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Sie verdienen Ihr eigenes Geld und wollen heute Ihr Leben genießen, aber gleichzeitig schon an Ihre Zukunft denken?
 
Lassen Sie einfach den Staat und Ihren Arbeitgeber als „Superkräfte” für sich sparen – ganz entspannt mit Vermögenswirksamen Leistungen.
 
Denn viele Arbeitnehmer und Azubis haben Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen (kurz „VL“). Je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag können Sie damit Monat für Monat bis zu 40 Euro vom Arbeitgeber für Ihre Vermögensbildung erhalten. Vom Staat gibt es je nach Einkommen dazu noch eine mögliche Arbeitnehmer-Sparzulage. Und mit Deka Investments können Sie Ihre VL außerdem clever anlegen.

Was ist das Besondere an Vermögenswirksamen Leistungen von Deka Investments?

  • Arbeitgeber-Zuschuss: Vielfach beteiligen sich Arbeitgebende, indem sie den VL-Betrag ganz (bis zu 480,– Euro pro Jahr) oder teilweise übernehmen. Dies kann freiwillig erfolgen oder durch den Tarifvertrag geregelt sein.
  • Staatliche Förderung1: Zulagenberechtigte werden vom Staat für das VL-Sparen zusätzlich mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage von 20 % auf die jährlichen Einzahlungen (bis zu 80,- Euro p.a.) belohnt.
  • Attraktive Renditechancen: Mit ausgewählten Deka Investmentfonds nutzen Sie die Chancen der Kapitalmärkte für Ihren Vermögensaufbau.
  • Bewusst investieren: Bei Wahl eines Fonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen werden in der Anlagepolitik nachhaltige und ethische Kriterien berücksichtigt.

Wie funktionieren Vermögenswirksame Leistungen von Deka Investments?

In drei Schritten zum Sparziel:

  • Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er Vermögenswirksame Leistungen zahlt. Selbst wenn das nicht der Fall sein sollte oder nicht der volle Arbeitgeber-Zuschuss gezahlt wird, können Sie durch Gehaltsumwandlung vermögenswirksam sparen. Ihr Arbeitgeber ist dazu gesetzlich verpflichtet. So können Sie sich – sofern Sie unter der definierten Einkommensgrenze liegen – die volle staatliche Förderung sichern.1
  • Wählen Sie aus den für die Anlage von VL geeigneten Deka Investmentfonds genau die Fondsanlage aus, die am besten zu Ihnen passt. Ihre Sparkassen-Beraterin bzw. Ihr Sparkassen-Berater ist Ihnen dabei gerne behilflich.
  • Schließen Sie Ihren VL-Vertrag ab und eröffnen Sie Ihr DekaBank-Depot. Ihr Arbeitgeber wird von uns informiert und überweist künftig die VL-Beträge direkt auf Ihr Depot.

VL-Fondsangebot

Nutzen Sie attraktive Chancen.

  • Arbeitgeber-Zuschuss
    Vielfach beteiligen sich Arbeitgebende an Ihrem Vermögensaufbau durch die Zahlung von Vermögenswirksamen Leistungen. Dies kann freiwillig erfolgen oder durch Tarifvertrag geregelt sein.
  • Staatliche Förderung¹
    Lassen Sie sich vom Staat fürs VL-Sparen belohnen. Sind Sie zulagenberechtigt, so erhalten Sie eine staatliche Förderung von jährlich bis zu 80,− Euro Arbeitnehmer-Sparzulage.
  • Renditechancen
    Setzen Sie mit Deka Investmentfonds dank der Anlage an den internationalen Kapitalmärkten auf attraktive Renditechancen. VL-Sparen ist bereits ab einer regelmäßigen Rate von 26,– Euro möglich.
  • Streuung
    Minimieren Sie Ihr Risiko durch Bündelung von Einzelwerten unterschiedlicher Währungen, Länder und Regionen.
  • Expertise
    Vertrauen Sie auf das Know-how der Deka-Experten.

Denken Sie an die Risiken.

  • Kursrisiken
    Die konkreten Risiken hängen von der Auswahl des Produktes ab.
  • Wertschwankungen
    Kapitalmarktbedingte Schwankungen können nicht ausgeschlossen werden und zu Verlusten führen.
  • Währungsrisiken
    Währungsschwankungen an den Devisenmärkten können die Fondsperformance belasten.
  • Nachhaltigkeitsrisiken
    Eventuell kann die Anlagepolitik von individuellen Nachhaltigkeits- und Ethikvorstellungen abweichen.

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1 Zulagenberechtigt sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000,– Euro bzw. Verheiratete/eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000,– Euro. Das Bruttoeinkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommensgrenzen liegen. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten die Arbeitnehmer-Sparzulage unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.

Rechtliche Hinweise

Diese Unterlage / Inhalte wurden zu Werbezwecken erstellt. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen Basisinformationsblätter, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen.
Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache inklusive weiterer Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung erhalten Sie auf www.deka.de/beschwerdemanagement  Die Verwaltungsgesellschaft des Investmentfonds kann jederzeit beschließen, den Vertrieb zu widerrufen.

Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: März 2022.

Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen der Kundinnen und Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z.B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.