Als flexibles Rürup-Angebot bieten wir Ihnen Deka-BasisRente an – eine innovative Form der fondsbasierten privaten Altersvorsorge. Sie kombiniert die Vorteile einer staatlich geförderten Investmentanlage mit dem Wachstumspotenzial einer optimierten Vermögensstruktur. Damit erhalten Sie einen ausgewogenen Mix aus Stabilität und attraktiven Renditechancen.
Als selbstständiger Unternehmer sind Sie es gewohnt, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen. Aus Erfahrung wissen Sie: Ein kleiner Schritt kann wichtig für die Zukunft sein. Das gilt auch für Ihre finanzielle Vorsorge. Gerade in Zeiten des anhaltenden Zinstiefs ist die Planung Ihrer finanziellen Zukunft wichtiger denn je. Denn gute Ertragsmöglichkeiten für Ihre Zukunftsvorsorge gibt es noch – und Sie können diese mit vielen weiteren Vorteilen kombinieren.
Auch als gut verdienender Arbeitnehmer oder Beamter können Sie jetzt etwas bewegen, um heute und in Zukunft mehr aus Ihrem Geld zu machen.
Staatliche Förderung bringt Ihrer Vorsorge dabei zusätzlichen Schwung: Beiträge, die Sie in die sogenannte Rürup-Rente einzahlen, können Sie als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Die geförderten Beitragshöchstgrenzen liegen im Jahr 2020 für Ledige bei 25.046,– Euro pro Jahr, für Ehepaare / eingetragene Lebenspartner bei Zusammenveranlagung bei 50.092,– Euro. 2020 können davon 90 % abgesetzt werden. Bis zum Jahr 2025 steigt der Anteil jährlich um zwei Prozentpunkte auf 100 % an. Der zu versteuernde Anteil Ihrer späteren Rente richtet sich nach dem Jahr der ersten Rentenzahlung und gilt dann lebenslang. Im Jahr 2020 beträgt der zu versteuernde Anteil der Rente 80 %, bis zum Jahr 2040 steigt er auf 100 % an.²
* Beiträge, die Sie in die Rürup-Rente einzahlen, können Sie als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Die geförderten Beitragshöchstgrenzen liegen aktuell bei 25.046,- Euro pro Jahr für Ledige und 50.092,- Euro pro Jahr für Verheiratete / eingetragene Lebenspartner. Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständische Versorgungswerke reduzieren diese Höchstbeträge.
** Der Strukturverlauf ist eine beispielhafte Darstellung auf Grundlage heutiger Berechnungen, der allen Zielfonds zugrunde liegt. Die Gewichtung von Deka-Zielfonds in Aktien, Renten und Liquidität kann sich im Verlauf des Investitionszeitraumes verändern.
*** Ausgenommen zukünftige Rentensteigerungen, die voll zu versteuern sind.
**** Entscheidend für die Besteuerung der Rentenzahlungen ist das Jahr des Renteneintritts. Der zu versteuernde Anteil steigt jährlich um 1 Prozentpunkt von 80 % (2020) auf 100 % (ab 2040). Der steuerfreie Anteil wird zu Beginn des Rentenbezugs festgelegt und als fester Betrag in Euro lebenslang festgeschrieben (sog. Besteuerung nach dem Kohortenprinzip, jeder Jahrgang bildet eine Kohorte). Die restliche Rente ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
Bitte beachten Sie unten den Steuerdisclaimer unter Fußnote 2.
1 Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung oder berufsständische Versorgungswerke reduzieren diese Höchstbeträge.
2 Steuerdisclaimer
Ausgenommen zukünftige Rentensteigerungen, die voll zu versteuern sind.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Januar 2020.
Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.
Rechtliche Hinweise
Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds bzw. Zertifikaten der DekaBank sind die wesentlichen Anlegerinformationen, Verkaufsprospekte und Berichte für die jeweiligen Investmentfonds bzw. die Wertpapierinformationen der jeweiligen Zertifikate. Diese Dokumente erhalten Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder Landesbank oder von der DekaBank, 60625 Frankfurt und in diesem Internetauftritt beim jeweiligen Produktprofil. Diese Information kann ein Beratungsgespräch nicht ersetzen.