Wirtschaft und Menschenrechte bei der Deka

Wirtschaft und Menschenrechte bei der Deka-Gruppe

Eine Vielzahl an internationalen Standards und Prinzipien bietet die Rahmenbedingungen, um die Menschenrechte zu wahren – auch in der Lieferkette. Wir haben uns bereits vor vielen Jahren diversen dieser Prinzipien und Regelwerke verpflichtet, die zu unserem Geschäftsmodell passen und international anerkannt sind:

Äquator-Prinzipien

Die Äquator-Prinzipien (Equator Principles) sind ein freiwilliges Regelwerk von Banken, die definierte Umwelt- und Sozialstandards im Bereich der Projektfinanzierungen einhalten. Als teilnehmendes Institut verpflichten wir uns, nur solche Projekte zu finanzieren, bei denen die Kreditnehmer die Umwelt- und Sozialkriterien der Prinzipien erfüllen.

Im Bankensektor ist Achtung der Menschenrechte vor allem bei der Finanzierung von Infrastrukturprojekten von Bedeutung. Dabei geht es oft auch um den Umgang mit lokalen Gemeinschaften. In solchen Projekten orientieren wir uns an den Equator Principles und stellen dadurch sicher, dass alle Aspekte der Menschenrechte bei den Finanzierungen berücksichtigt werden. So sollen zum einen Risiken vermieden werden – sowohl für die Realisierung der Projekte als auch für die Reputation der Bank. Zum anderen sollen negative Folgen für die Menschen ausgeschlossen werden, die von den finanzierten Projekten betroffen sind.

ILO-Kernarbeitsnormen

Die ILO-Kernarbeitsnormen sind Sozialstandards im Rahmen der Welthandelsordnung. Sie sollen menschenwürdige Arbeitsbedingungen und einen hinreichenden Schutz gewährleisten. Die DekaBank beachtet die Kernarbeitsnormen in verschiedenen Bereichen: Die Lieferanten der DekaBank müssen sich verpflichten, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation einzuhalten. Zudem tätigen wir keine Finanzierungen von Unternehmen, die gegen die Normen verstoßen.

Die gesamte Deka-Gruppe hat Finanzierungen von Unternehmen, die unter anderem die Normen nicht einhalten, auf ihre Negativliste gesetzt. Diese Transaktionen dürfen nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Vorstands getätigt werden.

UN Global Compact

Bereits seit 2011 unterstützen wir die Prinzipien des UN Global Compact. Indem wir uns zu den zehn Prinzipien bekennen, verpflichten wir uns im Rahmen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung, die Menschen- und Arbeitsrechte einzuhalten, die Umwelt zu schützen und Korruption und Bestechung zu bekämpfen. Die Prinzipien beziehen sich damit auf die Aspekte, die auch im CSR-RUG (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) als relevant definiert werden.

Unternehmen, die den Global Compact unterschreiben, sollen
  • die international verkündeten Menschenrechte respektieren und fördern, dass diese eingehalten werden.
  • sicherstellen, dass sie nicht bei Verletzungen der Menschenrechte mitwirken.
  • die Rechte ihrer Beschäftigten, sich gewerkschaftlich zu betätigen, respektieren sowie deren Recht auf Kollektivverhandlungen effektiv anerkennen.
  • alle Formen von Zwangsarbeit bzw. erzwungener Arbeit ausschließen.
  • daran mitwirken, Kinderarbeit abzuschaffen.
  • jede Diskriminierung in Bezug auf Beschäftigung und Beruf ausschließen.
  • gegen Gefährdungen der Umwelt vorsorgen.
  • durch Initiativen ein größeres Umweltbewusstsein fördern.
  • zur Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien ermutigen.
  • gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.
 
Mit einem eigenen Nachhaltigkeitsfilter bewertet die DekaBank bereits seit 2014 die Neuinvestitionen ihrer Eigenanlagen. Er umfasst in Anlehnung an den UN Global Compact einen Katalog von Ausschlusskriterien für die Themenfelder Umwelt, Menschen- und Arbeitsrechte und Korruption.

Lieferanten- bzw. Nachhaltigkeitserklärung

Auch in unserer Lieferkette stellen wir sicher, dass die Menschenrechte gewahrt bleiben. Für die Auswahl der Lieferanten hat die DekaBank Anforderungen definiert, die sowohl in der Qualität der bezogenen Produkte und Leistungen als auch in der Unternehmensführung der Lieferanten und Dienstleister Nachhaltigkeit garantieren.

Unseren Lieferanten legen wir unsere Nachhaltigkeitserklärung zur Unterschrift vor, bevor wir mit ihnen eine Geschäftsbeziehung eingehen. Unter anderem verpflichten sie sich dazu, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einzuhalten.

Umgang mit den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) trat zum 1. Januar 2023 vollständig in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, grundlegende Menschenrechte in den Lieferketten von Unternehmen zu schützen und insbesondere das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit durchzusetzen. Auch Umweltbelange sind hierbei relevant, wenn sie zu Menschenrechtsverletzungen führen oder dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen. Das LkSG gilt in einer ersten Phase für Unternehmen mit in der Regel mindestens als 3.000 in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Damit fällt auch die DekaBank in den Anwendungsbereich des LkSG. Die Umsetzung der damit verbundenen Anforderungen erfolgte für die DekaBank und deren Lieferanten sowie für die Tochtergesellschaften, auf welche die DekaBank einen bestimmenden Einfluss ausübt.
 
Zur Vorbereitung der Umsetzung des Gesetzes wurde die Ausgangslage und der Anwendungsbereich für das LkSG analysiert sowie der konkrete Handlungsbedarf für die DekaBank und die anderen Unternehmen der Deka-Gruppe definiert. Dabei wurden auch die Verantwortlichkeiten für die initiale Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen sowie die dauerhafte Sicherstellung der Einhaltung dieser Anforderungen festgelegt.
 
Im Zuge der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen wurde bis Ende des Geschäftsjahres 2022 ein Menschenrechtsbeauftragter, Herr Christoph Kehr-von Plettenberg, benannt und ein Beschwerdeverfahren gemäß den Anforderungen des LkSG eingerichtet. In 2023 wurden weitere Schritte zur Umsetzung des LkSG unternommen, u.a. die Risikoanalysen für den eigenen Geschäftsbereich und die unmittelbaren Zulieferer. Die DekaBank berichtet in Form der gem. LkSG geforderten und hier aufgeführten Grundsatzerklärung über die Ergebnisse der Analysen sowie die abgeleiteten Maßnahmen.

Modern Slavery Act (MSA)

Der britische Modern Slavery Act von 2015 (Gesetz über moderne Sklaverei) verweist auf die Verantwortung der Unternehmen für die Abschaffung von Sklavenarbeit in der Zulieferkette. Er verpflichtet alle Unternehmen, die in Großbritannien Geschäfte betreiben, zu einer Erklärung. Darin müssen sie aufzeigen, welche Maßnahmen sie unternehmen, um sicherzustellen, dass es in ihrer Lieferkette keine „Sklavenarbeit“ gibt. Die Deka-Gruppe hat eine solche Erklärung abgegeben.
  • Ethikkodex
    für alle Mitarbeitenden verbindlich
  • A+
    Bestnote im Rahmen der PRI-Mitgliedschaft der Deka Investment
  • Für 85%
    des Beschaffungsvolumens liegen Nachhaltigkeitserklärungen vor.

Der Deka Ethikkodex

Unser Ethikkodex dient als Orientierungsrahmen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Führungskräfte, Vorstandsmitglieder und für alle, die im Namen der Deka-Gruppe agieren. Er ist verbindlich und stellt sicher, dass alle ethisch und moralisch korrekt auftreten und handeln.

Wenn ein Mitarbeitender sich nicht an den Ethikkodex hält, beeinflusst das unter anderem ganz direkt sein Gehalt: Im Rahmen des jährlichen Mitarbeitergesprächs prüft jeder Mitarbeitende gemeinsam mit seiner Führungskraft, ob er sich im Einklang mit dem Ethikkodex verhalten hat. Als ein Ergebnis dieser Prüfung kann die variable Vergütung gekürzt werden.

Besonders schwere Verstöße gegen den Ethikkodex können zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen, zivil- und strafrechtlichen Verfahren bis hin zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen.

Mitgliedschaften in nationalen und internationalen Initiativen

Die Deka ist in einer Vielzahl verschiedener Brancheninitiativen und Verbänden aktiv. In diesem Rahmen tauschen wir uns zusammen mit anderen Akteuren über nachhaltigkeitsbezogene Fragen aus und entwickeln gemeinsame Lösungsansätze.

Nationale Initiativen

2023 wurde Ingo Speich, Leiter der Abteilung Nachhaltigkeit & Corporate Governance der Deka Investment GmbH, als Mitglied in die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex berufen. Zudem ist er Vorstand bei der Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) und Co-Leiter der DVFA Kommission „Governance & Sustainability“. Ebenso ist Herr Speich Mitglied in Arbeitskreisen der Schmalenbach-Gesellschaft. Von 2019 bis 2021 war Herr Speich Mitglied im Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung und in einem Gremium bei der Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA. 

Seit 2018 ist das Green and Sustainable Finance Cluster Germany (GSFCG) aktiv. Der im Sommer 2017 von der Deutschen Börse und dem Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) ins Leben gerufene Hub for Sustainable Finance (H4SF) ist ein offenes Netzwerk von Akteuren am Finanzmarkt und weiteren Stakeholdern, die aktiv zu einem nachhaltigen Finanzsystem in Deutschland beitragen. Die Deka-Gruppe ist Sponsor und im Ständigen Ausschuss des Clusters vertreten.

Seit 2007 engagiert sich die DekaBank im Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e. V. (VfU). Johannes Behrens-Türk, Leiter des Nachhaltigkeitsmanagements der DekaBank, ist seit 2016 ehrenamtlich als Mitglied des Vorstands im VfU tätig. Die DekaBank ist außerdem Mitglied im Forum Nachhaltige Geldanlagen e. V. (FNG) und beim Corporate Responsibility Interface Center e. V. (CRIC), einem gemeinnützigen Verein zur Förderung von Ethik und Nachhaltigkeit bei der Geldanlage.

Internationale Initiativen

In 2020 ist die DekaBank als Asset Owner den PRI beigetreten. Damit hat sie die Voraussetzung für die Beitritte der Assetmanagementgesellschaften Deka Vermögensmanagement GmbH, Deka International S.A., Deka Immobilien Investment GmbH und WestInvest Gesellschaft für Investmentfonds mbH geschaffen. Zusammen mit der Deka Investment GmbH, die die PRI bereits 2012 unterzeichnet hat, werden sich damit alle wesentlichen Gesellschaften der Deka-Gruppe zur Umsetzung der sechs Prinzipien für eine nachhaltige Kapitalanlage verpflichtet haben.
Weitere internationale Initiativen:
  • Die Deka Investment GmbH unterstützt im Rahmen ihrer PRI-Mitgliedschaft die Engagement-Kampagne zum Thema Kobalt und Menschenrechte. Dabei forderte sie u.a. die deutschen Automobilunternehmen dazu auf, die Transparenz über die Zulieferkette bei der Beschaffung von Kobalt zu steigern, um Menschenrechtsverletzungen besser identifizieren und bekämpfen zu können.
  • Seit 2016 ist die DekaBank Mitglied der Green Bond Principles der ICMA. Sie dienen international als Orientierungshilfe für den Emissionsprozess von „grünen Wertpapieren“.
  • Seit Ende 2018 ist die DekaBank Partner der Climate Bonds Initiative (CBI). Die Initiative verfolgt das Ziel, den internationalen Anleihen-Markt stärker in die Finanzierung des Klimaschutzes einzubinden und die Marktentwicklung bei Green und Climate Bonds zu unterstützen. In Kooperation mit der CBI konnte die DekaBank bereits diverse Kundenveranstaltungen zu Green Bonds und Entwicklungen am Sustainable Finance Markt durchführen und eine Studie zum deutschen Sustainable Finance Markt begleiten.