Sie nutzen aktuell den Internet Explorer. Dieser Webbrowser ist veraltet und entspricht nicht den aktuellen Sicherheitsstandards. Außerdem werden viele aktuelle Designstandards nicht unterstützt.

Für eine sichere und schnelle Nutzung unseres Angebots verwenden Sie bitte einen aktuellen Browser.

29.03.2021

|

2 Min.

Hauptversammlungen im Netz

Text:

Einmal im Jahr laden die deutschen Aktiengesellschaften (AGs) ihre Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung (HV) ein. So schreibt es das Aktiengesetz vor. Dort wird über strategische Fragen und die Dividende abgestimmt. Wegen Corona finden die HVs auch 2021 virtuell und unter besonderen Regeln statt, nicht immer zum Vorteil der Aktionäre.

Im Februar hat die Saison der Hauptversammlungen begonnen. Hier können Einzelaktionäre, Großaktionäre und Fondsgesellschaften wie die Deka Einfluss auf Führung und Ausrichtung der Unternehmen nehmen. Stimmberechtigte Teilnehmer sind alle Halter von Stammaktien. Die meisten der über 500 HVs in Deutschland finden zwischen März und Juli statt. Coronabedingt sind 2021 alle virtuell. Um den Unternehmen einen sicheren Rechtsrahmen zu geben, beschloss der Bundestag im März 2020 Regeln für den Ablauf virtueller HVs. Dies war nötig, weil zum Beispiel aus dem Dax nur die Münchener Rück und Vonovia in ihren Statuten die Möglichkeit einer Online-HV vorgesehen hatten.

Um flexibel auf die Pandemie zu reagieren, wurde den Unternehmen vier Monate mehr Zeit für die Anberaumung einer HV gegeben. Zudem räumte der Gesetzgeber den Aktionären im März „eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunika­tion“ ein. Viele Aktionärsvertreter und -schützer waren allerdings unzufrieden mit dieser Regel, deshalb wurde dies im Dezember 2020 zum „Fragerecht“ ausgebaut. Die Fragen müssen allerdings spätestens einen Tag vor der HV eingereicht werden, und der Vorstand des Unternehmens ist verpflichtet, sie zu beantworten. Über das Verfahren entscheidet der Versammlungsleiter. Oft geschieht dies im Block, was den Fragen ihre Wirkung nimmt.

Anders als auf einer traditionellen HV ist es Aktionärsvertretern nicht möglich, einen längeren Redebeitrag zu halten. Die Gesellschaft kann zwar erlauben, dass während der Hauptversammlung Fragen live gestellt werden, in der Praxis geschieht dies jedoch nicht. „Die virtuelle HV ist wie ein Theaterstück, für das der Vorstand das Skript schreibt“, sagt Ingo Speich, Leiter Nachhaltigkeit & Corporate Governance bei der Deka. Ein echter Dialog zwischen Aktionären und Vorstand findet daher ebenso wenig statt wie die Meinungsbildung unter den Aktionären. Damit entgehen den Unternehmen aber auch oft entscheidende Impulse.

Die aktuellen Regeln gelten bis Ende 2021. Gibt es keine Verlängerung, finden 2022 wieder Präsenz-HVs statt. Viele Wertpapier-Emittenten bringen als neue Option die Idee einer hybriden Hauptversammlung ins Spiel, eine Mischung aus Präsenz und virtuell. Viele Unternehmen würden gerne an Online-HVs festhalten, auch weil diese nur 20 Prozent der Kosten verursachen. Für Speich ist vor allem eins entscheidend: „Das Format darf nicht die Aktionärsrechte vorschreiben. Die müssen in jedem Format für alle gleich sein.“

Präsenzhauptversammlung vor Corona:

Grafik: KD1

Virtuelle Hauptversammlung seit Corona:

Grafik: KD1

Artikel, die mit Namen oder Signets des Verfassers gekennzeichnet sind stellen nicht unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Trotz sorgfältiger Auswahl der Quellen kann die Redaktion für die Richtigkeit des Inhalts keine Haftung übernehmen. Die Angaben dienen der Information und sind keine Aufforderungen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren.
Die Kostendarstellung aller auf den Tabellenseiten aufgeführten Fonds erfüllt nicht die Anforderungen an einen aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Kostenausweis. Umfassende Informationen zu Kosten sind in den Kosteninformationen nach WpHG oder bei den Kundenberatern und Kundenberaterinnen erhältlich.

Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen PRIIP-KIDs (Basisinformationsblätter), die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die in deutscher Sprache bei den Sparkassen oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt am Main und unter www.deka.de erhältlich sind. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte in deutscher Sprache inklusive weiterer Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung ist unter www.deka.de/privatkunden/kontaktdaten/kundenbeschwerdemanagement verfügbar. Die Verwaltungsgesellschaft des Investmentfonds kann jederzeit beschließen, den Vertrieb zu widerrufen.

Herausgeber: DekaBank, Mainzer Landstraße 16, 60325 Frankfurt am Main, www.dekabank.de

Chefredakteur: Olivier Löffler (V. i. S. d. P.)

Projektleitung: Ralf Kustermann

Verlag: S-Markt & Mehrwert GmbH & Co. KG. - Ein Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe, Grenzstraße 21, 06112 Halle, www.deka.de/fondsmagazin, E-Mail: fondsmagazin@deka.de, Fax: +49 345560-6230 

Postanschrift: fondsmagazin Leserservice, Grenzstraße 21, 06112 Halle

Redaktion: : Pamela Kapfenstein, Matthias Grätz, Annekatrin Lacroix, Thomas Luther, Michael Merklinger, Peter Weißenberg 

Grafik/Infografiken: KD1 Designagentur, Köln

Sie möchten uns schreiben? Schicken Sie Ihre Anregungen, Ideen und natürlich auch Kritik einfach per E-Mail an fondsmagazin@deka.de.