Deka beantragt Kryptoverwahrlizenz

Nachdem die DekaBank seit dem letzten Jahr die Rolle eines Kryptowertpapier-Registerführers ausüben kann, ist die Verwahrung von digitalen Assets, eine sogenannte Wallet, für institutionelle Kundinnen und Kunden der nächste Entwicklungsschritt. Die Verwahrung bildet eine weitere, essentielle Säule in der definierten Digital Assets Strategie.

„Digitale Assets sind ein Schlüsselfaktor, um die Deka und die Sparkassen beim Wertpapiergeschäft wettbewerbsfähig zu halten“, sagt Vorstand Martin K. Müller. Die Digitalisierung des Wertpapiergeschäfts birgt großes Potenzial. Transaktionen von diversen Arten von Finanzinstrumenten können standortunabhängig und nahezu in Echtzeit abgewickelt werden. „Die Kryptoverwahrung ist das Eintrittstor in die globalen digitalen Netzwerke und die Chance, den Markt der digitalen Assets mitzuprägen“, erklärt Müller. Finanzdienstleister, die für Dritte digitale Assets verwahren wollen, müssen dies bei der BaFin genehmigen lassen und dürfen ihren Kunden dann eine Wallet anbieten.

Andreas Sack

Aus dem Bereich Bankgeschäftsfelder und Verwahrstelle leitet das Projekt. 

Andreas Sack, Sie sind für das Projekt in der Deka verantwortlich. Warum und wofür brauchen wir eigentlich eine Wallet?
Andreas Sack: 2022 wurden eine Reihe von Verordnungen und Gesetzen auf den Weg gebracht, die es erlauben, Finanzprodukte in digitaler Form zu emittieren - zunächst für institutionelle Kunden. Das heißt, es bedarf zur Emission keine Urkunden mehr, die beim Zentralverwahrer im Tresor lagern. Diese „Digital Assets“ werden auf einem Distributed-Ledger-Technologie-(DLT) System oder eine Blockchain emittiert, die mit sogenannten Private- und Public-Keys den Eigentümern zugeordnet werden. Da der Private-Key den Eigentumsnachweis darstellt, ist dieser sicher aufzubewahren. Die Wallet der Deka wird der sichere Aufbewahrungsort für unsere eigenen und die Private-Keys unserer Kundinnen und Kunden sein.
Wird es denn auch eine Wallet für Retail-Kundinnen und -Kunden geben?

Andreas Sack: Das DekaBank Depot des Kunden wird das Depot des Kunden bleiben. Er oder sie unterscheidet bei Anlagen wahrscheinlich nicht danach, ob der Fonds, das Zertifikat oder ein anderes Finanzprodukt ein digitales oder ein traditionelles Asset ist. Die Kundin oder der Kunde möchte die Anlage wie bisher, sicher und vertrauensvoll verwahrt sehen - genau das werden wir sicherstellen. Sollten wir künftig planen mehr als eine Verwahrlösung für Finanzprodukte anzubieten, etwa für digitale Anlageobjekte wie NFTs, dann wird das möglich sein.

Es gibt ja schon viele Wallet-Anbieter. Warum braucht es dann noch die Deka?
Andreas Sack: Einen Grund liefert der Gesetzgeber, anders als in der traditionellen Depotführung, wo die Kundeninnen und Kunden manchmal gar nicht sehen, wer ihr eigentliches Depot führt, müssen sie in der Kryptoverwahrung eine eigene Vertragsbeziehung mit dem Kryptoverwahrer eingehen und dies auch transparent dargelegt bekommen. In diesem Sinne haben wir uns dafür entschieden, die Schnittstelle zum Kunden frühzeitig selbst zu besetzen um diese erst gar nicht an Dritte Kryptoverwahrer vermitteln zu müssen. Ein weiterer Grund ist die sogenannte Token Economy, die mittelfristig eine Vielzahl von Einsatzgebieten erfahren wird. Fonds, Aktien, Zertifikate, Inhaberschuldverschreibungen werden teils heute schon als Security Token emittiert, die Kryptoverwahrung ist das Eintrittstor in diese Economy.