| WKN | A2ATHC | ISIN | LU1506064549 | Mischfonds | Aktuelle Fondsdaten vom 06.01.2020 |
|---|
Um Ihnen die Orientierung innerhalb der verschiedenen Risikobereitschaften zu erleichtern, werden diese optisch unterschiedlich dargestellt.
Geringes Risiko: in der Regel nur geringe Wertschwankungen, mittel bis langfristig Kapitalverluste unwahrscheinlich.
Mäßiges Risiko: mäßige Wertschwankungen, mittel- bis langfristig Kapitalverluste wenig wahrscheinlich.
Erhöhtes Risiko: erhöhte Wertschwankungen und auch langfristige Kapitalverluste möglich.
Hohes Risiko: hohe Wertschwankungen und langfristige Kapitalverluste möglich, vollständiger Kapitalverlust nicht auszuschliessen.
Sehr hohes Risiko: sehr hohe Wertschwankungen und langfristig Kapitalverluste bis hin zum vollständigen Kapitalverlust möglich.
Hinweis: Die enthaltene Risikobereitschaft ist die Momentaufnahme in der betrachteten Marktphase, die sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern kann. Der gesetzliche Verkaufsprospekt zum Fonds enthält insbesondere detaillierte Beschreibungen zu Risiken und Kosten, die mit der Anlage in diesem Fonds verbunden sind.
Die oben genannte Einstufung der Risikobereitschaft basiert auf einem gesetzlich normierten Risikoindikator, für den andere Vorgaben gelten, als für die Darstellung der Risikoneigung im Profil des typischen Anlegers im Verkaufsprospekt. Daher kann die Angabe zur Risikoneigung im Verkaufsprospekt von der hier genannten Risikoneigung abweichen.
Mäßiges Risiko: mäßige Wertschwankungen, mittel- bis langfristig Kapitalverluste wenig wahrscheinlich.
Hinweis: Die enthaltene Risikobereitschaft ist die Momentaufnahme in der betrachteten Marktphase, die sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern kann. Der gesetzliche Verkaufsprospekt zum Fonds enthält insbesondere detaillierte Beschreibungen zu Risiken und Kosten, die mit der Anlage in diesem Fonds verbunden sind. Die oben genannte Einstufung der Risikobereitschaft basiert auf einem gesetzlich normierten Risikoindikator, für den andere Vorgaben gelten, als für die Darstellung der Risikoneigung im Profil des typischen Anlegers im Verkaufsprospekt. Daher kann die Angabe zur Risikoneigung im Verkaufsprospekt von der hier genannten Risikoneigung abweichen.
Order-Annahmeschluss: 12:00 Uhr
Abrechnung: Folgetag
| Zeitraum | Netto | Brutto |
|---|---|---|
| 06.01.2019 – 06.01.2020 | +12,99 | +12,99 |
| 06.01.2018 – 06.01.2019 | -11,96 | -11,96 |
| 09.06.2017 – 06.01.2018 | +0,80 * | +0,80 |
Quelle: DekaBank
Die Bruttowertentwicklung (BVI-Methode) berücksichtigt alle auf Fondsebene anfallenden Kosten (z.B. Verwaltungsvergütung), die Nettowertentwicklung zusätzlich den auf Anlegerebene anfallenden Ausgabeaufschlag. Bei einem beispielhaften Anlagebetrag von 1.000 Euro würden neben den auf Fondsebene anfallenden Kosten zusätzlich die folgenden Kosten anfallen - Ausgabeaufschlag vom Ausgabepreis einmalig bei Kauf maximal 4,76% (= 47,6 EUR). Weitere Kosten können auf Anlegerebene anfallen (z.B. Depotkosten), die in der Darstellung nicht berücksichtigt werden. Bitte vergleichen Sie hierzu das Preisverzeichnis Ihrer depotführenden Stelle.
Bitte beachten Sie: Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.
Diese Kostendarstellung erfüllt nicht die Anforderungen an einen aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Kostenausweis, den Sie rechtzeitig vor Auftragsausführung erhalten werden.
Bei Fremdwährungen kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen.
* enthält Ausgabeaufschlag
|
52-Wochen-Hoch
|
99,55 EUR |
|
52-Wochen-Tief
|
99,55 EUR |
| Kennzahlen | 1 Jahr | 3 Jahre |
|---|---|---|
| Volatilität Die Volatilität ist ein Messwert für das Risiko. Sie gibt die Intensität der Schwankungen eines Wertpapierkurses, eines Index oder der Rendite eines Anlageobjekts um den eigenen Mittelwert (während eines bestimmten Zeitraums) an. Je höher die Volatilität, desto höher sind die Schwankungen. Volatilität | n.v. | n.v. |
|
Sharpe Ratio
|
n.v. | n.v. |
| Fondswährung | EUR |
| Auflegungsdatum | 08.06.2017 |
| Geschäftsjahresende | n.v. |
|
Ertragsverwendung
|
Ausschüttung |
|
Mindestanlagebetrag
|
25 EUR |
| Erstanlagebetrag | mind. 500000 EUR |
|
Vermögenswirksame-Leistungen (VL)
|
Nein |
|
Sparplanfähig
|
Ja |
|
Ausgabeaufschlag
|
5,00% |
|
Laufende Kosten
|
1,54% |
|
Verwaltungsvergütung
|
0,85% |
| darin enthalten: Verwahrstellengebühr3 | 0,08% |
1 Bei den an dieser Stelle ausgewiesenen laufenden Kosten handelt es sich um eine Kostenschätzung, da die Kosten des letzten Geschäftsjahres nicht die künftige Belastung des Fondsvermögens mit Kosten widerspiegeln. Grundsätzlich enthalten Laufende Kosten weder Kosten für den An- und Verkauf von Wertpapieren (Transaktionskosten) noch ggf. anfallende, an die Wertentwicklung des Fonds gebundene Gebühren. Sie beinhalten jedoch alle Kosten, die bei der Anlage in andere Fonds anfallen, sofern diese einen wesentlichen Anteil am Fondsvermögen ausmachen.
2 Die Verwaltungsvergütung enthält eine Vergütung für den Vertrieb (Vertriebsvergütung).
3 Die Verwahrstellengebühr fällt für die Verwahrung des Fondsvermögens an.
|
Ertragsverwendung
|
Ausschüttung |
| Fondsart 1 | Mischfonds |
| Gültig ab | 01.01.2018 |
| Teilfreistellungssatz 2 | 0,00 % |
| ADDI/Kumulierter Thesaurierungsbetrag | 0,00 |
| KJ 3 | Datum | Besteuerungs‐anlass 4 | Vor Teilfreistellung | Teilfreistellungs‐betrag 2 | Steuerpflichtig nach Teilfreistellung 2 | FSA 5 | max. AGS/ KeST zzgl. Soli 6 | Währung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2018 | 02.01.2019 | VP | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | EUR |
1 Fondstyp für die Teilfreistellung
2 In der Darstellung werden die Teilfreistellungssätze für Privatanleger berücksichtigt, für institutionelle Anleger gelten abweichende Sätze
3 KJ = Kalenderjahr
4 A = Ausschüttung, VP = Vorabpauschale
5 FSA = Erforderlicher Freistellungsauftrag
6 max. AGS/KeSt zzgl. Soli = maximal mögliche Abgeltungsteuer/Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag (ohne Berücksichtigung von Kirchensteuer)
| ADDI/Kumulierter Thesaurierungsbetrag | 0,00 |
1 EV: Ertragsverwendung (A: ausschüttend, T: thesaurierend)
Die Klassifizierung in der Spalte "EV" erfolgt nach der tatsächlich Ertragsbuchung.
Somit erfordert die Kennzeichnung mit dem Merkmal "A", dass im jeweiligen Fondsgeschäftsjahr ordentliche Erträge zur Ausschüttung zur Verfügung standen und auch tatsächlich ausgeschüttet wurden. Werden für das Fondsgeschäftsjahr keine Erträge ausgeschüttet, werden diese zum Geschäftsjahresende thesauriert und erhalten das Merkmal "T", unabhängig davon ob es sich ggf. grundsätzlich um einen ausschüttenden Fonds handelt.
Bei ausschüttenden Fonds kann die Besonderheit auftreten, dass der Ausschüttungsbetrag nicht ausreichend ist, um die deutsche Abgeltungsteuer, die bei Depotführung in Deutschland einbehalten wird, abzudecken. In einem solchen Fall ist der Fonds nach deutschem Steuerrecht wie ein (voll-) thesaurierender Fonds zu behandeln. Das bedeutet, dass für das gleiche Fondsgeschäftsjahr nur ein Teil der Einkünfte des Fonds zum Ausschüttungstermin ausgeschüttet wurde, der verbleibende Teil gilt für deutsche steuerliche Zwecke zum Geschäftsjahresende als thesauriert. Deshalb kann es vorkommen, dass kurz hintereinander zwei Ertragstermine angezeigt werden.
2 FSA = Erforderlicher Freistellungsauftrag
3 AGS/KeSt Kapitalertragsteuerpflicht ohne Berücksichtigung der anrechenbaren bzw. fiktiven Quellensteuer. Grundlage für die steuerliche Behandlung von Fondserträgen sind die jährlichen Rechenschaftsberichte und die Jahressteuerbescheinigungen. Dargestellt werden die steuerlichen Erträge der letzten fünf Jahre. Bei ausländisch thesaurierenden Fonds stellen die angezeigten einzelnen Werte (zusammenaddiert) nicht in jedem Fall den vollständigen kapitalertragsteuerpflichtigen Betrag dar. Dieser kann, je nach Zeitpunkt der Fondsauflegung, höher sein. Zusätzlich hängt die steuerliche Behandlung der Anlage von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein.