
Verantwortungsvolle Unternehmensführung
Eine regelkonforme und gesellschaftlich akzeptierte Unternehmensführung bildet die Basis sowohl für den wirtschaftlichen Erfolg der Deka-Gruppe als auch für die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Wichtige Grundlagen und Elemente einer in diesem Sinne verantwortungsvollen Unternehmensführung werden im Folgenden dokumentiert. Dazu zählen insbesondere das Management von nachhaltigkeitsbezogenen Reputationsrisiken sowie die Frage, wie im Rahmen eines systematischen Ideen- und Innovationsmanagements belastbare Ansätze auch für die Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistungen der Deka-Gruppe entwickelt und umgesetzt werden können. Ein ehrliches Feedback zu den nachhaltigkeitsbezogenen Maßnahmen der Deka-Gruppe geben die ESG-Ratingagenturen, die unsere Leistungen unabhängig analysieren und bewerten.
Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Basisinformationen im Nachhaltigkeitsbericht 2024
Zu diesem spezifischen Thema finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2024 keine Informationen.
Ergänzende Informationen
Durch die Arbeitsanweisung „Gruppenweite Mindeststandards zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ definiert die DekaBank als übergeordnetes Unternehmen auf Basis der jährlichen Risikoanalyse die einzuhaltenden Pflichten im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG) und des Kreditwesengesetzes (KWG). Dadurch ist die Transparenz über Kundinnen und Kunden und die dahinterstehende Gesellschafterstruktur in Deutschland ebenso gegeben wie in den Tochtergesellschaften. Das Gesamtrisiko der Deka-Gruppe für Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden, wird auf Basis der jährlichen Risikoanalyse unverändert zum Vorjahr als gering bewertet.
Zu diesem spezifischen Thema finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2024 keine Informationen.
Ergänzende Informationen
Durch die Arbeitsanweisung „Gruppenweite Mindeststandards zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ definiert die DekaBank als übergeordnetes Unternehmen auf Basis der jährlichen Risikoanalyse die einzuhaltenden Pflichten im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG) und des Kreditwesengesetzes (KWG). Dadurch ist die Transparenz über Kundinnen und Kunden und die dahinterstehende Gesellschafterstruktur in Deutschland ebenso gegeben wie in den Tochtergesellschaften. Das Gesamtrisiko der Deka-Gruppe für Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden, wird auf Basis der jährlichen Risikoanalyse unverändert zum Vorjahr als gering bewertet.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zu den angesprochenen Themen finden Sie auf der Website der Deka-Gruppe und/oder in relevanten Dokumenten.
Website der Deka-Gruppe:
Einhaltung von Sanktionen und Embargos
Basisinformationen im Nachhaltigkeitsbericht 2024
Zu diesem spezifischen Thema finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2024 keine Informationen.
Ergänzende Informationen
Als übergeordnetes Unternehmen definiert die DekaBank durch die „Gruppenweiten Mindeststandards zu Finanzsanktionen“ verbindliche Vorgaben zur Einhaltung von anwendbaren Sanktionen und Embargos sowie zur Umsetzung von sanktionsrechtlichen Maßnahmen. Insbesondere vor dem Hintergrund der komplexen Entwicklung des Sanktionsumfelds – im Speziellen aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sowie des anhaltenden Nahostkonflikts und der damit verbundenen angespannten geopolitischen Lage – ist die Identifizierung von Risiken, die Einhaltung von Sanktionen sowie das Vorhalten einer Sanktions-Compliance für die Deka-Gruppe unerlässlich. Um Risiken im Zusammenhang mit Sanktionen und Embargos zu identifizieren und zu kontrollieren, werden u. a. Transaktionen und Kunden-/Geschäftspartnerbeziehungen gegen anwendbare Sanktionslisten geprüft. Zudem ist eine technische Lösung zur Sanktionsüberprüfung des Handels mit Finanzinstrumenten implementiert.
Zu diesem spezifischen Thema finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2024 keine Informationen.
Ergänzende Informationen
Als übergeordnetes Unternehmen definiert die DekaBank durch die „Gruppenweiten Mindeststandards zu Finanzsanktionen“ verbindliche Vorgaben zur Einhaltung von anwendbaren Sanktionen und Embargos sowie zur Umsetzung von sanktionsrechtlichen Maßnahmen. Insbesondere vor dem Hintergrund der komplexen Entwicklung des Sanktionsumfelds – im Speziellen aufgrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sowie des anhaltenden Nahostkonflikts und der damit verbundenen angespannten geopolitischen Lage – ist die Identifizierung von Risiken, die Einhaltung von Sanktionen sowie das Vorhalten einer Sanktions-Compliance für die Deka-Gruppe unerlässlich. Um Risiken im Zusammenhang mit Sanktionen und Embargos zu identifizieren und zu kontrollieren, werden u. a. Transaktionen und Kunden-/Geschäftspartnerbeziehungen gegen anwendbare Sanktionslisten geprüft. Zudem ist eine technische Lösung zur Sanktionsüberprüfung des Handels mit Finanzinstrumenten implementiert.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zu den angesprochenen Themen finden Sie auf der Website der Deka-Gruppe und/oder in relevanten Dokumenten.
Website der Deka-Gruppe:
Umgang mit Interessenkonflikten
Basisinformationen im Nachhaltigkeitsbericht 2024
Zu diesem spezifischen Thema finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2024 keine Informationen.
Ergänzende Informationen
Die Geschäftsleitung ist für die Festlegung, Genehmigung und Überwachung der Umsetzung und Pflege von wirksamen Richtlinien zur Ermittlung, Bewertung, Steuerung und Minderung tatsächlicher und potenzieller Interessenkonflikte zuständig und hat den Compliance-Bereich mit dem Management von Interessenkonflikten beauftragt.
In der Deka-Gruppe sind Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten implementiert, die für alle Mitarbeitenden und alle relevanten Gruppengesellschaften gelten. Nach den Grundsätzen sind alle geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um Interessenkonflikte zu erkennen und zu vermeiden oder zu regeln. Können Interessenkonflikte nicht vermieden oder in ausreichendem Maße ausgesteuert werden, sind sie als Ultima Ratio offenzulegen.
In den Grundsätzen der Deka-Gruppe für den Umgang mit Interessenkonflikten wird festgelegt,
Zu diesem spezifischen Thema finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2024 keine Informationen.
Ergänzende Informationen
Die Geschäftsleitung ist für die Festlegung, Genehmigung und Überwachung der Umsetzung und Pflege von wirksamen Richtlinien zur Ermittlung, Bewertung, Steuerung und Minderung tatsächlicher und potenzieller Interessenkonflikte zuständig und hat den Compliance-Bereich mit dem Management von Interessenkonflikten beauftragt.
In der Deka-Gruppe sind Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten implementiert, die für alle Mitarbeitenden und alle relevanten Gruppengesellschaften gelten. Nach den Grundsätzen sind alle geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um Interessenkonflikte zu erkennen und zu vermeiden oder zu regeln. Können Interessenkonflikte nicht vermieden oder in ausreichendem Maße ausgesteuert werden, sind sie als Ultima Ratio offenzulegen.
In den Grundsätzen der Deka-Gruppe für den Umgang mit Interessenkonflikten wird festgelegt,
- unter welchen Umständen ein Interessenkonflikt, der den Interessen eines oder mehrerer Kundinnen und Kunden erheblich schaden könnte, vorliegt oder entstehen könnte;
- welche Verfahren einzuleiten und welche Maßnahmen zu treffen sind, um diese Konflikte zu verhindern oder zu bewältigen.
Haben Mitarbeitende der Deka-Gruppe Anhaltspunkte dafür, dass Interessenkonflikte tatsächlich oder potenziell vorliegen, sind diese umgehend dem Zentralbereich Compliance zu melden, um prüfen zu lassen, ob es sich um einen Interessenkonflikt handelt. Zudem schätzt der Compliance-Bereich unter Beteiligung der jeweils betroffenen Facheinheit ein, ob die ggf. bereits getroffenen oder geplanten Maßnahmen zur Vorbeugung, Beilegung oder Beobachtung ausreichen, ob die Geschäftsleitung oder andere interne Einheiten zu informieren sind und ob eine Offenlegung des Interessenkonflikts erfolgen muss.
Das Interessenkonfliktmanagement ist Gegenstand der regelmäßigen Compliance-Berichte. Die Berichte enthalten Informationen über die Tätigkeiten, bei denen ein Interessenkonflikt aufgetreten ist bzw. bei laufender Tätigkeit noch auftreten könnte sowie über die Maßnahmen, die ergriffen worden sind, um den Interessenkonflikt zu regeln, zu vermeiden oder zu mildern. Im Bedarfsfall kann eine Ad-hoc-Berichterstattung erfolgen.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zu den angesprochenen Themen finden Sie auf der Website der Deka-Gruppe und/oder in relevanten Dokumenten.
Dokumente:
Management von nachhaltigkeitsbezogenen Reputationsrisiken
Basisinformationen im Nachhaltigkeitsbericht 2024
Zu diesem spezifischen Thema finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2024 keine Informationen.
Ergänzende Informationen
Den Wirkungszusammenhängen von ESG- und Reputationsrisiken wird mittels eines holistischen Reputationsrisikomanagements Rechnung getragen. Um Reputationsrisiken effektiv und konsistent zu begegnen, hat die Deka-Gruppe eine konzernweit einheitliche Methodik und Governance für das Management von Reputationsrisiken im Zusammenhang mit ihren Geschäftsaktivitäten etabliert. In diesem Kontext werden ESG-getriebene Reputationsrisiken im Rahmen der Risikoinventur und der Geschäftsprozesse berücksichtigt.
Three-Lines-of-Defense-Modell (3LoD-Modell) zum Management von ESG-Risiken
Im bestandsbezogenen Reputationsrisikomanagement sind ESG-getriebene Reputationsrisiken in den grundlegenden Risikoszenarien explizit reflektiert und werden auf dem Wege der Risikoquantifizierung Gegenstand der strategischen Unternehmensführung. Neben dem bestandsorientierten Ansatz stellt die Deka-Gruppe ein proaktives Management von insbesondere auch ESG-bezogenen Reputationsrisiken sicher. Auf der Grundlage des 3LoD-Modells identifiziert die 1LoD – bei Adressenrisiken unter Einbezug der 2LoD in der Marktfolgefunktion – das in den von ihr verantworteten Aktivitäten inhärente Reputationsrisiko und trifft eine Ersteinschätzung. Oberhalb eines festgelegten Risikoniveaus darf eine Geschäftsaktivität nicht mehr im Regelprozess genehmigt werden. Hält die 1LoD weiter an ihrem Vorhaben fest, ist daher von der 2LoD, in diesem Fall von der Reputationsmanagement-Funktion, eine unabhängige Zweitbewertung der Geschäftsaktivität durchzuführen. Bestätigt diese eine aus Sicht des Konzerns signifikant erhöhte Kritikalität, liegt die finale Genehmigungskompetenz beim Vorstand.
Das Reputationsrisikomanagement-Mandat für die unabhängige Zweitbewertung wird in gemeinsamer Verantwortung der Einheiten Risikocontrolling und Vorstandsstab & Kommunikation in der Task Force Reputationsrisiko wahrgenommen. Ihr Mandat umfasst die unabhängige und möglichst objektive Abschätzung der kurz- bis mittelfristigen Folgen aller relevanten Geschäftsaktivitäten für die Reputation der Deka-Gruppe gegenüber ihren Stakeholdern. Für als kritisch bewertete Aktivitäten besteht ein Vorstandsvorbehalt bzw. bei den Tochtergesellschaften ein Entscheidungsvorbehalt der Geschäftsführungen.
Definition einer Reputationsrisiko-Toleranz
Den Bewertungsrahmen dieser Voten bilden die Geschäfts- und die Risikostrategie des Unternehmens. Sie sollen im Rahmen fortgesetzter Abstimmungen zwischen den Geschäftsfeldern der Gruppe im Laufe des Jahres 2025 durch eine explizite Reputationsrisiko-Toleranz – analog dem Konzept des Risikoappetits – als operativem Steuerungsrahmen für den sorgfältigen Umgang mit aus Reputationsrisikosicht besonders sensiblen Themenfeldern der Geschäftstätigkeit ergänzt werden. Ziel dieser Maßnahme ist nicht nur der einheitliche und für Stakeholder nachvollziehbarere Außenauftritt, sondern zugleich die nachdrückliche Wirksamkeit mit Blick auf die Mitarbeitenden und damit die Förderung einer effektiven Risikokultur.
Zu diesem spezifischen Thema finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2024 keine Informationen.
Ergänzende Informationen
Den Wirkungszusammenhängen von ESG- und Reputationsrisiken wird mittels eines holistischen Reputationsrisikomanagements Rechnung getragen. Um Reputationsrisiken effektiv und konsistent zu begegnen, hat die Deka-Gruppe eine konzernweit einheitliche Methodik und Governance für das Management von Reputationsrisiken im Zusammenhang mit ihren Geschäftsaktivitäten etabliert. In diesem Kontext werden ESG-getriebene Reputationsrisiken im Rahmen der Risikoinventur und der Geschäftsprozesse berücksichtigt.
Three-Lines-of-Defense-Modell (3LoD-Modell) zum Management von ESG-Risiken
Im bestandsbezogenen Reputationsrisikomanagement sind ESG-getriebene Reputationsrisiken in den grundlegenden Risikoszenarien explizit reflektiert und werden auf dem Wege der Risikoquantifizierung Gegenstand der strategischen Unternehmensführung. Neben dem bestandsorientierten Ansatz stellt die Deka-Gruppe ein proaktives Management von insbesondere auch ESG-bezogenen Reputationsrisiken sicher. Auf der Grundlage des 3LoD-Modells identifiziert die 1LoD – bei Adressenrisiken unter Einbezug der 2LoD in der Marktfolgefunktion – das in den von ihr verantworteten Aktivitäten inhärente Reputationsrisiko und trifft eine Ersteinschätzung. Oberhalb eines festgelegten Risikoniveaus darf eine Geschäftsaktivität nicht mehr im Regelprozess genehmigt werden. Hält die 1LoD weiter an ihrem Vorhaben fest, ist daher von der 2LoD, in diesem Fall von der Reputationsmanagement-Funktion, eine unabhängige Zweitbewertung der Geschäftsaktivität durchzuführen. Bestätigt diese eine aus Sicht des Konzerns signifikant erhöhte Kritikalität, liegt die finale Genehmigungskompetenz beim Vorstand.
Das Reputationsrisikomanagement-Mandat für die unabhängige Zweitbewertung wird in gemeinsamer Verantwortung der Einheiten Risikocontrolling und Vorstandsstab & Kommunikation in der Task Force Reputationsrisiko wahrgenommen. Ihr Mandat umfasst die unabhängige und möglichst objektive Abschätzung der kurz- bis mittelfristigen Folgen aller relevanten Geschäftsaktivitäten für die Reputation der Deka-Gruppe gegenüber ihren Stakeholdern. Für als kritisch bewertete Aktivitäten besteht ein Vorstandsvorbehalt bzw. bei den Tochtergesellschaften ein Entscheidungsvorbehalt der Geschäftsführungen.
Definition einer Reputationsrisiko-Toleranz
Den Bewertungsrahmen dieser Voten bilden die Geschäfts- und die Risikostrategie des Unternehmens. Sie sollen im Rahmen fortgesetzter Abstimmungen zwischen den Geschäftsfeldern der Gruppe im Laufe des Jahres 2025 durch eine explizite Reputationsrisiko-Toleranz – analog dem Konzept des Risikoappetits – als operativem Steuerungsrahmen für den sorgfältigen Umgang mit aus Reputationsrisikosicht besonders sensiblen Themenfeldern der Geschäftstätigkeit ergänzt werden. Ziel dieser Maßnahme ist nicht nur der einheitliche und für Stakeholder nachvollziehbarere Außenauftritt, sondern zugleich die nachdrückliche Wirksamkeit mit Blick auf die Mitarbeitenden und damit die Förderung einer effektiven Risikokultur.
Weiterführende Informationen
Zu diesem spezifischen Thema sind aktuell keine weiterführenden Informationen verfügbar.
Zu diesem spezifischen Thema sind aktuell keine weiterführenden Informationen verfügbar.
Steuern
Basisinformationen im Nachhaltigkeitsbericht 2024
Zu diesem spezifischen Thema finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2024 keine Informationen.
Ergänzende Informationen
Allgemeine Grundsätze
Als Teil der Sparkassen-Finanzgruppe mit ihrer öffentlich-rechtlichen Trägerschaft berücksichtigt die Deka-Gruppe umfassend und bei allen relevanten Geschäftstätigkeiten sowie in allen ihren Gesellschaften die jeweils gültigen steuerrechtlichen Anforderungen. Die Deka-Gruppe hält, wo immer sie tätig ist, die jeweils geltenden Steuergesetze und ‑vorschriften in Bezug auf ihre eigenen Steuerverbindlichkeiten sowie alle angebotenen Bankdienstleistungen und -produkte ein.
Die Deka-Gruppe erteilt offensiven Steuervermeidungsstrategien und der wirtschaftlichen Verwertung der eigenen Steuerposition eine klare Absage. Künstliche, missbräuchliche Steuergestaltungen ohne außersteuerliche Substanz und ohne eine geschäftliche Grundlage werden sowohl im Inland als auch im Ausland durch die ausländischen Tochtergesellschaften, Niederlassungen und Repräsentanzen nicht durchgeführt.
Die genannten Grundsätze entsprechen der Tax Compliance Kultur der Deka-Gruppe als Teil ihres Tax Compliance Management Systems (Tax CMS). Das Tax CMS wurde zuletzt im Jahr 2023 hinsichtlich der Angemessenheit und Wirksamkeit durch einen externen Prüfer nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW PS 980) zertifiziert.
Konzernverrechnungspreise
Die Deka-Gruppe besteht aus der DekaBank Deutsche Girozentrale (DekaBank) und deren in- und ausländischen Tochtergesellschaften. Zudem werden Betriebsstätten und Repräsentanzen im Ausland unterhalten. Die Deka-Gruppe bekennt sich zu dem Grundprinzip, dass die Gewinne eines Unternehmens dort zu versteuern sind, wo die Wertschöpfung stattfindet. Die Geschäftsbeziehungen zu ihren lokalen ausländischen Einheiten sind gemäß dem Fremdvergleichsgrundsatz (Arm‘s Length Principle) und den Regeln des internationalen Steuerrechts sowie den lokalen Steuergesetzen organisiert.
Die Leistungen innerhalb der Deka-Gruppe werden verursachungsgerecht mit Hilfe der Kostenaufschlagsmethode (Cost-Plus-Methode) verrechnet. In begründeten Ausnahmefällen wird von der Cost-Plus-Methode zugunsten der Gewinnaufteilungsmethode (Profit-Split-Methode) abgewichen. Bei allen Entscheidungen werden die international gültigen Verrechnungspreisregeln berücksichtigt, um sachgerechte Verrechnungspreise festzulegen, die bei allen beteiligten Steuerbehörden auf Akzeptanz stoßen. In Deutschland werden die Verrechnungspreise jährlich im Rahmen der zeitnahen Betriebsprüfung durch das Bundeszentralamt für Steuern kontrolliert.
Niedrigsteuerländer und Präferenzsteuerregime-Standorte, die Geschäftsverlagerungen steuerlich begünstigen, werden gemieden. Es werden auch keine Einkünfte aus Niedrigsteuerländern oder Präferenzsteuerregimen im Sinne des Außensteuergesetzes generiert. Diese Leitvorgaben werden durch zahlreiche schriftlich fixierte Ordnungen und Verfahren zur Erfüllung steuerlicher Pflichten mit klaren Zuständigkeitszuweisungen und mit konkreten Hinweisen und Vorgaben für die Mitarbeitenden umgesetzt. Danach sind u. a. folgende Vorgehensweisen unzulässig:
Zu diesem spezifischen Thema finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2024 keine Informationen.
Ergänzende Informationen
Allgemeine Grundsätze
Als Teil der Sparkassen-Finanzgruppe mit ihrer öffentlich-rechtlichen Trägerschaft berücksichtigt die Deka-Gruppe umfassend und bei allen relevanten Geschäftstätigkeiten sowie in allen ihren Gesellschaften die jeweils gültigen steuerrechtlichen Anforderungen. Die Deka-Gruppe hält, wo immer sie tätig ist, die jeweils geltenden Steuergesetze und ‑vorschriften in Bezug auf ihre eigenen Steuerverbindlichkeiten sowie alle angebotenen Bankdienstleistungen und -produkte ein.
Die Deka-Gruppe erteilt offensiven Steuervermeidungsstrategien und der wirtschaftlichen Verwertung der eigenen Steuerposition eine klare Absage. Künstliche, missbräuchliche Steuergestaltungen ohne außersteuerliche Substanz und ohne eine geschäftliche Grundlage werden sowohl im Inland als auch im Ausland durch die ausländischen Tochtergesellschaften, Niederlassungen und Repräsentanzen nicht durchgeführt.
Die genannten Grundsätze entsprechen der Tax Compliance Kultur der Deka-Gruppe als Teil ihres Tax Compliance Management Systems (Tax CMS). Das Tax CMS wurde zuletzt im Jahr 2023 hinsichtlich der Angemessenheit und Wirksamkeit durch einen externen Prüfer nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW PS 980) zertifiziert.
Konzernverrechnungspreise
Die Deka-Gruppe besteht aus der DekaBank Deutsche Girozentrale (DekaBank) und deren in- und ausländischen Tochtergesellschaften. Zudem werden Betriebsstätten und Repräsentanzen im Ausland unterhalten. Die Deka-Gruppe bekennt sich zu dem Grundprinzip, dass die Gewinne eines Unternehmens dort zu versteuern sind, wo die Wertschöpfung stattfindet. Die Geschäftsbeziehungen zu ihren lokalen ausländischen Einheiten sind gemäß dem Fremdvergleichsgrundsatz (Arm‘s Length Principle) und den Regeln des internationalen Steuerrechts sowie den lokalen Steuergesetzen organisiert.
Die Leistungen innerhalb der Deka-Gruppe werden verursachungsgerecht mit Hilfe der Kostenaufschlagsmethode (Cost-Plus-Methode) verrechnet. In begründeten Ausnahmefällen wird von der Cost-Plus-Methode zugunsten der Gewinnaufteilungsmethode (Profit-Split-Methode) abgewichen. Bei allen Entscheidungen werden die international gültigen Verrechnungspreisregeln berücksichtigt, um sachgerechte Verrechnungspreise festzulegen, die bei allen beteiligten Steuerbehörden auf Akzeptanz stoßen. In Deutschland werden die Verrechnungspreise jährlich im Rahmen der zeitnahen Betriebsprüfung durch das Bundeszentralamt für Steuern kontrolliert.
