WKN | 933913 | ISIN | LU0107398884 | Aktienfonds Europa Standard- und Nebenwerte Value | Aktuelle Fondsdaten vom 18.02.2019 |
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Um Ihnen die Orientierung innerhalb der verschiedenen Risikobereitschaften zu erleichtern, werden diese optisch unterschiedlich dargestellt.
Geringes Risiko: in der Regel nur geringe Wertschwankungen, mittel bis langfristig Kapitalverluste unwahrscheinlich.
Mäßiges Risiko: mäßige Wertschwankungen, mittel- bis langfristig Kapitalverluste wenig wahrscheinlich.
Erhöhtes Risiko: erhöhte Wertschwankungen und auch langfristige Kapitalverluste möglich.
Hohes Risiko: hohe Wertschwankungen und langfristige Kapitalverluste möglich, vollständiger Kapitalverlust nicht auszuschliessen.
Sehr hohes Risiko: sehr hohe Wertschwankungen und langfristig Kapitalverluste bis hin zum vollständigen Kapitalverlust möglich.
Hinweis: Die enthaltene Risikobereitschaft ist die Momentaufnahme in der betrachteten Marktphase, die sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern kann.
Empfohlene RisikobereitschaftErhöhtes Risiko: erhöhte Wertschwankungen und auch langfristig Kapitalverluste möglich.
Hinweis: Die enthaltene Empfohlene Risikobereitschaft ist die Momentaufnahme in der betrachteten Marktphase, die sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern kann.
Order-Annahmeschluss: 13:00 Uhr
Abrechnung: taggleich
Zeitraum | Netto | Brutto |
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Quelle: DekaBank
Die Bruttowertentwicklung (BVI-Methode) berücksichtigt alle auf Fondsebene anfallenden Kosten (z.B. Verwaltungsvergütung), die Nettowertentwicklung zusätzlich den auf Anlegerebene anfallenden Ausgabeaufschlag. Bei einem beispielhaften Anlagebetrag von 1.000 Euro würden neben den auf Fondsebene anfallenden Kosten zusätzlich die folgenden Kosten anfallen - Ausgabeaufschlag vom Ausgabepreis einmalig bei Kauf maximal 4,76% (= 47,6 EUR). Weitere Kosten können auf Anlegerebene anfallen (z.B. Depotkosten), die in der Darstellung nicht berücksichtigt werden. Bitte vergleichen Sie hierzu das Preisverzeichnis Ihrer depotführenden Stelle.
Die frühere Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung.
Bei Fremdwährungen kann die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen.
* enthält Ausgabeaufschlag
Zu diesem Fonds werden uns keine Daten zur Ermittlung der Nettowertentwicklung von der Fondsgesellschaft zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund dürfen wir keine Wertentwicklungsgrafik anzeigen. Alternativ erhalten Sie einen Überblick über die Wertentwicklung im Fondsporträt der Fondsgesellschaft (pdf) oder in unserem Wertentwicklungsrechner.
Fondswährung | EUR |
Auflegungsdatum | 14.02.2000 |
Geschäftsjahresende | 30. Jun |
Ertragsverwendung
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Ausschüttung |
Mindestanlagebetrag
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25 EUR |
Vermögenswirksame-Leistungen (VL)
|
Nein |
Sparplanfähig
|
Ja |
Ausgabeaufschlag
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5,00% |
Laufende Kosten
des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres ( - ) |
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Verwaltungsvergütung
|
1,50% |
darin enthalten: Verwahrstellengebühr2 | 0,30% |
1 Die Verwaltungsvergütung enthält eine Vergütung für den Vertrieb (Vertriebsvergütung).
2 Die Verwahrstellengebühr fällt für die Verwahrung des Fondsvermögens an.
Ertragsverwendung
|
Ausschüttung |
Fondsart 1 | Aktienfonds |
Gültig ab | 01.01.2018 |
Teilfreistellungssatz 2 | 30,00 % |
KJ 3 | Datum | Besteuerungs‐anlass 4 | Vor Teilfreistellung | Teilfreistellungs‐betrag 2 | Steuerpflichtig nach Teilfreistellung 2 | FSA 5 | max. AGS/ KeST zzgl. Soli 6 | Währung |
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2018 | 02.01.2019 | VP | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | EUR |
1 Fondstyp für die Teilfreistellung
2 In der Darstellung werden die Teilfreistellungssätze für Privatanleger berücksichtigt, für institutionelle Anleger gelten abweichende Sätze
3 KJ = Kalenderjahr
4 A = Ausschüttung, VP = Vorabpauschale
5 FSA = Erforderlicher Freistellungsauftrag
6 max. AGS/KeSt zzgl. Soli = maximal mögliche Abgeltungsteuer/Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag (ohne Berücksichtigung von Kirchensteuer)
Geschäftsjahr | Datum | EV 1 | Betrag | FSA 2 | AGS/ KeST 3 | Währung |
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2017 | 29.12.2017 | T | 0,07 | 0,00 | 0,00 | EUR |
2016/17 | 12.09.2017 | A | 0,42 | 0,42 | 0,42 | EUR |
2015/16 | 01.09.2016 | A | 0,29 | 0,29 | 0,29 | EUR |
2014/15 | 30.09.2015 | A | 0,23 | 0,23 | 0,22 | EUR |
2013/14 | 30.09.2014 | A | 0,20 | 0,14 | 0,13 | EUR |
2012/13 | 30.09.2013 | A | 0,21 | 0,16 | 0,15 | EUR |
2011/12 | 27.09.2012 | A | 0,21 | 0,22 | 0,21 | EUR |
2010/11 | 29.09.2011 | A | 0,21 | 0,22 | 0,21 | EUR |
2009/10 | 30.09.2010 | A | 0,21 | 0,18 | 0,18 | EUR |
1 EV: Ertragsverwendung (A: ausschüttend, T: thesaurierend)
Die Klassifizierung in der Spalte "EV" erfolgt nach der tatsächlich Ertragsbuchung.
Somit erfordert die Kennzeichnung mit dem Merkmal "A", dass im jeweiligen Fondsgeschäftsjahr ordentliche Erträge zur Ausschüttung zur Verfügung standen und auch tatsächlich ausgeschüttet wurden. Werden für das Fondsgeschäftsjahr keine Erträge ausgeschüttet, werden diese zum Geschäftsjahresende thesauriert und erhalten das Merkmal "T", unabhängig davon ob es sich ggf. grundsätzlich um einen ausschütenden Fonds handelt.
Bei ausschüttenden Fonds kann die Besonderheit auftreten, dass der Ausschüttungsbetrag nicht ausreichend ist, um die deutsche Abgeltungsteuer, die bei Depotführung in Deutschland einbehalten wird, abzudecken. In einem solchen Fall ist der Fonds nach deutschem Steuerrecht wie ein (voll-) thesaurierender Fonds zu behandeln. Das bedeutet, dass für das gleiche Fondsgeschäftsjahr nur ein Teil der Einkünfte des Fonds zum Ausschüttungstermin ausgeschüttet wurde, der verbleibende Teil gilt für deutsche steuerliche Zwecke zum Geschäftsjahresende als thesauriert. Deshalb kann es vorkommen, dass kurz hintereinander zwei Ertragstermine angezeigt werden.
2 FSA = Erforderlicher Freistellungsauftrag
3 AGS/KeSt Kapitalertragsteuerpflicht ohne Berücksichtigung der anrechenbaren bzw. fiktiven Quellensteuer. Grundlage für die steuerliche Behandlung von Fondserträgen sind die jährlichen Rechenschaftsberichte und die Jahressteuerbescheinigungen. Dargestellt werden die steuerlichen Erträge der letzten fünf Jahre. Bei ausländisch thesaurierenden Fonds stellen die angezeigten einzelnen Werte (zusammenaddiert) nicht in jedem Fall den vollständigen kapitalertragsteuerpflichtigen Betrag dar. Dieser kann, je nach Zeitpunkt der Fondsauflegung, höher sein. Zusätzlich hängt die steuerliche Behandlung der Anlage von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein.