Offenlegungen nach SFDR / Offenlegungs-VO

Die Gesellschaften der Deka Gruppe im Überblick

Gemäß der Artikel 3, 4 und 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater seit März 2021 aufgefordert, über Ihre Integration von Nachhaltigkeitsrisiken als auch der Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Investitionsentscheidungsprozess sowie der Anlageberatung und über den Einklang von Vergütungspolitik und Nachhaltigkeitsrisiken Auskunft zu geben. Nachfolgend finden Sie die Erklärungen der Gesellschaften der Deka-Gruppe.

Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozessen und der Anlageberatung (Artikel 3)

Für uns als DekaBank inklusive unserer Niederlassung in Luxemburg gehört eine verantwortungsvolle Geschäftstätigkeit mit hohem Nachhaltigkeitsanspruch innerhalb unseres Produkt- und Dienstleistungsportfolios zum Selbstverständnis. Zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten gehört für die DekaBank auch die Betrachtung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozessen und der Anlageberatung. Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) oder verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) (im Folgenden „ESG“), dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition innerhalb der Portfolios unserer Kundinnen und Kunden haben könnte.
Unsere Vermögensverwaltung bieten wir gemeinsam mit der Deka Vermögensmanagement GmbH an, welche alle Investitionsentscheidungen für das gemeinsam verwaltete Vermögen trifft. Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen erfolgt bei der Deka Vermögensmanagement GmbH über verschiedene Strategien und Prozesse.

Im Rahmen der integrierten ESG-Analyse werden die derzeitigen und künftigen Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen und/oder Staaten analysiert sowie Nachhaltigkeitschancen und -risiken bei der Investitionsentscheidung zugrunde gelegt. Dies erfolgt unter anderem mittels eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells, indem auf Basis von internem und externem Research für Unternehmen eine ESG-Risikoeinstufung vorgenommen wird.

Beim Management der Vermögensverwaltung kommen grundsätzliche Ausschlusskriterien zum Einsatz:
  • Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen1 sind ausgeschlossen.
  • In Unternehmen aus dem Bereich Kohleförderung und -verstromung wird nicht investiert, sobald eine festgesetzte Umsatzgrenze überschritten wird.2
  • Zudem investieren wir nicht in Produkte, die die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln abbilden.
 
Um den Investitionsentscheidungsprozess zu unterstützen, wurde die eingesetzte Research-Plattform um Informationen und Daten zu Nachhaltigkeitsaspekten für alle Anlageklassen erweitert und damit allen Entscheidungsträgern für Investitionsentscheidungen zur Verfügung gestellt. Sie kombiniert externe Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen mit internen Recherchen sowie Analysen und wird um relevante Erkenntnisse aus Gesprächen mit Unternehmens- und Staatsvertretern ergänzt.

Die Deka Vermögensmanagement GmbH hält enge Kontakte zu anderen Vermögensverwaltern. Dabei werden regelmäßig soziale und umweltbezogene Aspekte der Geschäftstätigkeit von Unternehmen angesprochen. Zudem sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum stetigen Austausch mit anderen Marktteilnehmern in diversen nationalen und europäischen Initiativen und Arbeitskreisen im Bereich Nachhaltigkeit vertreten. 

Die Deka Vermögensmanagement GmbH und die DekaBank beachten zudem die Principles for Responsible Investment (PRI). Die Unterzeichner der PRI verpflichten sich unter anderem zur Einbeziehung von ESG-Themen in die Analyse- und Entscheidungsprozesse im Investmentbereich.
 
Die Sicherstellung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen ist bei der Deka Vermögensmanagement GmbH durch interne Arbeitsanweisungen festgesetzt. Zur Überprüfung der ESG-Risikoeinstufung von Emittenten wird ein Non-Financial-Risk-Komitee als Kontrollinstrument eingesetzt. Zudem sind im Risikocontrolling der Deka Vermögensmanagement GmbH Prozesse zur Überwachung von Nachhaltigkeitsrisiken implementiert.

Weitere Informationen über die Art und Weise wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozessen einbezogen werden, können Sie den jeweiligen vorvertraglichen Informationen der Produkte und bei ausgelagerten Portfoliomanagement-Mandaten der Internetseite des jeweiligen Asset Managers entnehmen.

Stand: 01.03.2023

Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlageberatung

Der Kunde steht im Mittelpunkt unserer Aktivitäten. Dazu gehört das Angebot und die Empfehlung geeigneter und – falls unsere Kundinnen und Kunden dies wünschen – auch nachhaltiger Finanzinstrumente sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlageberatung.

Über die der Anlageberatung vorgelagerte Produktauswahl entscheidet die DekaBank unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften, welche Finanzinstrumente in das Beratungsuniversum aufgenommen werden. Durch die Auswahl der Finanzinstrumente, welche wir unseren Kunden in der Anlageberatung als für diesen geeignet empfehlen, werden Nachhaltigkeitsrisiken und die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung bei der Anlageberatung einbezogen. Hierfür kooperiert die DekaBank mit ihren Produktpartnern (Unternehmen der Deka-Gruppe und der Sparkassen Finanzgruppe sowie dritte Anbieter). Die DekaBank empfiehlt ihren Kunden je nach ihrer individuellen Nachhaltigkeitspräferenz ein für sie passendes Finanzprodukt. 

Bei Finanzprodukten bzw. Vermögensverwaltungen mit Nachhaltigkeitsmerkmalen, die die DekaBank ihren Kunden mit einer Präferenz für nachhaltige Anlagen empfiehlt bzw. vermittelt, werden Nachhaltigkeitsfaktoren wie folgt einbezogen:
 
Im Rahmen der Produktauswahl orientiert sich die DekaBank an den Vorgaben ihrer Produkthersteller. Diese sind aufgrund regulatorischer Vorgaben oder Branchenstandards generell verpflichtet, Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen (bei Investmentfonds und Vermögensverwaltung) oder über die Auswahl der Basiswerte (bei Zertifikaten) zu berücksichtigen. Zum anderen berücksichtigen bestimmte Finanzinstrumente mit Nachhaltigkeitsmerkmalen (Investmentfonds und Zertifikate) sowie Vermögensverwaltungen mit Nachhaltigkeitsmerkmalen (sogenannte ESG-Strategieprodukte/-dienstleistungen) Nachhaltigkeitsfaktoren, zum Beispiel über Ausschlüsse für gewisse Anlagen. Dies soll dazu führen, dass nicht in bestimmte Unternehmen investiert wird bzw. diese nicht als Basiswerte zugrunde gelegt werden, die besonders hohe Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen. Alternativ dazu wählt die DekaBank auch Finanzinstrumente für die Anlageberatung aus, die in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten investieren (Produkte mit Wirkungsbezug).

Auch bei Investmentfonds und Vermögensverwaltungen, die die DekaBank Kunden ohne Nachhaltigkeitspräferenz empfiehlt, sind die Kapitalverwaltungsgesellschaften bzw. Vermögensverwalter aufgrund regulatorischer Vorgaben verpflichtet, darüber zu informieren, ob sie Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen berücksichtigen. Auf diese Weise trägt der Produktauswahlprozess maßgeblich dazu bei, dass Nachhaltigkeitsfaktoren auf Basis der gesetzlichen Vorgaben sowie eines ergänzenden Branchenstandards berücksichtigt und verstärkt Finanzinstrumente in das Beratungsuniversum aufgenommen werden, die keine unangemessen hohen Nachhaltigkeitsrisiken aufweisen.

