaltigkeit unterstützt. Bei dieser Befragung äußerten 79 Prozent der Befragten die Ansicht, dass die Deka-Gruppe als Unternehmen glaubhaft nachhaltig aufgestellt ist.
Befragung der Sparkassen als institutionelle Kunden der Deka-Gruppe
Im Januar 2025 fand eine kurze Blitzlicht-Befragung der Sparkassen als institutionelle Kunden der Deka-Gruppe statt. Dabei wurden 258 Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner aus 201 Sparkassen befragt. Die Deka-Gruppe wird von der deutlichen Mehrheit der Befragten (89 Prozent) als nachhaltiges Unternehmen wahrgenommen. 90 Prozent gaben an, dass die Deka-Gruppe eine breite und hochwertige Palette im Bereich nachhaltiger Geldanlagen und Serviceangebote rund um die Eigengeschäfte anbietet.
Weiterführende Informationen
Zu diesem spezifischen Thema sind aktuell keine weiterführenden Informationen verfügbar.
Mitgliedschaften in nationalen Initiativen
Basisinformationen im Nachhaltigkeitsbericht 2024
Ergänzende Informationen
Seit 2018 ist das Sustainable Finance Cluster (ehem. Green and Sustainable Finance Cluster Germany (GSFCG)) aktiv, das aus dem Zusammenschluss des Green Finance Clusters des Hessischen Wirtschaftsministeriums und der Accelerating Sustainable Finance Initiative hervorgegangen ist. Ziel des Clusters ist es, sich als Kompetenz- und Dialogplattform des Finanzsektors zur Erreichung der deutschen Klima- und Nachhaltigkeitsziele zu positionieren. Die Deka-Gruppe ist Sponsor und im Ständigen Ausschuss des Clusters vertreten.
Zu den Pionieren einer Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten im Finanzmarkt zählt der Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V. (VfU), in dem sich die DekaBank bereits seit 2007 engagiert. Die DekaBank ist zudem Mitglied im Corporate Responsibility Interface Center (cric) e. V., das im Jahr 2025 sein 25. Jubiläum begeht. Mit seinen mehr als 130 Mitgliedern fördert cric einen konstruktiven Dialog zwischen Unternehmen, Politik und Finanzmarktakteuren für eine generelle Bewusstseinsbildung hinsichtlich ethischer und nachhaltiger Geldanlagen. Auch im Rahmen der Mitgliedschaften im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) sowie im Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) arbeitet die Deka-Gruppe in Ausschüssen und Initiativen zu klima- und nachhaltigkeitsbezogenen Themenstellungen mit.
Die Deka Investment GmbH, die Deka Vermögensmanagement GmbH sowie die Deka Immobilien Investment GmbH engagieren sich seit vielen Jahren im Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI). Beide Gesellschaften sind u. a. im obersten Nachhaltigkeitsgremium des BVI, dem Ausschuss „Nachhaltigkeit", aktiv und stellen hier zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter. Darüber hinaus sind die Gesellschaften in nachhaltigkeitsbezogenen Arbeitskreisen vertreten. Das Geschäftsfeld Asset Management Immobilien (AMI) arbeitet zudem im Arbeitskreis „Nachhaltigkeit bei Immobilienfonds" mit. Ziel dieser Gremien ist die Weiterentwicklung der Verankerung von ESG-Aspekten in der Asset-Management-Branche.
Die BVI-Wohlverhaltensregeln mit ihren freiwilligen Grundsätzen und Kodizes bilden einen anerkannten Mindeststandard für den guten und verantwortungsvollen Umgang mit dem Kapital und den Rechten der Anlegerinnen und Anleger. Sie stellen dar, wie die Kapitalverwaltungsgesellschaften den Verpflichtungen gegenüber Anlegerinnen und Anlegern nachkommen und wie sie deren Interessen Dritten gegenüber vertreten. Als Mitglieder des BVI berücksichtigen die Deka Investment GmbH, die Deka Vermögensmanagement GmbH, die Deka Immobilien Investment GmbH und die WestInvest Gesellschaft für Investmentfonds mbH eigenverantwortlich und angemessen die Wohlverhaltensregeln des BVI und entwickeln diese über den BVI weiter.
Auch in der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management e. V. (DVFA) beschäftigen sich spezifische Gremien mit der Weiterentwicklung der Berücksichtigung von ESG-Kriterien in der Kapitalanlage. Hier ist die Deka Investment GmbH in der Kommission „Governance & Sustainability" und dem Fachausschuss „Governance & Stewardship" aktiv.
Die Mitgliedschaft im Zentralen Immobilien Ausschuss e. V. (ZIA) nutzt das Geschäftsfeld AMI u. a. dazu, sich im Ausschuss „Corporate Social Responsibility" über aktuelle politische und rechtliche Entwicklungen zu informieren und auszutauschen. Im ZIA-Ausschuss „Energie- und Gebäudetechnik" werden Lösungsansätze diskutiert und entwickelt, wie eine ökologischere Ausrichtung des betreuten Immobilienbestands ermöglicht werden kann. Zudem ist die Deka Immobilien Investment GmbH Mitglied des Instituts für Corporate Governance (ICG), das sich mit der Weiterentwicklung nachhaltiger Governance-Strukturen in Immobilienunternehmen beschäftigt.
Zu diesem spezifischen Thema finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2024 keine Informationen.
Ergänzende Informationen
Seit 2018 ist das Sustainable Finance Cluster (ehem. Green and Sustainable Finance Cluster Germany (GSFCG)) aktiv, das aus dem Zusammenschluss des Green Finance Clusters des Hessischen Wirtschaftsministeriums und der Accelerating Sustainable Finance Initiative hervorgegangen ist. Ziel des Clusters ist es, sich als Kompetenz- und Dialogplattform des Finanzsektors zur Erreichung der deutschen Klima- und Nachhaltigkeitsziele zu positionieren. Die Deka-Gruppe ist Sponsor und im Ständigen Ausschuss des Clusters vertreten.
Zu den Pionieren einer Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten im Finanzmarkt zählt der Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V. (VfU), in dem sich die DekaBank bereits seit 2007 engagiert. Die DekaBank ist zudem Mitglied im Corporate Responsibility Interface Center (cric) e. V., das im Jahr 2025 sein 25. Jubiläum begeht. Mit seinen mehr als 130 Mitgliedern fördert cric einen konstruktiven Dialog zwischen Unternehmen, Politik und Finanzmarktakteuren für eine generelle Bewusstseinsbildung hinsichtlich ethischer und nachhaltiger Geldanlagen. Auch im Rahmen der Mitgliedschaften im Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV) sowie im Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) arbeitet die Deka-Gruppe in Ausschüssen und Initiativen zu klima- und nachhaltigkeitsbezogenen Themenstellungen mit.
Die Deka Investment GmbH, die Deka Vermögensmanagement GmbH sowie die Deka Immobilien Investment GmbH engagieren sich seit vielen Jahren im Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI). Beide Gesellschaften sind u. a. im obersten Nachhaltigkeitsgremium des BVI, dem Ausschuss „Nachhaltigkeit", aktiv und stellen hier zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter. Darüber hinaus sind die Gesellschaften in nachhaltigkeitsbezogenen Arbeitskreisen vertreten. Das Geschäftsfeld Asset Management Immobilien (AMI) arbeitet zudem im Arbeitskreis „Nachhaltigkeit bei Immobilienfonds" mit. Ziel dieser Gremien ist die Weiterentwicklung der Verankerung von ESG-Aspekten in der Asset-Management-Branche.
Die BVI-Wohlverhaltensregeln mit ihren freiwilligen Grundsätzen und Kodizes bilden einen anerkannten Mindeststandard für den guten und verantwortungsvollen Umgang mit dem Kapital und den Rechten der Anlegerinnen und Anleger. Sie stellen dar, wie die Kapitalverwaltungsgesellschaften den Verpflichtungen gegenüber Anlegerinnen und Anlegern nachkommen und wie sie deren Interessen Dritten gegenüber vertreten. Als Mitglieder des BVI berücksichtigen die Deka Investment GmbH, die Deka Vermögensmanagement GmbH, die Deka Immobilien Investment GmbH und die WestInvest Gesellschaft für Investmentfonds mbH eigenverantwortlich und angemessen die Wohlverhaltensregeln des BVI und entwickeln diese über den BVI weiter.
Auch in der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management e. V. (DVFA) beschäftigen sich spezifische Gremien mit der Weiterentwicklung der Berücksichtigung von ESG-Kriterien in der Kapitalanlage. Hier ist die Deka Investment GmbH in der Kommission „Governance & Sustainability" und dem Fachausschuss „Governance & Stewardship" aktiv.
