
Compliance
Unser Bereich Compliance sorgt dafür, dass das jeweils geltende Recht, unsere internen Regelungen sowie die regulatorischen Standards allen Mitarbeitenden bekannt sind und ihre Einhaltung überwacht werden kann.
Als Finanzdienstleister unterliegen wir einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, darunter das Kreditwesengesetz, das Wertpapierhandelsgesetz und das Kapitalanlagegesetz. Unser Bereich Compliance stellt sicher, dass wir sämtliche Vorschriften für Geld- und Wertpapiergeschäfte konsequent einhalten.
Der Bereich Compliance ist als integrierte Compliance-Organisation strukturiert. Das bedeutet, dass aus einer zentralen Einheit heraus die aufsichtsrechtlichen Anforderungen des Kapitalmarkt- und Investmentrechts (Kapitalmarkt- und Immobilien-Compliance), die Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und strafbaren Handlungen (Anti Financial Crime) sowie auch die Anforderungen des Risikomanagements an eine Compliance-Funktion (Regulatory Compliance) erfüllt werden.
Im Rahmen unserer Aufgaben beraten wir die Facheinheiten hinsichtlich der Implementierung von wirksamen Verfahren, um die Einhaltung geltender Regeln sicherzustellen, und stehen auch bei allen weiteren regulatorischen Themen mit unserer Expertise zur Verfügung. Zusätzlich übernimmt der Bereich Compliance die Funktionen des Gruppen-Geldwäschebeauftragten, des Verfahrensverantwortlichen sowie der Unabhängigen Stelle.
Der Bereich Compliance ist als integrierte Compliance-Organisation strukturiert. Das bedeutet, dass aus einer zentralen Einheit heraus die aufsichtsrechtlichen Anforderungen des Kapitalmarkt- und Investmentrechts (Kapitalmarkt- und Immobilien-Compliance), die Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und strafbaren Handlungen (Anti Financial Crime) sowie auch die Anforderungen des Risikomanagements an eine Compliance-Funktion (Regulatory Compliance) erfüllt werden.
Im Rahmen unserer Aufgaben beraten wir die Facheinheiten hinsichtlich der Implementierung von wirksamen Verfahren, um die Einhaltung geltender Regeln sicherzustellen, und stehen auch bei allen weiteren regulatorischen Themen mit unserer Expertise zur Verfügung. Zusätzlich übernimmt der Bereich Compliance die Funktionen des Gruppen-Geldwäschebeauftragten, des Verfahrensverantwortlichen sowie der Unabhängigen Stelle.
Der Datenschutzbeauftragte unterrichtet und berät den Vorstand der DekaBank, die jeweiligen Geschäftsführungen der Deka-Gruppe und die konkret mit der Datenverarbeitung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinsichtlich ihrer Pflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie nach den sonstigen Datenschutzvorschriften und Regelungen der Europäischen Union oder anderer Jurisdiktionen. Bei Änderungen der Rechtslage leitet er Änderungen der Organisation, der IT-Systeme oder Geschäftsprozesse ein.
Er überwacht die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen bei Änderungen von IT-Systemen, Änderungen der Aufbau- und Ablauforganisation, führt regelmäßige Kontrollhandlungen durch und berichtet mindestens einmal jährlich unmittelbar an den Vorstand beziehungsweise die jeweiligen Geschäftsführungen der Deka-Gruppe.
Er überwacht die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen bei Änderungen von IT-Systemen, Änderungen der Aufbau- und Ablauforganisation, führt regelmäßige Kontrollhandlungen durch und berichtet mindestens einmal jährlich unmittelbar an den Vorstand beziehungsweise die jeweiligen Geschäftsführungen der Deka-Gruppe.

Datenschutz
Unser Datenschutzbeauftragter berät, schult und sensibilisiert die Mitarbeitenden.