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30.05.2022

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2 Min.

Entlastungen gegen die Inflation

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Die Politik hat zahlreiche Initiativen gegen die Folgen der Geldentwertung ergriffen. So sollen die Belastungen für die Menschen erträglicher werden. Die Maßnahmen gehen in die richtige Richtung; aber es gibt noch Möglichkeiten zu zielgenauerer Verbesserung.

Im April stiegen die deutschen Erzeugerpreise durchschnittlich um 33,5 Prozent zum April 2021 – ein neues Rekordhoch seit Beginn der Statistik im Jahr 1949. Das deutet darauf hin, dass auch die Verbraucherpreise weiter steigen werden. Diesen Trend muss die EZB bekämpfen: „Es bedarf eines starken Signals der Notenbanken, um die steigenden Inflationserwartungen zu brechen“, betont Deka-Chefvolkswirt Ulrich Kater. Er erwartet im Juli die erste Zinserhöhung, zwei weitere könnten noch in diesem Jahr folgen.

Die Auswirkungen der Inflation belasten die Bürgerinnen und Bürger auch bei der Finanzierung ihres Alltags. Daher soll das Entlastungspaket der Bundesregierung die Verbraucherpreise – zumindest vorübergehend – drücken. So gilt von Juni bis Ende August das 9-Euro-Monatsticket für den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr. Ebenfalls ab Juni verzichtet der Staat an der Tankstelle auf einen Großteil der Energiesteuer: Der Spritpreis soll bei Benzin um 30 Cent je Liter und bei Diesel um 14 Cent sinken.

Einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger erhalten im Juli finanzielle Unterstützung. Wer Sozialhilfe, Hartz IV oder Asyl-Geld bezieht, bekommt eine Einmalzahlung von 200 Euro, bei Arbeitslosengeld I gibt es 100 Euro. Gleichzeitig wurde ein Sofortzuschlag von 20 Euro im Monat pro Kind für arme Familien beschlossen. Zum Paket gehört auch ein einmaliger Kinderbonus von 100 Euro pro Kind für alle Familien. Damit nicht genug: Rund 44 Millionen Erwerbstätige erhalten eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die im September ausgezahlt wird. Wichtig: Die Pauschale muss versteuert werden.

„Es sind auch künftig weitere Entlastungspakete sinnvoll, diese sollten aber noch mehr auf den sozialen Ausgleich abzielen.“

Deka-Chefvolkswirt Ulrich Kater

Rückwirkend ab 1. Januar wird zudem der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer um 363 Euro auf 10.347 Euro erhöht. Der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten steigt von 1.000 auf 1.200 Euro. Hinzu kommt die Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer um drei auf 38 Cent. Bereits für 2023 ist geplant, die Grundsicherung und den Grundfreibetrag in der Einkommensteuer zu erhöhen. Auch eine Anpassung der Lohn- und Einkommensteuer an die Inflation wird diskutiert.

Deka-Chefvolkswirt Ulrich Kater begrüßt das Vorgehen: „Das Entlastungspaket der Bundesregierung geht in die richtige Richtung. Zwar gilt für die gesamte Volkswirtschaft, dass vorübergehende Einbußen im Lebensstandard angesichts der drastischen Produktionsprobleme durch die Coronapandemie und den Krieg in Osteuropa unvermeidbar sind. Allerdings sollte man diejenigen Einkommensgruppen entlasten, die von höheren Preisen am stärksten betroffen sind. Es sind auch künftig weitere Entlastungspakete sinnvoll, diese sollten aber noch mehr auf den sozialen Ausgleich abzielen.“

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