Presseinformation

DekaBank erhält vollumfängliche Lizenz zur Kryptowertpapierregisterführung


Die DekaBank hat von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die finale Lizenz zur Führung eines Kryptowertpapierregisters erhalten. Die Lizenz ermöglicht es der DekaBank, eigene Blockchain-basierte elektronische Wertpapiere im Sinne des elektronischen Wertpapiergesetzes (eWpG) zu begeben. Zudem kann sie Emittenten in ihrer Rolle als Registerführerin eine Begebungsinfrastruktur zur Verfügung stellen.
 
Seit Inkrafttreten des eWpG im Juni 2021 können Wertpapiere digital begeben werden. Anders als bei klassischen Wertpapieren wird für die Ausgabe keine Urkunde in Papierform mehr benötigt. Kryptowertpapiere werden dezentral in einem Blockchain-basierten Kryptowertpapierregister eingetragen. Die DekaBank hatte bereits 2021 die ersten Kryptowertpapiere emittiert und damit auch eine vorläufige Lizenz zur Registerführung von der BaFin erhalten. Diese ist nun nach einem umfassenden Erlaubnisverfahren in eine finale Lizenz übergegangen.

Über die Deka

Die DekaBank ist das Wertpapierhaus der Sparkassen, gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften bildet sie die Deka-Gruppe. Mit einem verwalteten Vermögen in Höhe von insgesamt 381 Mrd. Euro (per 31.12.2023) sowie rund 5,5 Millionen betreuten Depots ist sie einer der größten Wertpapierdienstleister und Immobilien-Asset Manager in Deutschland. Sie eröffnet privaten und institutionellen Anlegern Zugang zu einer breiten Palette an Anlageprodukten und Dienstleistungen. Die DekaBank ist fest verankert in der Sparkassen-Finanzgruppe und richtet ihr Angebotsportfolio ganz nach den Anforderungen ihrer Eigentümer und Vertriebspartner im Wertpapiergeschäft aus.

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