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Corporate Governance.

Angesichts der Vielzahl der gegenwärtigen Herausforderungen hat die nachhaltige Ausrichtung der Lebens- und Arbeitswelt einen besonders hohen Stellenwert. Denn es geht darum, den zukünftigen wirtschaftlichen Wohlstand und die Lebensqualität der Gesellschaft zu erhalten, ohne die Umwelt weiter auszubeuten und endliche Ressourcen auszuschöpfen. In diesem Zusammenhang gelten u.a. die 17 Sustainable Development Goals (kurz SDGs) der UN-Agenda 2030 als Richtschnur, da sie erstmals alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – Soziales, Umwelt, Wirtschaft – gleichermaßen und für alle Länder berücksichtigen.

Deka Vermögensmanagement GmbH als die Vermögensverwaltung der Deka Gruppe ist der Meinung, dass mit einer zielgerichteten Anlagepolitik ein wichtiger Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen geleistet werden kann. Denn als Vermögensverwalter steht Deka Vermögensmanagement in direktem Dialog mit den Unternehmen, in die sie investiert und kann damit direkt auf ein nachhaltiges Handeln hinwirken.

„Innovation fördern, Wandel begleiten, Wirkung erzielen“ ist deshalb unser Leitsatz, um zwei maßgebliche Ziele zu erreichen: eine nachhaltige Rendite für den Anleger und Lösungen für eine nachhaltige Zukunft für unseren Planeten.

Nähere Informationen zur Ausgestaltung der Mitwirkungspolitik in der Deka-Gruppe finden Sie den folgenden Dokumenten:

Grundsätze der Abstimmungspolitik bei Hauptversammlungen.

Für die Deka Vermögensmanagement hat die Vertretung der Interessen und Stimmrechte ihrer Fondsanleger gegenüber den Aktiengesellschaften einen hohen Stellenwert.

Im nachfolgenden Dokument finden Sie die Handlungsmaximen, nach denen die Deka Vermögensmanagement direkt oder über Stimmrechtsvertreter das Aktionärsstimmrecht treuhänderisch für ihre Fondsanleger ausübt.

Die Grundsätze beinhalten die umfassenden Erfahrungen der Deka Vermögensmanagement als einer der großen Fondsanbieter und damit Aktionärsvertreter und berücksichtigen den Deutschen Corporate Governance Kodex zur verantwortlichen und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle.

Abstimmungsergebnisse Deka Vermögensmanagement GmbH (DE)

Abstimmungsergebnisse Deka Vermögensmanagement GmbH (EN)

Archiv.

Orderannahmezeiten – Maßnahmen gegen Zeitzonenarbitrage.

Die Gesellschaft trifft für die von ihr verwalteten Investmentvermögen geeignete Maßnahmen gegen Zeitzonenarbitrage.

Geeignete Maßnahmen sind insbesondere die sachgerechte Festlegung des Order-Annahmeschlusses. Der Zeitpunkt für den Orderannahmeschluss und der Zeitpunkt der Bewertung sind soweit synchronisiert, dass eine Zeitzonenarbitrage nicht möglich ist. Dies bedeutet, dass der Zeitpunkt des Orderannahmeschlusses vor dem Zeitpunkt der Bewertung der Vermögensgegenstände der Fonds liegt und ausreichend bemessen ist. Hierzu werden für jeden Fonds, je nach Anlageschwerpunkt, die Orderannahmezeiten festgelegt.

Umgang mit Geld und Rechten der Anlegenden.

Die Wohlverhaltensregeln des BVI legen freiwillige Standards fest, die über die gesetzlichen Pflichten von Fondsverwaltern hinausgehen. Sie tragen deren Rolle als Treuhänder Rechnung, die besonders hohe Anforderungen an das Verhalten gegenüber den Anlegern stellt.
 
Die Deka Investment GmbH verpflichtet sich als Mitglied des BVI zur Einhaltung der Wohlverhaltensregeln in der Fassung vom 6. Oktober 2016.