Sicherungssystem

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe schützt die Einlagen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland bei einem Institut der Sparkassen-Finanzgruppe.

Die Institutssicherung ist krisenbewährt

Die Institutssicherung der Sparkassen-Finanzgruppe mit ihrem öffentlichen-rechtlichen Auftrag hat sich seit Jahrzehnten bewährt und auch über die Finanzmarktkrise hinweg ihre Aufgabe erfüllt.

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe schützt Einlagen bei einer Sparkasse, einer Landesbank, der DekaBank oder einer Landesbausparkasse. Ziel des Sicherungssystems ist es, wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den angeschlossenen Instituten zu verhindern. Dies leistet das System durch die freiwillige Institutssicherung. Auf diese Weise werden die Geschäftsbeziehungen zu den Kunden wie vertraglich vereinbart fortgeführt.

Das Sicherungssystem bietet für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe damit ein Höchstmaß an Sicherheit. Seit das Sicherungssystem in den 1970er-Jahren gegründet wurde

  • hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstitutes einen Verlust seiner Einlagen erlitten
  • mussten noch nie Einleger entschädigt werden
  • ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Insolvenz gekommen.

Weitere Informationen zum Sicherungssystem und Haftungsverbund finden Sie hier: