Gerade für mittelständische Unternehmen bietet sich eine Gruppentreuhand an, da der Aufwand für die Einrichtung geringer ist als bei einer firmenindividuellen Treuhand. Wir unterstützen Sie aber auch gern bei der Ausfinanzierung einer Firmentreuhand. Sie sind bei uns richtig, wenn Sie:
Im Rahmen eines sogenannten CTA-Modells kann die DekaTreuhand die gesetzlichen Voraussetzungen für eine mögliche Anwendung der neuen erbschaftsteuerrechtlichen Verschonungsregelungen für Altersversorgungsverpflichtungen erfüllen. Zu Details der steuerlichen und bilanziellen Behandlung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
Zwischen Ihrem Unternehmen und der DekaTreuhand GmbH wird ein Treuhandvertrag geschlossen. Rechtlich handelt es sich dabei um eine doppelseitige Treuhand: Zum einen werden Investmentfonds als Treuhandvermögen auf die Treuhand übertragen und die Verwaltung des Treuhandvermögens vereinbart (Verwaltungstreuhand). Zum anderen regelt der Vertrag die Sicherung der Versorgungsansprüche der Arbeitnehmer im Insolvenzfall (Sicherungstreuhand). Wirtschaftlicher Eigentümer des Vermögens bleibt Ihr Unternehmen als Treugeber; rechtlicher Eigentümer wird die Treuhand.
Das Treuhandvermögen ist zweckgebunden, d. h., es wird ausschließlich für die Erfüllung der gesicherten Verpflichtungen verwendet (sogenanntes Deckungsvermögen (HGB) bzw. Plan Assets (IFRS)). Mittelrückflüsse an den Arbeitgeber sind möglich, sofern
Wirtschaftlicher Eigentümer des Vermögens bleibt der Arbeitgeber; rechtlicher Eigentümer wird die Treuhand.
Die Treuhand verwaltet das Vermögen nach den vereinbarten Anlagerichtlinien und veranlasst die Auszahlung des Treuhandvermögens im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers.
Neben den internationalen Bewertungsvorschriften findet sich auch im HGB die Vorschrift, dass auf der Aktivseite sogenanntes Deckungsvermögen mit den Verpflichtungen auf der Passivseite zu saldieren ist. Auf diese Weise kommt es zu einer Bilanzverkürzung, verbunden mit einer möglichen Verbesserung zentraler Bilanzkennzahlen wie der Eigenkapitalquote oder dem Verschuldungsgrad. Die Anerkennung des Treuhandmodells muss grundsätzlich durch Ihren Wirtschaftsprüfer erfolgen. Außerdem empfehlen wir die Unterstützung durch Ihren Steuerberater.
Die Kapitalanlage erfolgt in ausgewählte Investmentfonds der Deka. In Abhängigkeit von der Art der Verpflichtungen und Ihren individuellen Präferenzen stehen verschiedene Anlagemodelle mit Garantiekomponenten zur Verfügung. Die DekaBank unterstützt Sie gern bei der Auswahl einer geeigneten Kapitalanlage.
Unsere Leistungen auf einen Blick: