Meldestelle der Deka für hinweisgebende Personen

Als Deka sind wir unseren Kunden, Investoren und auch der Gesellschaft gegenüber verpflichtet. Deshalb legen wir größten Wert darauf, dass sich alle Mitarbeitenden und Personen, die im Namen der Deka handeln, ethisch korrekt verhalten und es zu keinen Verstößen gegen Gesetze oder internen Regeln kommt.

Vertrauliche Meldestelle für Verstöße

Hält sich jemand nicht an unsere Standards, wollen wir umgehend informiert werden, um Missstände frühzeitig erkennen und abstellen zu können. Hinweisgebenden Personen stehen verschiedene Kommunikationswege zur Verfügung, über die Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze, Ordnungswidrigkeiten, interne Regeln oder ethisch zweifelhafte Praktiken gemeldet werden können. Die Kanäle stehen jedem offen – Mitarbeitenden, Kunden, Geschäftspartnern sowie Dritten und sind selbstverständlich kostenlos. Zur Einreichung von entsprechenden Hinweisen hat die Deka zwei interne Meldestellen implementiert. Dies ist zum einen eine Stelle in der Deka-Compliance und zum anderen der Vertrauensanwalt Dr. Rainer Buchert.
 
Hinweisgebende Personen, die im guten Glauben Hinweise melden, um Missstände aufzudecken, genießen einen besonderen Schutz vor ungerechtfertigten Benachteiligungen in ihrer beruflichen Tätigkeit. Sie werden durch höchste Vertraulichkeit und, sofern rechtlich möglich, durch Sicherstellung ihrer Anonymität geschützt.
 
Darüber hinaus können auch Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz eingereicht werden. Für die direkte Einreichung einer Beschwerde nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie für den Prozess zur internen Bearbeitung von Beschwerden wird auf die Seite des Beschwerdemanagements der DekaBank verwiesen.
 
Die Hinweisgeberstellen sind nicht für Beschwerden allgemeiner Art (z. B. Kundenbeschwerden) zuständig.
 
Ihre Hinweise können Sie melden an
- die interne Meldestelle der Deka-Compliance: Hinweise-Compliance-FK@deka.de  oder an
- die interne Meldestelle Dr. Rainer Buchert (Vertrauensanwalt) aus der Kanzlei Buchert Jacob Partner Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB
Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert
Kanzlei Buchert Jacob Partner Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB

Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert ist für hinweisgebende Personen telefonisch (außerhalb der üblichen Geschäftszeiten über die Direktkontakt-Telefonnummer), per E-Mail sowie über das Kontaktformular erreichbar. Er unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.
Kontaktformular

Kaiserstr. 22
60311 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 710 33 330 (Kanzlei - werktags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr) 
oder +49 6105 921355 (Direktkontakt - auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten)
Fax +49 69 710 34 444
E-Mail-Adresse: dr-buchert@dr-buchert.de oder kanzlei@dr-buchert.de

Die Vertretung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Buchert wird durch Frau Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob sichergestellt. Sie ist ebenfalls werktäglich über die genannten Kontaktdaten der Kanzlei und außerhalb der üblichen Geschäftszeiten unter der Rufnummer +49 69 710 33 534 erreichbar.

+49 6105 921355

E-Mail schreiben

Hinweisgebenden Personen bleibt es unbenommen sich an die externen Meldestellen
- des Bundesamtes für Justiz,
- der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie
- des Bundeskartellamtes
zu wenden.

So reagiert die Deka auf Verstöße

Die Meldestellen für hinweisgebende Personen nehmen die Hinweise auf.
 
Wird ein Sachverhalt direkt an die Deka-Compliance gemeldet, prüft diese den Sachverhalt und leitet bei einem Anfangsverdacht für ein Fehlverhalten interne Ermittlungen ein.
Hinweisgebende Personen erhalten von der jeweiligen Meldestelle innerhalb von sieben Tagen nach Abgabe der Meldung eine Eingangsbestätigung. Spätestens drei Monate nach Erhalt der Eingangsbestätigung erfolgt eine Rückmeldung, in welcher mögliche Folgemaßnahmen aufgezeigt werden.
 
Stellt sich ein Verdacht als gerechtfertigt heraus, wirkt die Deka-Compliance auf eine entsprechende Sanktionierung des Fehlverhaltens hin.
 
Wird ein Hinweis an die Meldestelle - Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert - gemeldet, erfolgt eine Weiterleitung des Sachverhalts an die Deka-Compliance nur mit schriftlicher Einwilligung der hinweisgebenden Person. Sollte diese der Deka gegenüber anonym bleiben wollen, gibt die Hinweisgeberstelle den Sachverhalt ohne Offenlegung der Identität der hinweisgebenden Person weiter.