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Hier erhalten Sie Informationen zu den Schuldverschreibungen in Form von Inhaber- und Namenspapieren sowie zu den Schuldscheindarlehen der DekaBank.

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Die von der DekaBank nach den Bestimmungen des Pfandbriefgesetzes (siehe hierzu auch -> Pfandbrief-Reports) begebenen Emissionen (Pfandbriefe) werden nachfolgend wie folgt gekennzeichnet:

  • Öffentliche Pfandbriefe (auch ÖPfe) bzw. Öffentliche Namenspfandbriefe (auch ÖNaPfe)
  • Hypothekenpfandbriefe (auch HyPfe) bzw. Hypothekennamenspfandbriefe (auch HyNaPfe)

und die nicht nach dem Pfandbriefgesetz begeben wie folgt:

  • Inhaberschuldverschreibungen (auch IHS)
  • Namensschuldverschreibungen (auch NSV)
  • Schuldscheindarlehen (auch SSD)

Inhaberpapiere

können im Rahmen von Emissionsprogrammen der DekaBank begeben werden.

Kurzfristige Inhaberpapiere (IHS) u.a. auf der Basis des Commercial Paper Programmes -> PDF.
Weitergehende Informationen erhalten Sie bei den -> Ansprechpartnern Refinanzierung

Mittel- bis langfristige Inhaberpapiere (IHS, ÖPfe, HyPfe) werden auf der Basis des jeweils aktuellen Debt Issuance Programme (DIP - bis 2015 bezeichnet als Euro Medium Term Note Programmes (EMTN)) begeben. Darüber hinaus werden IHS (einschließlich strukturierter Emissionen) u.a. auf der Basis ihrer jeweils gültigen Emissionsprogramme für Inhaberschuldverschreibungen (EPIHS) begeben; bis 2023 auch auf der Basis des jeweiligen Emissionsprogramms für bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen (EPBSV).

Inhaberpapiere, die in den Anwendungsbereich der EU-Prospektverordnung (EU) 2017/119, in ihrer jeweils gültigen Fassung fallen, wurden bzw. werden auf der Grundlage eines jeweils gültigen Wertpapierprospekts der DekaBank begeben. Manche Wertpapierprospekte sehen auch die Möglichkeit vor, Inhaberpapiere in der Schweiz anzubieten oder zu listen oder Schweizerische Wertpapiere unter Berücksichtigung von zusätzlichen nationalen Regelungen in der Schweiz zu begeben (siehe hierzu auch weitergehende Informationen unter -> Wertpapierprospekte). Wertpapiere, die zusätzlich auch in der Schweiz angeboten und/oder gelistet werden, sind in den nachfolgenden Darstellungen der einzelnen Produkte entsprechend mit dem Länderkennzeichen „CH“ versehen).

Nicht prospektpflichtige Inhaberpapiere, sogenannte Privatplatzierungen („PP“), werden nachfolgend nur dargestellt, wenn und soweit für diese Emission eine Bekanntmachung im Internet vereinbart und veröffentlicht wurde.

Für nicht strukturierte mittel- bis langfristige Inhaberpapiere (insbesondere sogenannte Zinsprodukte) wird grundsätzlich die Zulassung zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und/oder der Börse Luxemburg beantragt. Für strukturierte Inhaberpapiere wird in der Regel die Einbeziehung in den Freiverkehr beantragt.

Namenspapiere und Schuldscheindarlehen

  • Die aktuelle Bestätigungserklärung nach § 2 Abs. 1 Nr. 18 b der Anlagenverordnung
    (geeignetes Kreditinstitut) finden Sie hier
  • Für weitergehende Informationen stehen Ihnen die Ansprechpartner Refinanzierung gern zur Verfügung.

Rating von Emissionen

Emissionen der DekaBank können gerated sein. Weitere Informationen zu den Ratings der DekaBank erhalten Sie -> hier.

Green Bond Emissionen

Emissionen der DekaBank können auch als Green Bond begeben werden. Informationen zu Green Bonds (einschließlich des jeweils aktuellen Green Bond Frameworks) finden Sie -> hier

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Öffentliche Pfandbriefe

Öffentliche Pfandbriefe (ÖPfe) dienen der Refinanzierung von Geldforderungen an Staaten oder an von diesen garantierten Stellen (z.B. Zentralregierung, Regionalverwaltung oder örtliche Gebietskörperschaften). Die Ansprüche der Pfandbriefgläubiger sind durch die im Deckungsregister eingetragenen und durch einen unabhängigen Treuhänder überwachten Werte nach Maßgabe des Pfandbriefgesetzes gesichert (weitere Informationen siehe Pfandbrief-Reports).