Niedrigsteuerländer und Präferenzsteuerregime-Standorte, die Geschäftsverlagerungen steuerlich begünstigen, werden gemieden. Es werden auch keine Einkünfte aus Niedrigsteuerländern oder Präferenzsteuerregimen im Sinne des Außensteuergesetzes generiert. Diese Leitvorgaben werden durch zahlreiche schriftlich fixierte Ordnungen und Verfahren zur Erfüllung steuerlicher Pflichten mit klaren Zuständigkeitszuweisungen und mit konkreten Hinweisen und Vorgaben für die Mitarbeitenden umgesetzt. Danach sind u. a. folgende Vorgehensweisen unzulässig:
- Unterstützung von Transaktionen, die den Anschein von Steuerhinterziehungen erwecken
- Bemessung einer Vergütung in Anlehnung an Steuerersparnisse von Kunden oder Geschäftspartnern
- Beteiligung an Geschäften mit dem Zweck der anonymen Beteiligung an Offshore-Gesellschaften unter Verletzung von Mitteilungspflichten
- Zusammenarbeit mit einem Kunden oder Geschäftspartner zur missbräuchlichen Ausnutzung ausländischer Rechtsordnungen
- Dividendenarbitragegeschäfte jeglicher Form
Auf Basis dieser Vorgaben agiert und berät die Deka-Gruppe grundsätzlich nicht dahingehend, internationale Strukturen mit dem Ziel zu schaffen, Steuern zu umgehen. Es findet keine Beteiligung an Transaktionen mit internationalen Strukturen statt, sofern offensichtlich ist, dass sie darauf abzielen, Steuern zu umgehen. Die Deka-Gruppe beachtet sowohl die (höchstrichterliche) Finanzrechtsprechung als auch die (Finanz-)Verwaltungsmeinung in Form von Richtlinien, Erlassen, Verfügungen und Schreiben und nimmt in Zweifelsfällen eine risikoaverse Gesetzesauslegung vor. Sie kommuniziert anlassbezogen aktiv, transparent und konstruktiv mit den jeweils zuständigen Steuerbehörden.
Zudem steht die DekaBank zu steuerlichen Themen direkt im engen fachlichen Austausch mit der zuständigen Finanzverwaltung, dem Hessischen Ministerium der Finanzen (HMdF) sowie dem Bundesministerium der Finanzen (BMF). Indirekt kann die DekaBank ihre Position zu bestimmten steuerlichen Themen über die Verbände, z. B. Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV), Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI), Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) und Bundesverband für strukturierte Wertpapiere (BSW), zum Ausdruck bringen. Weitere fachliche Austauschmöglichkeiten zu steuerlichen Sachverhalten der DekaBank können durch eigene Stellungnahmen, Beiträge und die Teilnahme an Arbeitskreisen der Verbände erfolgen, insbesondere, wenn die DekaBank und/oder ihre Stakeholder durch die steuerlichen Gesetzesänderungen oder deren Auslegung betroffen sein könnten.
Weiterführende Informationen
Zu diesem spezifischen Thema sind aktuell keine weiterführenden Informationen verfügbar.
Zu diesem spezifischen Thema sind aktuell keine weiterführenden Informationen verfügbar.
Ideenmanagement
Basisinformationen im Nachhaltigkeitsbericht 2024
Zu diesem spezifischen Thema finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2024 keine Informationen.
Ergänzende Informationen
Das Ideenmanagement der DekaBank für die Deka-Gruppe läuft über eine webbasierte Plattform, über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deka-Gruppe ihre Ideen zur Verbesserung von Prozessen oder für neue Produkte und Dienstleistungen einbringen können. Der Crowd-Sourcing-Ansatz dieser Plattform ermöglicht es dabei, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv an der Weiterentwicklung und Bewertung der auf der Plattform veröffentlichten Ideen beteiligen können. Auch Hinweise auf mögliche Probleme und Risiken sind hilfreich für den betreffenden Fachbereich, der darüber entscheidet, ob eine Idee umgesetzt wird.
Allein im Jahr 2024 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt 104 (2023: 81) Ideen eingereicht. Insgesamt sechs Ideen wurden mit Geldprämien von insgesamt 1.500 Euro ausgezeichnet. Die Einsparungen bzw. Mehrerträge aus den Vorschlägen summierten sich auf 142.200 Euro. Verantwortlich für die hohe Summe waren in den beiden Vorjahren eingereichte Ideen, deren Jahresersparnisse über jeweils drei Jahre fortgeschrieben werden.
Die S Broker AG & Co. KG hat sich per 1. Januar 2024 dem Ideenmanagement der DekaBank angeschlossen.
Zu diesem spezifischen Thema finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2024 keine Informationen.
Ergänzende Informationen
Das Ideenmanagement der DekaBank für die Deka-Gruppe läuft über eine webbasierte Plattform, über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deka-Gruppe ihre Ideen zur Verbesserung von Prozessen oder für neue Produkte und Dienstleistungen einbringen können. Der Crowd-Sourcing-Ansatz dieser Plattform ermöglicht es dabei, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv an der Weiterentwicklung und Bewertung der auf der Plattform veröffentlichten Ideen beteiligen können. Auch Hinweise auf mögliche Probleme und Risiken sind hilfreich für den betreffenden Fachbereich, der darüber entscheidet, ob eine Idee umgesetzt wird.
Allein im Jahr 2024 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt 104 (2023: 81) Ideen eingereicht. Insgesamt sechs Ideen wurden mit Geldprämien von insgesamt 1.500 Euro ausgezeichnet. Die Einsparungen bzw. Mehrerträge aus den Vorschlägen summierten sich auf 142.200 Euro. Verantwortlich für die hohe Summe waren in den beiden Vorjahren eingereichte Ideen, deren Jahresersparnisse über jeweils drei Jahre fortgeschrieben werden.
Die S Broker AG & Co. KG hat sich per 1. Januar 2024 dem Ideenmanagement der DekaBank angeschlossen.
Weiterführende Informationen
Zu diesem spezifischen Thema sind aktuell keine weiterführenden Informationen verfügbar.
Innovationsmanagement
Basisinformationen im Nachhaltigkeitsbericht 2024
Zu diesem spezifischen Thema finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2024 keine Informationen.
Ergänzende Informationen
Das Innovationsmanagement ist ein aktiver und wichtiger Baustein, um das Geschäfts- und Prozessmodell der Deka-Gruppe weiterzuentwickeln. Es wird durch die auf Innovationen spezialisierte Open Digital Factory (ODF) begleitet und mittels des Innovationsboards in der Gruppe verzahnt. Darüber stärkt die Deka-Gruppe zum einen ihre Innovationskultur und forciert den Blick aller Mitarbeitenden auf mögliche Innovationen. Zum anderen werden neue Trends und Technologien identifiziert, bewertet und die Umsetzung in daraus abgeleiteten Anwendungsbeispielen, sogenannten Use Cases getestet.
Als zentrales Instrument im Innovationsmanagement wurde bereits vor einigen Jahren ein formaler Innovationsprozess aufgesetzt und regelmäßig weiterentwickelt. Dieser wird dreimal jährlich durchlaufen. Er steht allen Bereichen der Deka-Gruppe zur Verfügung und beteiligt aktiv Mitarbeitende aus den im jeweiligen Innovationscase involvierten Teams.
Zu diesem spezifischen Thema finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2024 keine Informationen.
Ergänzende Informationen
Das Innovationsmanagement ist ein aktiver und wichtiger Baustein, um das Geschäfts- und Prozessmodell der Deka-Gruppe weiterzuentwickeln. Es wird durch die auf Innovationen spezialisierte Open Digital Factory (ODF) begleitet und mittels des Innovationsboards in der Gruppe verzahnt. Darüber stärkt die Deka-Gruppe zum einen ihre Innovationskultur und forciert den Blick aller Mitarbeitenden auf mögliche Innovationen. Zum anderen werden neue Trends und Technologien identifiziert, bewertet und die Umsetzung in daraus abgeleiteten Anwendungsbeispielen, sogenannten Use Cases getestet.
Als zentrales Instrument im Innovationsmanagement wurde bereits vor einigen Jahren ein formaler Innovationsprozess aufgesetzt und regelmäßig weiterentwickelt. Dieser wird dreimal jährlich durchlaufen. Er steht allen Bereichen der Deka-Gruppe zur Verfügung und beteiligt aktiv Mitarbeitende aus den im jeweiligen Innovationscase involvierten Teams.
Weiterführende Informationen
Zu diesem spezifischen Thema sind aktuell keine weiterführenden Informationen verfügbar.
ESG-Ratings
Basisinformationen im Nachhaltigkeitsbericht 2024
Zu diesem spezifischen Thema finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2024 keine Informationen.
Ergänzende Informationen
Die DekaBank ist Emittentin von öffentlichen Pfandbriefen, Hypothekenpfandbriefen, Inhaberschuldverschreibungen sowie von Zertifikaten unter dem Green Bond Framework. Die erfolgreiche Platzierung dieser Wertpapiere hängt zunehmend auch davon ab, ob die DekaBank den Anforderungen der steigenden Anzahl nachhaltigkeitsorientierter Investoren genügt, die als Entscheidungshilfe im Rahmen ihres Investmentprozesses regelmäßig auf ESG-Ratings zurückgreifen.
Die DekaBank achtet daher sorgfältig darauf, den Kriterien der ESG-Ratingagenturen zu genügen, um ihre Anleihen erfolgreich am Markt platzieren zu können. Zudem spiegeln die Kriterien der Agenturen die Anforderungen wichtiger Anspruchsgruppen der Deka-Gruppe wider – zum Beispiel von Umweltverbänden, Menschenrechtsorganisationen und Gewerkschaften. Die DekaBank nutzt die ESG-Ratings zudem als Basis für eine regelmäßige Stärken-Schwächen-Analyse hinsichtlich des eigenen ESG-Potenzials – auch im Vergleich zu anderen Banken.
Aktuell wird die Deka-Gruppe durch die folgenden ESG-Ratingagenturen analysiert und bewertet. Dabei ist zu beachten, dass die ESG-Ratings in der Regel nicht jährlich aktualisiert werden, sodass die jeweils aktuellste Bewertung auch aus den Jahren 2023 oder 2024 stammen kann:
Zu diesem spezifischen Thema finden sich im Nachhaltigkeitsbericht 2024 keine Informationen.
Ergänzende Informationen
Die DekaBank ist Emittentin von öffentlichen Pfandbriefen, Hypothekenpfandbriefen, Inhaberschuldverschreibungen sowie von Zertifikaten unter dem Green Bond Framework. Die erfolgreiche Platzierung dieser Wertpapiere hängt zunehmend auch davon ab, ob die DekaBank den Anforderungen der steigenden Anzahl nachhaltigkeitsorientierter Investoren genügt, die als Entscheidungshilfe im Rahmen ihres Investmentprozesses regelmäßig auf ESG-Ratings zurückgreifen.
Die DekaBank achtet daher sorgfältig darauf, den Kriterien der ESG-Ratingagenturen zu genügen, um ihre Anleihen erfolgreich am Markt platzieren zu können. Zudem spiegeln die Kriterien der Agenturen die Anforderungen wichtiger Anspruchsgruppen der Deka-Gruppe wider – zum Beispiel von Umweltverbänden, Menschenrechtsorganisationen und Gewerkschaften. Die DekaBank nutzt die ESG-Ratings zudem als Basis für eine regelmäßige Stärken-Schwächen-Analyse hinsichtlich des eigenen ESG-Potenzials – auch im Vergleich zu anderen Banken.
Aktuell wird die Deka-Gruppe durch die folgenden ESG-Ratingagenturen analysiert und bewertet. Dabei ist zu beachten, dass die ESG-Ratings in der Regel nicht jährlich aktualisiert werden, sodass die jeweils aktuellste Bewertung auch aus den Jahren 2023 oder 2024 stammen kann:
- Die ESG-Ratingagentur ISS ESG bewertet die Deka-Gruppe mit Stand vom August 2023 mit der Note C auf der von A+ (Bestnote) bis D- reichenden Skala. Auf Basis dieser Bewertung erhält die Deka-Gruppe von ISS ESG den „Prime-Status“. Er wird an Unternehmen vergeben, die die von der Agentur definierten Kernanforderungen an den Umgang mit Nachhaltigkeitsthemen umfassend erfüllen.
- Die ESG-Ratingagentur MSCI ESG bewertet die Deka-Gruppe mit der drittbesten Note A auf der von AAA bis CCC reichenden Skala (Stand: September 2024) und bestätigt damit zum wiederholten Mal das anhaltend hohe Niveau der nachhaltigkeitsbezogenen Maßnahmen in der Deka-Gruppe.
- Die zu Morningstar gehörende ESG-Ratingagentur Sustainalytics bescheinigt der Deka-Gruppe mit einer Bewertung von 16,3 „Low Risk“ auf der von 40+ bis 0 (bester Wert) reichenden Skala eine geringe Exposition gegenüber ESG-Risiken (Stand Januar 2024). Sie würdigt damit die umfangreichen Maßnahmen der Deka-Gruppe zum Umgang mit ESG-bezogenen Risiken.
- Moody’s ESG Solutions veröffentlicht seit dem Jahreswechsel 2024 / 2025 keine eigenen ESG-Ratings zur ESG-Performance mehr. Sie werden künftig die Ratings von MSCI nutzen. Das Rating von Moody’s ESG Solutions (Stand Dezember 2024) mit einem Ergebnis von ESG Overall Score: Robust 55/100 ist demnach das letzte Rating dieser Ratingagentur.
Weiterführende Informationen
Website der Deka-Gruppe: