Informationen zur Einreichung effektiver Fondsanteile

Effektive Fondsanteile – In Luxemburg emittiert

Wichtige Mitteilung an die Anleger folgender Investmentfonds:

ISIN
WKN
Fondsname
LU0040778739
972009
Deka-Basis Strategie Renten TF
LU0047701536
972413
Deka-S Rendite 1/2008 (5 Jahre roll-over) 7/98 A
LU0046898796
972287
Deka-S Rendite 1/2008 (5 Jahre roll-over) 4/98 A
LU0046551338
972572
Deka-S Rendite 1/2008 (5 Jahre roll-over) 10/98 A
LU0041228528
972071
Deka-S Rendite 1/2008 (5 Jahre roll-over) 10/97 A
LU0043062107
972165
Deka-S Rendite 1/2008 (5 Jahre roll-over) 1/98 A
LU0041228874
972074
Deka-Renten: Euro 3-7 CF (A)
LU0044138906
972352
Deka-Renten: Euro 1-3 CF (A)
LU0052859252
973242
DekaLuxTeam-Aktien Asien CF
LU0048313653
972821
DekaLux-Japan CF
LU0011194601
971120
DekaLux-Bond A
LU0027797579
971299
Deka-Flex: Euro (C)
LU0035700458
971712
Deka-Flex: Euro (A)
LU0059869403
974304
Deka 10/2007 (3 Jahre roll-over) Anteilklasse 7/98 A
LU0052803979
972411
Deka 10/2007 (3 Jahre roll-over) Anteilklasse 7/96 A
LU0046897988
972288
Deka 10/2007 (3 Jahre roll-over) Anteilklasse 4/96 A
LU0046516000
972570
Deka 10/2007 (3 Jahre roll-over) Anteilklasse 10/96 A
LU0043062289
972163
Deka 10/2007 (3 Jahre roll-over) Anteilklasse 1/96 A
LU0041228361
972053
Deka 10/2007 (3 Jahre roll-over) A
LU0055789068
973845
Deka 10/2007 (3 Jahre roll-over) Anteilklasse 1/98 A

Für die Einreichung effektiver Luxemburger Fondsanteile (gedruckte Anteilscheine) wenden Sie sich bitte an Ihre Sparkasse oder Ihr Kreditinstitut. Die hierzu erforderlichen Informationen und Unterlagen haben wir Ihnen nachfolgend aufgeführt.
 
In Ausnahmefällen können Sie die effektiven Fondsanteile auch persönlich bei der DekaBank einreichen. Hierzu ist es zwingend erforderlich vorab Kontakt mit der Effektenkasse der DekaBank aufzunehmen.
 
Das Luxemburger Gesetz vom 28. Juli 2014 über die Immobilisierung von Inhaberanteilen sieht vor, dass Inhaberanteile der oben genannten Investmentfonds (kurz: Fondsanteile) bei einer Registerstelle hinterlegt werden müssen. Zielsetzung des Gesetzes ist es, insbesondere die Geldwäsche zu bekämpfen und die Steuerehrlichkeit zu fördern.
 
Fondsanteile, die nicht bis zum 18. Februar 2016 registriert wurden, werden annulliert und deren Gegenwert wird bei der Luxemburger Hinterlegungskasse („Caisse de Consignation“) hinterlegt, bis der legitimierte Inhaber die Rückerstattung des Gegenwertes beantragt. Dies übernimmt Ihre Sparkasse in Zusammenarbeit mit der DekaBank für Sie.

Hinweis

Nach Prüfung Ihrer Einreichung senden wir die Unterlagen an die Luxemburger Hinterlegungskasse, zur Erstattung Ihres Guthabens. Die Bearbeitungszeit dort beträgt 3 bis 6 Monate. Wir haben leider keinen Einfluss auf die Arbeitsabläufe der Caisse de Consignation. Daher können wir keine verbindlichen Aussagen über die Bearbeitungsdauer Ihrer Aufträge treffen. Bitte haben Sie Verständnis, dass Aussagen über den Bearbeitungsstand einzelner Aufträge nicht möglich sind.
 
Die Caisse de Consignation berechnet für den Hinterlegungszeitraum Gebühren von 1% pro Jahr.
 
Information: Die DekaBank übernimmt die Abführung der Abgeltungsteuer und des Solidaritätszuschlags. Sie erhalten von der DekaBank eine Abrechnung der Transaktion sowie eine Steuerbescheinigung.
 
Die DekaBank berechnet eine Bearbeitungsgebühr von 0,4% pro ISIN (mind. 150€).

Bitte verwenden Sie für die Einreichung ausschließlich unser aktuelles Formular, das wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen. Einreichungen mit anderen Formularen können nicht bearbeitet werden.

Einlieferung per Wertbrief und persönliche Einlieferung

Bitte beachten Sie bei der Einreichung Luxemburger Fondsanteile folgende Punkte:

  • Laden Sie sich das editierbare Formular (Einreichung effektiver Fondsanteile) herunter und füllen Sie es bitte am Computer vollständig aus.
  • Alle Felder sind Pflichtangaben. Unvollständig ausgefüllte Formulare können nicht bearbeitet werden.
  • Bitte beachten Sie unser Merkblatt „Datenschutzhinweise für Kunden“. Es steht Ihnen zum Download zur Verfügung.
  • Bei deutschen Privatkunden und EU-Bürgern benötigen wir eine beglaubigte Kopie des vollständig lesbaren Personalausweises. Schwärzungen etc. sind aus gesetzlichen Gründen in diesem Fall nicht zulässig.
  • Der Umfang der erforderlichen Unterlagen zum Identitätsnachweis bei Nicht-EU-Bürgern, Deutschen mit ausländischem Wohnsitz, Minderjährigen und juristischen Personen etc. ist im Einzelfall vorab zu klären.
  • Die Einreichung ist durch den wirtschaftlich Berechtigten (i.d.R. der Eigentümer) selbst oder durch einen Bevollmächtigten vorzunehmen. Die Vollmacht ist im Formular vom wirtschaftlich Berechtigten zu bestätigen.
  • Die Zahlung aus einer Einreichung kann ausschließlich auf ein Konto des wirtschaftlich Berechtigten bei einem inländischen Kreditinstitut erfolgen.
  • Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit der Anteilscheine. Bei ausschüttenden Fonds unbedingt Mantel und Bogen beifügen.

 
Die Sendung umfasst folgende Bestandteile:

  • Einreichungsformular mit originaler Unterschrift
  • Beglaubigte Kopie des gültigen Ausweises für Einreicher und wirtschaftlich Berechtigten
  • Anteilscheine inkl. evtl. Kupons im Original

 
Bitte senden Sie die Einreichung, z.B. per Wertbrief DHL, an folgende Adresse:
 
DekaBank
Deutsche Girozentrale
OE 84 1202 02
Hahnstr. 55
60528 Frankfurt am Main


Wichtige Informationen zur persönlichen Einlieferung

In Ausnahmefällen können Sie Ihre effektiven Fondsanteile auch persönlich bei uns einreichen. Dies ist ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache zwischen 9.00 und 15.00 Uhr in den Räumlichkeiten der DekaBank in Frankfurt-Niederrad möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Team der Effektenkasse.
 
Sollten Fragen offen sein, kontaktieren Sie uns bitte, um eine reibungslose und zügige Abwicklung Ihrer Transaktion zu ermöglichen. Sie können sich hierzu auch gerne an einen Ansprechpartner in Ihrer Sparkasse wenden.

Ihre Ansprechpartner:
 
Tel.: (0 69) 71 47 - 21 21
E-Mail: effektenkasse@deka.de