Die DekaBank begibt strukturierte und nicht strukturierte ÖPfe. Bei strukturierten Pfandbriefen sind die Ausstattungsmerkmale strukturabhängig, sehr individuell und variantenreich; sie müssen daher den speziellen Produktinformationen der Emission, insbesondere den Emissionsbedingungen und dem etwaigen Wertpapierprospekt  (siehe hierzu nachfolgend Prospekt Ja/Nein) einschließlich etwaiger Nachträge, Ergänzungen und Bekanntmachungen bzw. den Endgültigen Bedingungen (im folgenden Final Terms oder FT), entnommen werden.

Im Folgenden sind alle umlaufenden Öpfe genannt, soweit diese nicht ausschließlich im Rahmen von Privatplatzierungen und ohne Börsenzulassung in einem regulierten Markt und ohne Veröffentlichungspflichten gemäß Verordnung EU Nr. 1286/2014 begeben wurden. Bei vollständiger Rückzahlung werden die Daten der jeweiligen Emissionen in der Regel spätestens einige Monate nach dem Fälligkeitstag gelöscht.

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Hypothekenpfandbriefe

Die Emission von Hypothekenpfandbriefen (HyPfe) dient Refinanzierungszwecken und beruht auf dem Erwerb von grundpfandrechtlich gesicherten Forderungen, die die Grundlage der Deckungsmasse im Deckungsregister bilden. Die Ansprüche der Pfandbriefgläubiger sind durch die im Deckungsregister eingetragenen und durch einen unabhängigen Treuhänder überwachten Werte nach Maßgabe des Pfandbriefgesetzes gesichert (weitere Informationen siehe Pfandbrief-Reports).

Die DekaBank begibt strukturierte und nicht strukturierte HyPfe. Bei strukturierten Pfandbriefen sind die Ausstattungsmerkmale strukturabhängig, sehr individuell und variantenreich; sie müssen daher den speziellen Produktinformationen der Emission, insbesondere den Emissionsbedingungen und dem etwaigen Wertpapierprospekt (siehe hierzu nachfolgend Prospekt Ja/Nein) einschließlich etwaiger Nachträge, Ergänzungen und Bekanntmachungen bzw. den Endgültigen Bedingungen (im folgenden Final Terms oder FT), entnommen werden.

Im Folgenden sind alle umlaufenden HyPfe genannt, soweit diese nicht ausschließlich im Rahmen von Privatplatzierungen und ohne Börsenzulassung in einem regulierten Markt und ohne Veröffentlichungspflichten gemäß Verordnung EU Nr. 1286/2014 begeben wurden. Bei vollständiger Rückzahlung werden die Daten der jeweiligen Emissionen in der Regel spätestens einige Monate nach dem Fälligkeitstag gelöscht.

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Inhaberschuldverschreibungen

Die aus der Emission von Inhaberschuldverschreibungen (IHS) zufließenden Beträge dienen satzungsgemäßen Aufgaben. IHS stellen unbesicherte Verbindlichkeiten der DekaBank dar. Sie werden nicht mit Sicherheiten unterlegt.

Die DekaBank begibt strukturierte und nicht strukturierte Inhaberschuldverschreibungen. Strukturierte IHS werden mit oder ohne Nennwert begeben. Bei diesen sind in der Regel die Rückzahlung und/oder die ggf. vorgesehene Zinszahlung in einer in den Emissionsbedingungen definierten Weise von einem oder mehreren Basiswerten abhängig. Basiswerte können andere Wertpapiere wie z.B. Aktien oder andere Finanzprodukte wie z.B. Indices oder Baskets sein. Die Ausstattungsmerkmale sind strukturabhängig, sehr individuell und variantenreich; sie müssen daher den speziellen Produktinformationen der Emission, insbesondere den Emissionsbedingungen und dem etwaigen Wertpapierprospekt  (siehe hierzu nachfolgend Prospekt Ja/Nein) einschließlich etwaiger Nachträge, Ergänzungen und Bekanntmachungen bzw. den Endgültigen Bedingungen (im folgenden Final Terms oder FT), entnommen werden.

Im Folgenden sind alle umlaufenden IHS genannt, soweit diese nicht ausschließlich im Rahmen von Privatplatzierungen und ohne Börsenzulassung in einem regulierten Markt und ohne Veröffentlichungspflichten gemäß Verordnung EU Nr. 1286/2014 begeben wurden. Bei vollständiger Rückzahlung werden die Daten der jeweiligen Emissionen in der Regel spätestens einige Monate nach dem Fälligkeitstag gelöscht.

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