Die Mitgliedschaft im Zentralen Immobilien Ausschuss e. V. (ZIA) nutzt das Geschäftsfeld AMI u. a. dazu, sich im Ausschuss „Corporate Social Responsibility" über aktuelle politische und rechtliche Entwicklungen zu informieren und auszutauschen. Im ZIA-Ausschuss „Energie- und Gebäudetechnik" werden Lösungsansätze diskutiert und entwickelt, wie eine ökologischere Ausrichtung des betreuten Immobilienbestands ermöglicht werden kann. Zudem ist die Deka Immobilien Investment GmbH Mitglied des Instituts für Corporate Governance (ICG), das sich mit der Weiterentwicklung nachhaltiger Governance-Strukturen in Immobilienunternehmen beschäftigt.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zu den angesprochenen Themen finden Sie auf der Website der Deka-Gruppe und/oder in relevanten Dokumenten.
Dokumente:
Selbstverpflichtungen
Basisinformationen im Nachhaltigkeitsbericht 2024
Ergänzende Informationen
Die Deka-Gruppe hat verschiedene Selbstverpflichtungen zur nachhaltigen Entwicklung der Deka-Gruppe und ihrer Projekte unterzeichnet und unterstreicht damit ihr über die Erfüllung regulatorischer Vorgaben weit hinausgehendes Commitment für eine klimaverträgliche und nachhaltige Entwicklung. Die Selbstverpflichtungen beziehen sich dabei regelmäßig auch auf internationale Standards und Regelwerke, die dadurch ebenfalls für die Deka-Gruppe relevant werden. So nimmt beispielsweise der UN Global Compact, den die DekaBank bereits seit 2011 unterstützt, Bezug auf die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsagentur (ILO). Um sicherzustellen, dass die Selbstverpflichtungen passend und umsetzbar für die Deka-Gruppe sind und sie den Verpflichtungen auch umfassend gerecht wird, wurde ein gruppenübergreifender Prozess für die Beitritte zu und Austritte aus entsprechenden Selbstverpflichtungen entwickelt.
Der Prüf-, Entscheidungs- und Monitoring-Prozess der ESG-Selbstverpflichtungen basiert auf fünf Grundsätzen. Durch einen differenzierten Prozess soll dabei sichergestellt werden, dass zum einen die Ziele und Inhalte der Selbstverpflichtungen jederzeit umfassend erfüllt werden. Zum anderen sollen die Fortschritte bei der Umsetzung der Selbstverpflichtungen dokumentiert und bewertet werden. Schließlich sollen mögliche nichtfinanzielle Risiken, die sich aus der Unterzeichnung neuer Selbstverpflichtungen oder im Rahmen bestehender Verpflichtungen ergeben können, frühzeitig identifiziert werden können.
Vor diesem Hintergrund ist in den Grundsätzen auch festgelegt, dass jeweils die organisatorische Einheit für die Umsetzung der Verpflichtung verantwortlich ist, die den Beitritt initiiert oder vollzogen hat. Sie steht zudem im Kontakt mit den Trägerorganisationen der Selbstverpflichtungen, um sicherzustellen, dass die eingegangenen Verpflichtungen jederzeit eingehalten werden. Im Vorfeld jeder neuen Verpflichtung sowie jährlich während der Mitgliedschaft erfolgt eine Prüfung und Bewertung im Hinblick auf Reputationsrisiken. Darüber hinaus wird überprüft, ob die Ziele und Inhalte der Selbstverpflichtung im Einklang mit der Haltung der DekaBank zum Thema Nachhaltigkeit und damit mit dem ganzheitlichen Nachhaltigkeitskonzept der Bank stehen.
Bevor eine Selbstverpflichtung unterschrieben wird, muss der Vorstand der DekaBank bzw. die Geschäftsführung der jeweils relevanten Tochtergesellschaft über einen solchen Beitritt entscheiden und diesen genehmigen. Außerdem müssen die Verantwortlichkeiten klar definiert und dokumentiert werden. Diese Verantwortlichkeiten sorgen dafür, dass innerhalb der von den Verpflichtungen betroffenen Einheiten die spezifischen Anforderungen der Selbstverpflichtungen umgesetzt werden. Über die konkreten Inhalte und die sich daraus ergebenden Anforderungen an die DekaBank bzw. die einzelnen Tochtergesellschaften werden die zuständigen Einheiten und Mitarbeitenden umfassend informiert, beispielsweise im Rahmen von Weiterbildungen. Über Art und Inhalt der eingegangenen Selbstverpflichtungen sowie die jeweils erreichten Fortschritte berichtet die Deka-Gruppe regelmäßig auf ihrer Website und im Intranet.
Zu diesem spezifischen Thema finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2024 keine Informationen.
Ergänzende Informationen
Die Deka-Gruppe hat verschiedene Selbstverpflichtungen zur nachhaltigen Entwicklung der Deka-Gruppe und ihrer Projekte unterzeichnet und unterstreicht damit ihr über die Erfüllung regulatorischer Vorgaben weit hinausgehendes Commitment für eine klimaverträgliche und nachhaltige Entwicklung. Die Selbstverpflichtungen beziehen sich dabei regelmäßig auch auf internationale Standards und Regelwerke, die dadurch ebenfalls für die Deka-Gruppe relevant werden. So nimmt beispielsweise der UN Global Compact, den die DekaBank bereits seit 2011 unterstützt, Bezug auf die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsagentur (ILO). Um sicherzustellen, dass die Selbstverpflichtungen passend und umsetzbar für die Deka-Gruppe sind und sie den Verpflichtungen auch umfassend gerecht wird, wurde ein gruppenübergreifender Prozess für die Beitritte zu und Austritte aus entsprechenden Selbstverpflichtungen entwickelt.
Der Prüf-, Entscheidungs- und Monitoring-Prozess der ESG-Selbstverpflichtungen basiert auf fünf Grundsätzen. Durch einen differenzierten Prozess soll dabei sichergestellt werden, dass zum einen die Ziele und Inhalte der Selbstverpflichtungen jederzeit umfassend erfüllt werden. Zum anderen sollen die Fortschritte bei der Umsetzung der Selbstverpflichtungen dokumentiert und bewertet werden. Schließlich sollen mögliche nichtfinanzielle Risiken, die sich aus der Unterzeichnung neuer Selbstverpflichtungen oder im Rahmen bestehender Verpflichtungen ergeben können, frühzeitig identifiziert werden können.
Vor diesem Hintergrund ist in den Grundsätzen auch festgelegt, dass jeweils die organisatorische Einheit für die Umsetzung der Verpflichtung verantwortlich ist, die den Beitritt initiiert oder vollzogen hat. Sie steht zudem im Kontakt mit den Trägerorganisationen der Selbstverpflichtungen, um sicherzustellen, dass die eingegangenen Verpflichtungen jederzeit eingehalten werden. Im Vorfeld jeder neuen Verpflichtung sowie jährlich während der Mitgliedschaft erfolgt eine Prüfung und Bewertung im Hinblick auf Reputationsrisiken. Darüber hinaus wird überprüft, ob die Ziele und Inhalte der Selbstverpflichtung im Einklang mit der Haltung der DekaBank zum Thema Nachhaltigkeit und damit mit dem ganzheitlichen Nachhaltigkeitskonzept der Bank stehen.
Bevor eine Selbstverpflichtung unterschrieben wird, muss der Vorstand der DekaBank bzw. die Geschäftsführung der jeweils relevanten Tochtergesellschaft über einen solchen Beitritt entscheiden und diesen genehmigen. Außerdem müssen die Verantwortlichkeiten klar definiert und dokumentiert werden. Diese Verantwortlichkeiten sorgen dafür, dass innerhalb der von den Verpflichtungen betroffenen Einheiten die spezifischen Anforderungen der Selbstverpflichtungen umgesetzt werden. Über die konkreten Inhalte und die sich daraus ergebenden Anforderungen an die DekaBank bzw. die einzelnen Tochtergesellschaften werden die zuständigen Einheiten und Mitarbeitenden umfassend informiert, beispielsweise im Rahmen von Weiterbildungen. Über Art und Inhalt der eingegangenen Selbstverpflichtungen sowie die jeweils erreichten Fortschritte berichtet die Deka-Gruppe regelmäßig auf ihrer Website und im Intranet.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zu den angesprochenen Themen finden Sie auf der Website der Deka-Gruppe und/oder in relevanten Dokumenten.
Website der Deka-Gruppe: