Bei Geldmarktfonds handelt es sich um Investmentfonds, die überwiegend in liquide Mittel und Geldmarktinstrumente investieren. Die Laufzeit der Geldmarktinstrumente beträgt maximal ca. 12 Monate oder deren Verzinsung wird mindestens einmal jährlich angepasst, wobei in diesem Fall eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren zulässig ist. Geldmarktfonds dürfen nur Geldmarktinstrumente erwerben, die selbst oder deren Aussteller eine gute bis sehr gute Schuldnerqualität aufweisen.
Das in Geldmarktfonds investierte Kapital ist täglich verfügbar. Aufgrund der kurzen (Rest-) Laufzeiten bzw. der vorgeschriebenen Anpassung der Verzinsung bei den für die Fonds erworbenen Geldmarktinstrumenten, fallen Kursschwankungen vergleichsweise geringer aus. Möchten Sie Ihr Geld kurzfristig anlegen, bietet der Geldmarkt somit eine ideale Parkmöglichkeit.
Geldmarktnahe Fonds investieren ergänzend auch in verzinsliche Wertpapiere sowie in Anlagen mit etwas längerer (Rest-) Laufzeit. Im Vergleich zu vielen anderen Anlagen, z.B. Rentenfonds, sind die (Rest-) Laufzeiten in der Regel aber immer noch vergleichsweise kürzer.
Viele Anleger wünschen sich immer häufiger eine Geldanlage, die an keine Laufzeit gebunden ist, die eine Chance auf attraktive Zinsen / Renditen bietet und geringere Kursschwankungen aufweist. Geldmarkt- und geldmarktnahe Fonds sind hier genau die richtige Anlagemöglichkeit.
Rechtliche Hinweise
Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds bzw. Zertifikaten der DekaBank sind die wesentlichen Anlegerinformationen, Verkaufsprospekte und Berichte für die jeweiligen Investmentfonds bzw. die Wertpapierinformationen der jeweiligen Zertifikate. Diese Dokumente erhalten Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder Landesbank oder von der DekaBank, 60625 Frankfurt und in diesem Internetauftritt beim jeweiligen Produktprofil. Diese Information kann ein Beratungsgespräch nicht ersetzen.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Januar 2018. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z.B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.