Bei Zinsanleihen und Zertifikaten der DekaBank, die Kunden mit und ohne Nachhaltigkeitspräferenz empfohlen werden, berücksichtigt die DekaBank Nachhaltigkeitsrisiken sowie Nachhaltigkeitsfaktoren durch Grundsätze in Bezug auf die Kreditvergabe und Eigenanlage.
 
Stand: 01.03.2023
 
1 Zu kontroversen Waffen gehören neben Anti-Personen-Minen und Streumunition, auch Waffen nach der Biowaffenkonvention von 1983, der Chemiewaffenkonvention von 1992 und weiterer UN-Waffenkonventionen aus dem Jahr 1980 (nicht entdeckbare Splitter, Brandwaffen, Landminen und Sprengfallen) sowie die Konvention gegen den Einsatz von blendenden Laserwaffen.

2 Bei allen Vermögensverwaltungen ab einem Umsatzanteil von 30 % bei Kohleförderung und 40 % bei Kohleverstromung.
 

Transparenz über nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmensebene bei Investitionsentscheidungen (Artikel 4)

Die DekaBank berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Unter den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (auch „Principal Adverse Impacts“ oder „PAI“) werden die negativen Auswirkungen verstanden, die mit Investitionen in Unternehmen, Staaten und supranationale Organisationen sowie Immobilien auf Umwelt und Gesellschaft verbunden sind.

Details zu den Strategien und Methoden zur PAI-Berücksichtigung, einschließlich einer Zusammenfassung der Mitwirkungspolitik und Angaben zur Beachtung eines Kodex für verantwortungsvolle Unternehmensführung und international anerkannter Standards für die Sorgfaltspflicht und die Berichterstattung, sowie eine Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen für den jeweils aktuellen Berichtszeitraum sind in der „Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ der DekaBank zu finden. 

Transparenz über nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmensebene bei der Anlageberatung

Auch in der Anlageberatung ist es für DekaBank inklusive der Niederlassung in Luxemburg selbstverständlich, nachteilige Auswirkungen bezogen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt (z.B. Klima- und Umweltschutz), Soziales (z.B. Menschenrechte, Sicherheit und Gesundheit) und Governance (z.B. Transparenz und Berichterstattung, Bekämpfung von Bestechung und Korruption), sogenannte ESG-Faktoren, zu berücksichtigen.
 
Entsprechend hat die DekaBank die nach der EU-Offenlegungsverordnung verpflichtenden Faktoren in ihrer Anlageberatung verankert. Die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen erfolgt dabei über die Produktpartner. Unsere Produktpartner der Deka-Gruppe, die Deka Investment GmbH, die Deka Vermögensmanagement GmbH und die Deka Immobilien Investment GmbH, haben zum 10. März 2021 die Berücksichtigung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen im Investitionsentscheidungsprozess erklärt. Unsere externen Produktpartner mit mehr als 500 Mitarbeitern sind ab dem 30. Juni 2021 aufgrund der Anforderungen der Offenlegungsverordnung ebenfalls dazu verpflichtet, die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihrem Investitionsprozess zu berücksichtigen. Produktpartner mit weniger als 500 Mitarbeitern haben die Option die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmensebene unter Angabe einer klaren Begründung nicht zu berücksichtigen. Im Zuge der Umsetzung der Anforderung der Offenlegungsverordnung erfolgt durch die DekaBank eine Überprüfung, ob die Produktpartner die Berücksichtigung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmensebene erklärt haben. Wenn die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen nicht auf Unternehmensebene berücksichtigt werden, dann wird sichergestellt, dass die Berücksichtigung auf Produktebene erfolgt. Unabhängig davon sind sie dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken im Investitionsentscheidungsprozess zu berücksichtigen.
 
Eine Anlageberatung für Einzeltitel findet nur im Bereich der Zertifikate statt. Der Emittent von empfohlenen Zinsanleihen und Zertifikaten ist grundsätzlich Teil der Deka-Gruppe. Diese wird als Emittent analog zu der Analyse von anderen Emittenten auf nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen überprüft. Somit werden Zertifikate nur dann beraten, wenn sich die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen der Deka-Gruppe innerhalb der definierten Schwellenwerte befinden. Bei der Auswahl der Basistitel erfolgt keine Berücksichtigung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen.
 
Die DekaBank ist Unterzeichner der Initiative der Principles for Responsible Investment (PRI) und nimmt in diesem Rahmen an gemeinsamen Engagement-Initiativen mit anderen globalen Investoren teil. Sie ist Mitglied der Green Bond Principles der ICMA. Sie dienen international als Orientierungshilfe für den Emissionsprozess von „grünen Wertpapieren“. Weiter ist Mitglied der Climate Bonds Initiative (CBI).
 
Eine vollständige Liste der Mitgliedschaften im Nachhaltigkeitskontext aller Gesellschaften der Deka-Gruppe findet sich hier.
 
Stand: 01.03.2023
 
1 Zu kontroversen Waffen gehören neben Anti-Personen-Minen und Streumunition, auch Waffen nach der Biowaffenkonvention von 1983, der Chemiewaffenkonvention von 1992 und weiterer UN-Waffenkonventionen aus dem Jahr 1980 (nicht entdeckbare Splitter, Brandwaffen, Landminen und Sprengfallen) sowie die Konvention gegen den Einsatz von blendenden Laserwaffen.
 

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5)

Die ausgeprägte Orientierung an den Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden sowie den Anforderungen unseres gesellschaftlichen Umfeldes steht im Mittelpunkt unserer Verantwortung. Sie findet ihren Ausdruck auch in einer festen Verankerung von sozialen, ökologischen und auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung bezogenen Kriterien im Rahmen unserer Geschäftsstrategie.
 
Neben den beschriebenen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen in den Investmentprozess und die Anlageberatung steht auch die Vergütungspolitik der Deka-Gruppe mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Das Vergütungssystem der Deka-Gruppe ist aufgrund der Anforderungen der Bankenregulierung bereits so ausgestaltet, dass die nachhaltige Strategie der Deka-Gruppe unterstützt wird. Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik, insbesondere im Nachhaltigen Vergütungsplan der DekaBank, der jährlich überprüft wird, sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Durch die Ausgestaltung des Vergütungssystems werden keine Anreize gesetzt, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen.
 
Durch die jährlichen mitarbeiterindividuellen Zielvereinbarungen werden Verhaltensweisen gefördert, welche die Rolle der Deka-Gruppe als kundenorientiertes, innovatives und nachhaltiges Wertpapierhaus unterstützen. Weiterhin ist das Wohlverhalten nach dem Ethikkodex der Deka-Gruppe Bestandteil der variablen Vergütung unser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unser Ethikkodex dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für ein ethisch und moralisch korrektes Auftreten und Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Führungskräfte, Vorstandsmitglieder und für Dritte, die im Namen der Deka-Gruppe agieren. Der Ethikkodex schreibt ein nachhaltiges Handeln im ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Sinne in Bezug auf nachhaltige Unternehmensführung, nachhaltige Finanzprodukte, nachhaltiges Personalmanagement, Umweltmanagement sowie gesellschaftliches Engagement vor und stellt eine aktive Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei unseren Produkten und Dienstleistungen sicher. Der Ethikkodex ist in seiner aktuellen Fassung auf unserer Website abrufbar: Ethikkodex

Um auch in Zukunft ein zuverlässiger Ansprechpartner für unsere Kundinnen und Kunden zu sein, entwickeln wir unsere Vergütungspolitik kontinuierlich, auch entsprechend der aufsichtsrechtlichen Vorgaben, weiter. Dies erfolgt insbesondere im Rahmen der jährlichen Angemessenheitsprüfung, die auch die Prüfung umfasst, ob das Vergütungssystem geschlechtsneutral ausgestaltet ist, so dass eine Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ausgeschlossen ist. Aufgrund der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Deka-Gruppe planen wir auch, den bewussten Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in unserer Vergütungspolitik stärker zu verankern, um so mit den Nachhaltigkeitswünschen unserer Kundinnen und Kunden im Einklang zu stehen.
 
Stand: 01.03.2023
 

Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozessen (Artikel 3)

Für uns als Deka Investment GmbH gehört eine verantwortungsvolle Geschäftstätigkeit mit hohem Nachhaltigkeitsanspruch innerhalb unseres Produkt- und Dienstleistungsportfolios zum Selbstverständnis. Zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten gehört für die Deka Investment GmbH auch die Betrachtung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozessen. Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) oder verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) (im Folgenden „ESG“), dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investitionen innerhalb der Portfolios unserer Kundinnen und Kunden haben könnte.
Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen wird dabei über verschiedene Strategien und Prozesse sichergestellt.

Im Rahmen der integrierten ESG-Analyse werden die derzeitigen und künftigen Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen und/oder Staaten analysiert sowie Nachhaltigkeitschancen und -risiken bei der Investitionsentscheidung zugrunde gelegt. Dies erfolgt unter anderem mittels eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells, indem auf Basis von internem und externem Research für Unternehmen eine ESG-Risikoeinstufung vorgenommen wird.

Beim Management aller Publikumsfonds1 der Deka Investment GmbH kommen zudem grundsätzliche Ausschlusskriterien zum Einsatz:
  • Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen2 sind ausgeschlossen.
  • In Unternehmen aus dem Bereich Kohleförderung und -verstromung wird nicht investiert, sobald eine festgesetzte Umsatzgrenze überschritten wird.3
  • Zudem investiert die Deka Investment GmbH nicht in Produkte, die die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln abbilden.
 
Um unseren Investitionsentscheidungsprozess zu unterstützen, wurde die hauseigene Research-Plattform um Informationen und Daten zu Nachhaltigkeitsaspekten für alle Anlageklassen erweitert und damit allen Entscheidungsträgern für Investitionsentscheidungen zur Verfügung gestellt. Sie kombiniert externe Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen mit internen Recherchen sowie Analysen und wird um relevante Erkenntnisse aus Gesprächen mit Unternehmens- und Staatsvertretern ergänzt.
 
Zudem werden Analysten und Fondsmanager regelmäßig über ESG-Themen sowie Neuerungen in Regulatorik und internen Prozessen geschult.
 
Unsere Analysten und Fondsmanager haben regelmäßigen Kontakt zu Unternehmen. Dabei werden je nach Branche und Geschäftsmodell des jeweiligen Unternehmens neben Corporate Governance-Themen regelmäßig soziale und umweltbezogene Aspekte der Geschäftstätigkeit angesprochen. Wo sinnvoll, schließt sich die Deka dabei mit anderen Investoren zusammen. Zudem sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum stetigen Austausch mit anderen Marktteilnehmern in diversen nationalen und europäischen Initiativen und Arbeitskreisen im Bereich Nachhaltigkeit vertreten.
 
Die Deka legt bei Ihren Investitionsentscheidungen die Principles for Responsible Investment (PRI) zugrunde. Die Unterzeichner der PRI verpflichten sich unter anderem zur Einbeziehung von ESG-Themen in die Analyse- und Entscheidungsprozesse im Investmentbereich.
 
Die Sicherstellung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen ist bei der Deka Investment GmbH durch interne Arbeitsanweisungen festgesetzt. Zur Überprüfung der ESG-Risikoeinstufung von Emittenten wird ein Non-Financial-Risk-Komitee als Kontrollinstrument eingesetzt. Zudem sind im Risikocontrolling der Deka Investment GmbH Prozesse zur Überwachung von Nachhaltigkeitsrisiken implementiert.
 
Weitere Informationen über die Art und Weise wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozessen einbezogen werden, können Sie den jeweiligen vorvertraglichen Informationen der Produkte und bei ausgelagerten Portfoliomanagement-Mandaten der Internetseite des jeweiligen Asset Managers entnehmen.
 
Stand: 01.03.2023
 
1 Für börsengehandelte Indexfonds (Exchange Traded Funds) der Deka Investment GmbH gelten ausschließlich die Ausschlüsse für Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen.

2 Zu kontroversen Waffen gehören neben Anti-Personen-Minen und Streumunition, auch Waffen nach der Biowaffenkonvention von 1983, der Chemiewaffenkonvention von 1992 und weiterer UN-Waffenkonventionen aus dem Jahr 1980 (nicht entdeckbare Splitter, Brandwaffen, Landminen und Sprengfallen) sowie die Konvention gegen den Einsatz von blendenden Laserwaffen.

3 Bei allen Publikumsfonds der Deka Investment GmbH ab einem Umsatzanteil von 30 % bei Kohleförderung und 40 % bei Kohleverstromung.
 

Transparenz über nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmensebene bei Investitionsentscheidungen (Artikel 4)

Die Deka Investment GmbH berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Unter den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (auch „Principal Adverse Impacts“ oder „PAI“) werden die negativen Auswirkungen verstanden, die mit Investitionen in Unternehmen, Staaten und supranationale Organisationen sowie Immobilien auf Umwelt und Gesellschaft verbunden sind.

Details zu den Strategien und Methoden zur PAI-Berücksichtigung, einschließlich einer Zusammenfassung der Mitwirkungspolitik und Angaben zur Beachtung eines Kodex für verantwortungsvolle Unternehmensführung und international anerkannter Standards für die Sorgfaltspflicht und die Berichterstattung, sowie eine Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen für den jeweils aktuellen Berichtszeitraum sind in der „Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ der Deka Investment GmbH zu finden.

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5)

Die ausgeprägte Orientierung an den Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden sowie den Anforderungen unseres gesellschaftlichen Umfeldes steht im Mittelpunkt unserer Verantwortung. Sie findet ihren Ausdruck auch in einer festen Verankerung von sozialen, ökologischen und auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung bezogenen Kriterien im Rahmen unserer Geschäftsstrategie.
 
Neben den beschriebenen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen in den Investmentprozess und die Anlageberatung steht auch die Vergütungspolitik der Deka-Gruppe mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Das Vergütungssystem der Deka-Gruppe ist aufgrund der Anforderungen der Bankenregulierung bereits so ausgestaltet, dass die nachhaltige Strategie der Deka-Gruppe unterstützt wird. Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik, insbesondere im Nachhaltigen Vergütungsplan der DekaBank, der jährlich überprüft wird, sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Durch die Ausgestaltung des Vergütungssystems werden keine Anreize gesetzt, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen.
 
Durch die jährlichen mitarbeiterindividuellen Zielvereinbarungen werden Verhaltensweisen gefördert, welche die Rolle der Deka-Gruppe als kundenorientiertes, innovatives und nachhaltiges Wertpapierhaus unterstützen. Weiterhin ist das Wohlverhalten nach dem Ethikkodex der Deka-Gruppe Bestandteil der variablen Vergütung unser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unser Ethikkodex dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für ein ethisch und moralisch korrektes Auftreten und Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Führungskräfte, Vorstandsmitglieder und für Dritte, die im Namen der Deka-Gruppe agieren. Der Ethikkodex schreibt ein nachhaltiges Handeln im ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Sinne in Bezug auf nachhaltige Unternehmensführung, nachhaltige Finanzprodukte, nachhaltiges Personalmanagement, Umweltmanagement sowie gesellschaftliches Engagement vor und stellt eine aktive Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei unseren Produkten und Dienstleistungen sicher. Der Ethikkodex ist in seiner aktuellen Fassung auf unserer Website abrufbar: Ethikkodex
 
Um auch in Zukunft ein zuverlässiger Ansprechpartner für unsere Kundinnen und Kunden zu sein, entwickeln wir unsere Vergütungspolitik kontinuierlich, auch entsprechend der aufsichtsrechtlichen Vorgaben, weiter. Dies erfolgt insbesondere im Rahmen der jährlichen Angemessenheitsprüfung, die auch die Prüfung umfasst, ob das Vergütungssystem geschlechtsneutral ausgestaltet ist, so dass eine Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ausgeschlossen ist. Aufgrund der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Deka-Gruppe planen wir auch, den bewussten Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in unserer Vergütungspolitik stärker zu verankern, um so mit den Nachhaltigkeitswünschen unserer Kundinnen und Kunden im Einklang zu stehen.
 
Stand: 01.03.2023
 

Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozessen (Artikel 3)

Für uns als Deka Vermögensmanagement GmbH inklusive unserer Niederlassung in Luxemburg gehört eine verantwortungsvolle Geschäftstätigkeit mit hohem Nachhaltigkeitsanspruch innerhalb unseres Produkt- und Dienstleistungsportfolios zum Selbstverständnis. Zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten gehört für die Deka Vermögensmanagement GmbH auch die Betrachtung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozessen dazu. Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) oder verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) (im Folgenden „ESG“), dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition innerhalb der Portfolios unserer Kundinnen und Kunden haben könnte.
Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen wird dabei über verschiedene Strategien und Prozesse sichergestellt.
 
Im Rahmen der integrierten ESG-Analyse werden die derzeitigen und künftigen Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen und/oder Staaten analysiert sowie Nachhaltigkeitschancen und -risiken bei der Investitionsentscheidung zugrunde gelegt. Dies erfolgt unter anderem mittels eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells, indem auf Basis von internem und externem Research für Unternehmen eine ESG-Risikoeinstufung vorgenommen wird.
 
Beim Management aller Produkte der Deka Vermögensmanagement GmbH kommen zudem grundsätzliche Ausschlusskriterien zum Einsatz:
  • Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen1 sind ausgeschlossen.
  • In Unternehmen aus dem Bereich Kohleförderung und -verstromung wird nicht investiert, sobald eine festgesetzte Umsatzgrenze überschritten wird.2
  • Zudem investiert die Deka Vermögensmanagement GmbH nicht in Produkte, die die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln abbilden.
 
Um unseren Investitionsentscheidungsprozess zu unterstützen, wurde die eingesetzte Research-Plattform um Informationen und Daten zu Nachhaltigkeitsaspekten für alle Anlageklassen erweitert und damit allen Entscheidungsträgern für Investitionsentscheidungen zur Verfügung gestellt. Sie kombiniert externe Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen mit internen Recherchen sowie Analysen und wird um relevante Erkenntnisse aus Gesprächen mit Unternehmens- und Staatsvertretern ergänzt.
 
Zudem werden unsere Analysten und Fondsmanager regelmäßig über ESG-Themen sowie Neuerungen in Regulatorik und internen Prozessen geschult.
 
Die Deka Vermögensmanagement GmbH hat regelmäßigen Kontakt zu Unternehmen. Dabei werden je nach Branche und Geschäftsmodell des jeweiligen Unternehmens neben Corporate Governance-Themen regelmäßig soziale und umweltbezogene Aspekte der Geschäftstätigkeit angesprochen. Wo sinnvoll, schließt sich die Deka Vermögensmanagement GmbH dabei mit anderen Investoren zusammen. Zudem sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum stetigen Austausch mit anderen Marktteilnehmern in diversen nationalen und europäischen Initiativen und Arbeitskreisen im Bereich Nachhaltigkeit vertreten.
 
Die Deka Vermögensmanagement GmbH legt bei ihren Investitionsentscheidungen die Principles for Responsible Investment (PRI) zugrunde. Die Unterzeichner der PRI verpflichten sich unter anderem zur Einbeziehung von ESG-Themen in die Analyse- und Entscheidungsprozesse im Investmentbereich.
 
Die Sicherstellung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen ist bei der Deka Vermögensmanagement GmbH durch interne Arbeitsanweisungen festgesetzt. Zur Überprüfung der ESG-Risikoeinstufung von Emittenten wird ein Non-Financial-Risk-Komitee als Kontrollinstrument eingesetzt. Zudem sind im Risikocontrolling der Deka Vermögensmanagement GmbH Prozesse zur Überwachung von Nachhaltigkeitsrisiken implementiert.
 
Weitere Informationen über die Art und Weise wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozessen einbezogen werden, können Sie den jeweiligen vorvertraglichen Informationen der Produkte und bei ausgelagerten Portfoliomanagement-Mandaten der Internetseite des jeweiligen Asset Managers entnehmen.
 
Stand: 01.03.2023
 
1 Zu kontroversen Waffen gehören neben Anti-Personen-Minen und Streumunition, auch Waffen nach der Biowaffenkonvention von 1983, der Chemiewaffenkonvention von 1992 und weiterer UN-Waffenkonventionen aus dem Jahr 1980 (nicht entdeckbare Splitter, Brandwaffen, Landminen und Sprengfallen) sowie die Konvention gegen den Einsatz von blendenden Laserwaffen.

2 Bei allen Produkten der Deka Vermögensmanagement GmbH ab einem Umsatzanteil von 30 % bei Kohleförderung und 40 % bei Kohleverstromung.
 

Transparenz über nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmensebene bei Investitionsentscheidungen (Artikel 4)

Die Deka Vermögensmanagement GmbH berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Unter den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (auch „Principal Adverse Impacts“ oder „PAI“) werden die negativen Auswirkungen verstanden, die mit Investitionen in Unternehmen, Staaten und supranationale Organisationen sowie Immobilien auf Umwelt und Gesellschaft verbunden sind.

Details zu den Strategien und Methoden zur PAI-Berücksichtigung, einschließlich einer Zusammenfassung der Mitwirkungspolitik und Angaben zur Beachtung eines Kodex für verantwortungsvolle Unternehmensführung und international anerkannter Standards für die Sorgfaltspflicht und die Berichterstattung, sowie eine Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen für den jeweils aktuellen Berichtszeitraum sind in der „Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ der Deka Vermögensmanagement GmbH zu finden.

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5)

Die ausgeprägte Orientierung an den Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden sowie den Anforderungen unseres gesellschaftlichen Umfeldes steht im Mittelpunkt unserer Verantwortung. Sie findet ihren Ausdruck auch in einer festen Verankerung von sozialen, ökologischen und auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung bezogenen Kriterien im Rahmen unserer Geschäftsstrategie.
 
Neben den beschriebenen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen in den Investmentprozess und die Anlageberatung steht auch die Vergütungspolitik der Deka-Gruppe mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Das Vergütungssystem der Deka-Gruppe ist aufgrund der Anforderungen der Bankenregulierung bereits so ausgestaltet, dass die nachhaltige Strategie der Deka-Gruppe unterstützt wird. Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik, insbesondere im Nachhaltigen Vergütungsplan der DekaBank, der jährlich überprüft wird, sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Durch die Ausgestaltung des Vergütungssystems werden keine Anreize gesetzt, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen.
 
Durch die jährlichen mitarbeiterindividuellen Zielvereinbarungen werden Verhaltensweisen gefördert, welche die Rolle der Deka-Gruppe als kundenorientiertes, innovatives und nachhaltiges Wertpapierhaus unterstützen. Weiterhin ist das Wohlverhalten nach dem Ethikkodex der Deka-Gruppe Bestandteil der variablen Vergütung unser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unser Ethikkodex dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für ein ethisch und moralisch korrektes Auftreten und Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Führungskräfte, Vorstandsmitglieder und für Dritte, die im Namen der Deka-Gruppe agieren. Der Ethikkodex schreibt ein nachhaltiges Handeln im ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Sinne in Bezug auf nachhaltige Unternehmensführung, nachhaltige Finanzprodukte, nachhaltiges Personalmanagement, Umweltmanagement sowie gesellschaftliches Engagement vor und stellt eine aktive Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei unseren Produkten und Dienstleistungen sicher. Der Ethikkodex ist in seiner aktuellen Fassung auf unserer Website abrufbar: Ethikkodex
 
Um auch in Zukunft ein zuverlässiger Ansprechpartner für unsere Kundinnen und Kunden zu sein, entwickeln wir unsere Vergütungspolitik kontinuierlich, auch entsprechend der aufsichtsrechtlichen Vorgaben, weiter. Dies erfolgt insbesondere im Rahmen der jährlichen Angemessenheitsprüfung, die auch die Prüfung umfasst, ob das Vergütungssystem geschlechtsneutral ausgestaltet ist, so dass eine Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ausgeschlossen ist. Aufgrund der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Deka-Gruppe planen wir auch, den bewussten Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in unserer Vergütungspolitik stärker zu verankern, um so mit den Nachhaltigkeitswünschen unserer Kundinnen und Kunden im Einklang zu stehen.
 
Stand: 01.03.2023
 

Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungs- und in Anlageberatungsprozessen (Artikel 3)

Bei den nachfolgenden veröffentlichten Informationen handelt es sich um die jeweiligen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den jeweiligen Investitionsentscheidungsprozessen der Kapitalverwaltungsgesellschaft Deka Immobilien Investment GmbH (nachfolgend „Deka Immobilien“ genannt):

Für uns als Deka Immobilien gehört eine verantwortungsvolle Geschäftstätigkeit mit hohem Nachhaltigkeitsanspruch innerhalb unseres Produkt- und Dienstleistungsportfolios zum Selbstverständnis. Mit der Integration der Nachhaltigkeitsstrategie in die Geschäftsstrategie hat die Deka-Gruppe bereits vor einigen Jahren die Grundlage geschaffen, Nachhaltigkeit in das gesamte unternehmerische Handeln zu integrieren.

Zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten gehört für Deka Immobilien auch die Betrachtung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungs- und Anlageberatungsprozessen. Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) oder verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) (im Folgenden „ESG“), dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition innerhalb der Portfolios unserer Kundinnen und Kunden haben könnte. Diese Effekte können sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des jeweils verwalteten Sondervermögens sowie auf unsere Reputation auswirken. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Beispielhaft sind die Risikoarten Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und operationelles Risiko zu nennen.

Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen bei den verwalteten Sondervermögen und in der Anlageberatung wird über verschiedene Strategien und Prozesse sichergestellt.

Im Rahmen des Assetauswahlprozesses der von uns verwalteten Sondervermögen werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch Nachhaltigkeitskriterien (Ökologie, Soziales und Governance) berücksichtigt. Einzelheiten sind dem veröffentlichten Verkaufsprospekt des jeweiligen von uns verwalteten Sondervermögens zu entnehmen. Entsprechendes gilt für die Immobiliendachfonds, bei denen Nachhaltigkeitsrisiken bei der Auswahl der Zielfonds berücksichtigt werden.

Bei den Kreditfonds der Deka Investors Spezialinvestment-AG werden die Investitionsentscheidungen auch auf Basis der Kriterien der jeweiligen Nachhaltigkeitsstrategie getroffen. Besondere Beachtung finden hierbei die Werterhaltung der finanzierten Objekte / Projekte sowohl mit Blick auf physische Risiken wie bspw. Extremereignisse als auch vor dem Hintergrund der notwendigen Wandlung hin zu einer Niedrig-CO2-Wirtschaft. Im Bereich der Infrastrukturfinanzierungen werden vermehrt erneuerbare Energieprojekte finanziert; bei anderen Projekten wird auf die Einhaltung der Equator Principles der Equator Principles Association geachtet.

Im Hinblick auf die Liquiditätsanlage der von uns verwalteten Sondervermögen werden im Rahmen der integrierten ESG-Analyse die derzeitigen und künftigen Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen und/oder Staaten analysiert sowie Nachhaltigkeitschancen und -risiken bei der Investitionsentscheidung zugrunde gelegt. Dies erfolgt unter anderem mittels eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells, indem auf Basis von internem und externem Research für Unternehmen und Staaten eine ESG-Risikoeinstufung vorgenommen wird.

Beim Management aller Publikumsfonds der Deka Immobilien kommen im Hinblick auf die Liquiditätsanlage zudem grundsätzliche Ausschlusskriterien zum Einsatz.
  • Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen sind ausgeschlossen.1)
  • In Unternehmen aus dem Bereich Kohleförderung und -verstromung wird nicht investiert, sobald eine festgesetzte Umsatzgrenze überschritten wird.2)

Um unseren Investitionsentscheidungs- und Anlageberatungsprozess zu unterstützen, erfasst die Deka Immobilien relevante Daten, wertet diese aus und lässt diese durch externe Unternehmen validieren. Des Weiteren stellt die Deka Immobilien den Entscheidungsträgern neben der hauseigenen Research-Plattform ergänzende Informationen und Daten zu Nachhaltigkeitsaspekten für die relevanten Anlageklassen zur Verfügung, um ausgewogene Investitionsentscheidungen zu ermöglichen. Sie kombiniert externe Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen mit internen Recherchen sowie Analysen.

Deka Immobilien legt bei ihren Investitionsentscheidungen die Principles for Responsible Investment (PRI) zugrunde und folgt den Prinzipien des UN Global Compact. Die zehn Prinzipien des Global Compact umfassen Leitlinien zum Umgang mit Menschenrechten, Arbeitsrechten, Korruption und Umweltverstößen. Insbesondere finden diese Standards Beachtung im Rahmen von Investitionsentscheidungen. Doch auch für den Bereich der Anlageberatung erfolgt – wenngleich untergeordneter – eine Orientierung daran.

Zur Sicherstellung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen und in der Anlageberatung wird derzeit in interne Arbeitsanweisungen erarbeitet. Diese sollen anschließend implementiert werden und für Investitionsentscheidungen bindende Kriterien darstellen.

Weiterführende Informationen zur Umsetzung von Nachhaltigkeit der Gesellschaft finden Sie unter https://www.deka.de/immobilien/nachhaltigkeit
 
Stand 15.02.2023
 
1) Zu kontroversen Waffen gehören neben Anti-Personen-Minen und Streumunition auch Waffen nach der Biowaffenkonvention von 1983, der Chemiewaffenkonvention von 1992 und weiterer UN-Waffenkonventionen aus dem Jahr 1980 (nicht entdeckbare Splitter, Brandwaffen, Landminen und Sprengfallen) sowie der Konvention gegen den Einsatz von blendenden Laserwaffen.

2) Bei allen direkt gemanagten Immobilienfonds der Deka Immobilien ab einem Umsatzanteil von 30 % bei Kohleförderung und 40 % bei Kohleverstromung.
 

Transparenz über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Artikel 4)

Die Deka Immobilien Investment GmbH berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Unter den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (auch „Principal Adverse Impacts“ oder „PAI“) werden die negativen Auswirkungen verstanden, die mit Investitionen in Unternehmen, Staaten und supranationale Organisationen sowie Immobilien auf Umwelt und Gesellschaft verbunden sind.

Details zu den Strategien und Methoden zur PAI-Berücksichtigung, einschließlich einer Zusammenfassung der Mitwirkungspolitik und Angaben zur Beachtung eines Kodex für verantwortungsvolle Unternehmensführung und international anerkannter Standards für die Sorgfaltspflicht und die Berichterstattung, sowie eine Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen für den jeweils aktuellen Berichtszeitraum sind in der „Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ der Deka Immobilien Investment GmbH zu finden.

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5)

Die ausgeprägte Orientierung an den Bedürfnissen unserer Kunden sowie den Anforderungen unseres gesellschaftlichen Umfeldes steht im Mittelpunkt unserer Verantwortung. Sie findet ihren Ausdruck auch in einer festen Verankerung von sozialen, ökologischen und auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung bezogenen Kriterien im Rahmen unserer Geschäftsstrategie.

Neben den beschriebenen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen in dem Investmentprozess und der Anlageberatung steht auch die Vergütungspolitik der Deka-Gruppe mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert.

Durch die jährlichen mitarbeiterindividuellen Zielvereinbarungen werden Verhaltensweisen gefördert, welche die Rolle der Deka-Gruppe als kundenorientiertes, innovatives und nachhaltiges Wertpapierhaus unterstützen. Weiterhin ist das Wohlverhalten nach dem Ethikkodex der Deka Gruppe Bestandteil der variablen Vergütung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unser Ethikkodex dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für ein ethisch und moralisch korrektes Auftreten und Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Führungskräfte, Vorstandsmitglieder und für Dritte, die im Namen der Deka-Gruppe agieren. Der Ethikkodex schreibt ein nachhaltiges Handeln im ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Sinne in Bezug auf nachhaltige Unternehmensführung, nachhaltige Finanzprodukte, nachhaltiges Personalmanagement, Umweltmanagement sowie gesellschaftliches Engagement vor und stellt eine aktive Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei unseren Produkten und Dienstleistungen sicher. Der Ethikkodex ist in seiner aktuellen Fassung auf unserer Website abrufbar: Ethikkodex
 
Um auch in Zukunft ein zuverlässiger Ansprechpartner für unsere Kundinnen und Kunden zu sein, entwickeln wir unsere Vergütungspolitik kontinuierlich, auch entsprechend der aufsichtsrechtlichen Vorgaben, weiter. Aufgrund der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Deka-Gruppe planen wir auch, den bewussten Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in unserer Vergütungspolitik stärker zu verankern, um so mit den Nachhaltigkeitswünschen unserer Kundinnen und Kunden im Einklang zu stehen.

Weiterführende Informationen zur Umsetzung von Nachhaltigkeit der Gesellschaft finden Sie unter https://www.deka.de/immobilien/nachhaltigkeit
 
Stand 15.02.2023
 

Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungs- und in Anlageberatungsprozessen (Artikel 3)

Bei den nachfolgenden veröffentlichten Informationen handelt es sich um die jeweiligen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei den jeweiligen Investitionsentscheidungsprozessen der Kapitalverwaltungsgesellschaft WestInvest Gesellschaft für Investmentfonds mbH (nachfolgend aufgrund Konzernzugehörigkeit „Deka Immobilien“ genannt):

Für uns als Deka Immobilien gehört eine verantwortungsvolle Geschäftstätigkeit mit hohem Nachhaltigkeitsanspruch innerhalb unseres Produkt- und Dienstleistungsportfolios zum Selbstverständnis. Mit der Integration der Nachhaltigkeitsstrategie in die Geschäftsstrategie hat die Deka-Gruppe bereits vor einigen Jahren die Grundlage geschaffen, Nachhaltigkeit in das gesamte unternehmerische Handeln zu integrieren.

Zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten gehört für Deka Immobilien auch die Betrachtung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungs- und Anlageberatungsprozessen. Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) oder verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) (im Folgenden „ESG“), dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition innerhalb der Portfolios unserer Kundinnen und Kunden haben könnte. Diese Effekte können sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des jeweils verwalteten Sondervermögens sowie auf unsere Reputation auswirken. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen. Beispielhaft sind die Risikoarten Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und operationelles Risiko zu nennen.

Die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen bei den verwalteten Sondervermögen und in der Anlageberatung wird über verschiedene Strategien und Prozesse sichergestellt.

Im Rahmen des Assetauswahlprozesses der von uns verwalteten Sondervermögen werden neben wirtschaftlichen Aspekten auch Nachhaltigkeitskriterien (Ökologie, Soziales und Governance) berücksichtigt. Einzelheiten sind dem veröffentlichten Verkaufsprospekt des jeweiligen von uns verwalteten Sondervermögens zu entnehmen. Entsprechendes gilt für die Immobiliendachfonds, bei denen Nachhaltigkeitsrisiken bei der Auswahl der Zielfonds berücksichtigt werden.

Bei den Kreditfonds der Deka Investors Spezialinvestment-AG werden die Investitionsentscheidungen auch auf Basis der Kriterien der jeweiligen Nachhaltigkeitsstrategie getroffen. Besondere Beachtung finden hierbei die Werterhaltung der finanzierten Objekte / Projekte sowohl mit Blick auf physische Risiken wie bspw. Extremereignisse als auch vor dem Hintergrund der notwendigen Wandlung hin zu einer Niedrig-CO2-Wirtschaft. Im Bereich der Infrastrukturfinanzierungen werden vermehrt erneuerbare Energieprojekte finanziert; bei anderen Projekten wird auf die Einhaltung der Equator Principles der Equator Principles Association geachtet.

Im Hinblick auf die Liquiditätsanlage der von uns verwalteten Sondervermögen werden im Rahmen der integrierten ESG-Analyse die derzeitigen und künftigen Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen und/oder Staaten analysiert sowie Nachhaltigkeitschancen und -risiken bei der Investitionsentscheidung zugrunde gelegt. Dies erfolgt unter anderem mittels eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells, indem auf Basis von internem und externem Research für Unternehmen und Staaten eine ESG-Risikoeinstufung vorgenommen wird.

Beim Management aller Publikumsfonds der Deka Immobilien kommen im Hinblick auf die Liquiditätsanlage zudem grundsätzliche Ausschlusskriterien zum Einsatz.
  • Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen sind ausgeschlossen.1)
  • In Unternehmen aus dem Bereich Kohleförderung und -verstromung wird nicht investiert, sobald eine festgesetzte Umsatzgrenze überschritten wird.2)

Um unseren Investitionsentscheidungs- und Anlageberatungsprozess zu unterstützen, erfasst die Deka Immobilien relevante Daten, wertet diese aus und lässt diese durch externe Unternehmen validieren. Des Weiteren stellt die Deka Immobilien den Entscheidungsträgern neben der hauseigenen Research-Plattform ergänzende Informationen und Daten zu Nachhaltigkeitsaspekten für die relevanten Anlageklassen zur Verfügung, um ausgewogene Investitionsentscheidungen zu ermöglichen. Sie kombiniert externe Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen mit internen Recherchen sowie Analysen.

Deka Immobilien legt bei ihren Investitionsentscheidungen die Principles for Responsible Investment (PRI) zugrunde und folgt den Prinzipien des UN Global Compact. Die zehn Prinzipien des Global Compact umfassen Leitlinien zum Umgang mit Menschenrechten, Arbeitsrechten, Korruption und Umweltverstößen. Insbesondere finden diese Standards Beachtung im Rahmen von Investitionsentscheidungen. Doch auch für den Bereich der Anlageberatung erfolgt – wenngleich untergeordneter – eine Orientierung daran.

Zur Sicherstellung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen und in der Anlageberatung wird derzeit in interne Arbeitsanweisungen erarbeitet. Diese sollen anschließend implementiert werden und für Investitionsentscheidungen bindende Kriterien darstellen.

Weiterführende Informationen zur Umsetzung von Nachhaltigkeit der Gesellschaft finden Sie unter https://www.deka.de/immobilien/nachhaltigkeit
 
Stand 15.02.2023
 
1) Zu kontroversen Waffen gehören neben Anti-Personen-Minen und Streumunition auch Waffen nach der Biowaffenkonvention von 1983, der Chemiewaffenkonvention von 1992 und weiterer UN-Waffenkonventionen aus dem Jahr 1980 (nicht entdeckbare Splitter, Brandwaffen, Landminen und Sprengfallen) sowie der Konvention gegen den Einsatz von blendenden Laserwaffen.

2 Bei allen direkt gemanagten Immobilienfonds der Deka Immobilien ab einem Umsatzanteil von 30 % bei Kohleförderung und 40 % bei Kohleverstromung.
 

Transparenz über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Artikel 4)

Die West Invest Gesellschaft für Investmentfonds berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Unter den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (auch „Principal Adverse Impacts“ oder „PAI“) werden die negativen Auswirkungen verstanden, die mit Investitionen in Unternehmen, Staaten und supranationale Organisationen sowie Immobilien auf Umwelt und Gesellschaft verbunden sind.

Details zu den Strategien und Methoden zur PAI-Berücksichtigung, einschließlich einer Zusammenfassung der Mitwirkungspolitik und Angaben zur Beachtung eines Kodex für verantwortungsvolle Unternehmensführung und international anerkannter Standards für die Sorgfaltspflicht und die Berichterstattung, sowie eine Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen für den jeweils aktuellen Berichtszeitraum sind in der „Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ der West Invest Gesellschaft für Investmentfonds zu finden.

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5)

Die ausgeprägte Orientierung an den Bedürfnissen unserer Kunden sowie den Anforderungen unseres gesellschaftlichen Umfeldes steht im Mittelpunkt unserer Verantwortung. Sie findet ihren Ausdruck auch in einer festen Verankerung von sozialen, ökologischen und auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung bezogenen Kriterien im Rahmen unserer Geschäftsstrategie.

Neben den beschriebenen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen in dem Investmentprozess und der Anlageberatung steht auch die Vergütungspolitik der Deka-Gruppe mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert.

Durch die jährlichen mitarbeiterindividuellen Zielvereinbarungen werden Verhaltensweisen gefördert, welche die Rolle der Deka-Gruppe als kundenorientiertes, innovatives und nachhaltiges Wertpapierhaus unterstützen. Weiterhin ist das Wohlverhalten nach dem Ethikkodex der Deka Gruppe Bestandteil der variablen Vergütung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unser Ethikkodex dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für ein ethisch und moralisch korrektes Auftreten und Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Führungskräfte, Vorstandsmitglieder und für Dritte, die im Namen der Deka-Gruppe agieren. Der Ethikkodex schreibt ein nachhaltiges Handeln im ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Sinne in Bezug auf nachhaltige Unternehmensführung, nachhaltige Finanzprodukte, nachhaltiges Personalmanagement, Umweltmanagement sowie gesellschaftliches Engagement vor und stellt eine aktive Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei unseren Produkten und Dienstleistungen sicher. Der Ethikkodex ist in seiner aktuellen Fassung auf unserer Website abrufbar: Ethikkodex

Um auch in Zukunft ein zuverlässiger Ansprechpartner für unsere Kundinnen und Kunden zu sein, entwickeln wir unsere Vergütungspolitik kontinuierlich, auch entsprechend der aufsichtsrechtlichen Vorgaben, weiter. Aufgrund der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Deka-Gruppe planen wir auch, den bewussten Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in unserer Vergütungspolitik stärker zu verankern, um so mit den Nachhaltigkeitswünschen unserer Kundinnen und Kunden im Einklang zu stehen.

Weiterführende Informationen zur Umsetzung von Nachhaltigkeit der Gesellschaft finden Sie unter https://www.deka.de/immobilien/nachhaltigkeit
 
Stand 15.02.2023
 

Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozessen (Artikel 3)

Für uns als Deka International S.A. gehört eine verantwortungsvolle Geschäftstätigkeit mit hohem Nachhaltigkeitsanspruch innerhalb unseres Produkt- und Dienstleistungsportfolios zum Selbstverständnis. Zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten gehört für die Deka International S.A. auch die Betrachtung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungsprozessen dazu.
Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) oder verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) (im Folgenden „ESG“), dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition innerhalb der Portfolios unserer Kundinnen und Kunden haben könnte.
Für die Ausführung des Portfoliomanagements unserer Fonds haben wir die Deka Investment GmbH und die Deka Vermögensmanagement GmbH beauftragt, welche die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen über verschiedene Strategien und Prozesse sicherstellen.
 
Im Rahmen der integrierten ESG-Analyse werden die derzeitigen und künftigen Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen und/oder Staaten analysiert sowie Nachhaltigkeitschancen und -risiken bei der Investitionsentscheidung zugrunde gelegt. Dies erfolgt unter anderem mittels eines betriebsinternen ESG-Risikostufenmodells, indem auf Basis von internem und externem Research für Unternehmen eine ESG-Risikoeinstufung vorgenommen wird.
 
Beim Management aller Publikumsfonds der Deka International S.A. kommen zudem grundsätzliche Ausschlusskriterien zum Einsatz:
  • Hersteller von geächteten und kontroversen Waffen1 sind ausgeschlossen.
  • In Unternehmen aus dem Bereich Kohleförderung und -verstromung wird nicht investiert, sobald eine festgesetzte Umsatzgrenze überschritten wird.2
  • Zudem wird nicht in Produkte investiert, die die Preisentwicklung von Grundnahrungsmitteln abbilden.
Um den Investitionsentscheidungsprozess zu unterstützen, wurde die Research-Plattform um Informationen und Daten zu Nachhaltigkeitsaspekten für alle Anlageklassen erweitert und damit allen Entscheidungsträgern für Investitionsentscheidungen zur Verfügung gestellt. Sie kombiniert externe Daten und ESG-Ratings von Research- bzw. Ratingagenturen mit internen Recherchen sowie Analysen und wird um relevante Erkenntnisse aus Gesprächen mit Unternehmens- und Staatsvertretern ergänzt.
 
Unsere Analysten und Fondsmanager haben regelmäßige Kontakte zu Unternehmen. Dabei werden je nach Branche und Geschäftsmodell des jeweiligen Unternehmens neben Corporate Governance-Themen regelmäßig soziale und umweltbezogene Aspekte der Geschäftstätigkeit angesprochen. Wo sinnvoll, schließt sich die Deka dabei mit anderen Investoren zusammen. Zudem sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum stetigen Austausch mit anderen Marktteilnehmern in diversen nationalen und europäischen Initiativen und Arbeitskreisen im Bereich Nachhaltigkeit vertreten.
 
Die Deka legt bei Ihren Investitionsentscheidungen die Principles for Responsible Investment (PRI) zugrunde. Die Unterzeichner der PRI verpflichten sich unter anderem zur Einbeziehung von ESG-Themen in die Analyse- und Entscheidungsprozesse im Investmentbereich.
 
Die Sicherstellung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen ist bei der Deka Investment GmbH und der Deka Vermögensmanagement GmbH durch interne Arbeitsanweisungen festgesetzt. Zur Überprüfung der ESG-Risikoeinstufung von Emittenten wird ein Non-Financial-Risk-Komitee als Kontrollinstrument eingesetzt. Zudem sind im Risikocontrolling der Deka Investment GmbH und der Deka Vermögensmanagement GmbH Prozesse zur Überwachung von Nachhaltigkeitsrisiken implementiert.
 
 
Weitere Informationen über die Art und Weise wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozessen einbezogen werden, können Sie den jeweiligen vorvertraglichen Informationen der Produkte und bei ausgelagerten Portfoliomanagement-Mandaten der Internetseite des jeweiligen Asset Managers entnehmen.
 
Stand: 01.03.2023
 
1 Zu kontroversen Waffen gehören neben Anti-Personen-Minen und Streumunition, auch Waffen nach der Biowaffenkonvention von 1983, der Chemiewaffenkonvention von 1992 und weiterer UN-Waffenkonventionen aus dem Jahr 1980 (nicht entdeckbare Splitter, Brandwaffen, Landminen und Sprengfallen) sowie die Konvention gegen den Einsatz von blendenden Laserwaffen.

2 Bei allen Publikumsfonds der Deka International S.A. ab einem Umsatzanteil von 30 % bei Kohleförderung und 40 % bei Kohleverstromung.
 

Transparenz über nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Unternehmensebene bei Investitionsentscheidungen (Artikel 4)

Die Deka International S.A. berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.

Unter den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (auch „Principal Adverse Impacts“ oder „PAI“) werden die negativen Auswirkungen verstanden, die mit Investitionen in Unternehmen, Staaten und supranationale Organisationen sowie Immobilien auf Umwelt und Gesellschaft verbunden sind.

Details zu den Strategien und Methoden zur PAI-Berücksichtigung, einschließlich einer Zusammenfassung der Mitwirkungspolitik und Angaben zur Beachtung eines Kodex für verantwortungsvolle Unternehmensführung und international anerkannter Standards für die Sorgfaltspflicht und die Berichterstattung, sowie eine Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen für den jeweils aktuellen Berichtszeitraum sind in der „Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ der Deka International S.A. zu finden.

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5)

Die ausgeprägte Orientierung an den Bedürfnissen unserer Kundinnen und Kunden sowie den Anforderungen unseres gesellschaftlichen Umfeldes steht im Mittelpunkt unserer Verantwortung. Sie findet ihren Ausdruck auch in einer festen Verankerung von sozialen, ökologischen und auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung bezogenen Kriterien im Rahmen unserer Geschäftsstrategie.
 
Neben den beschriebenen Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen in den Investmentprozess und die Anlageberatung steht auch die Vergütungspolitik der Deka-Gruppe mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Das Vergütungssystem der Deka-Gruppe ist aufgrund der Anforderungen der Bankenregulierung bereits so ausgestaltet, dass die nachhaltige Strategie der Deka-Gruppe unterstützt wird. Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik, insbesondere im Nachhaltigen Vergütungsplan der DekaBank, der jährlich überprüft wird, sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Durch die Ausgestaltung des Vergütungssystems werden keine Anreize gesetzt, unverhältnismäßig hohe Risiken einzugehen.
 
Durch die jährlichen mitarbeiterindividuellen Zielvereinbarungen werden Verhaltensweisen gefördert, welche die Rolle der Deka-Gruppe als kundenorientiertes, innovatives und nachhaltiges Wertpapierhaus unterstützen. Weiterhin ist das Wohlverhalten nach dem Ethikkodex der Deka-Gruppe Bestandteil der variablen Vergütung unser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unser Ethikkodex dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für ein ethisch und moralisch korrektes Auftreten und Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Führungskräfte, Vorstandsmitglieder und für Dritte, die im Namen der Deka-Gruppe agieren. Der Ethikkodex schreibt ein nachhaltiges Handeln im ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Sinne in Bezug auf nachhaltige Unternehmensführung, nachhaltige Finanzprodukte, nachhaltiges Personalmanagement, Umweltmanagement sowie gesellschaftliches Engagement vor und stellt eine aktive Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei unseren Produkten und Dienstleistungen sicher. Der Ethikkodex ist in seiner aktuellen Fassung auf unserer Website abrufbar: Ethikkodex

Um auch in Zukunft ein zuverlässiger Ansprechpartner für unsere Kundinnen und Kunden zu sein, entwickeln wir unsere Vergütungspolitik kontinuierlich, auch entsprechend der aufsichtsrechtlichen Vorgaben, weiter. Dies erfolgt insbesondere im Rahmen der jährlichen Angemessenheitsprüfung, die auch die Prüfung umfasst, ob das Vergütungssystem geschlechtsneutral ausgestaltet ist, so dass eine Entgeltbenachteiligung wegen des Geschlechts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit ausgeschlossen ist. Aufgrund der wachsenden Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Deka-Gruppe planen wir auch, den bewussten Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken in unserer Vergütungspolitik stärker zu verankern, um so mit den Nachhaltigkeitswünschen unserer Kundinnen und Kunden im Einklang zu stehen.
 
Stand: 01.03.2023