Informationen zur Einreichung effektiver Fondsanteile
Effektive Fondsanteile – In Deutschland emittiert
Für die Einreichung effektiver deutscher Fondsanteile (gedruckte Anteilscheine) wenden Sie sich bitte an Ihre Sparkasse oder Ihr Kreditinstitut. Die hierzu erforderlichen Informationen und Unterlagen haben wir Ihnen nachfolgend aufgeführt.
In Ausnahmefällen können Sie die effektiven Fondsanteile auch persönlich bei der DekaBank einreichen. Hierzu ist es zwingend erforderlich vorab Kontakt mit der Effektenkasse der DekaBank aufzunehmen.
Bitte verwenden Sie für die Einreichung ausschließlich unser aktuelles Formular, das wir Ihnen als Download zur Verfügung stellen. Einreichungen mit anderen Formularen können nicht bearbeitet werden.
Einreichung per Wertbrief und persönliche Einreichung
Bitte beachten Sie bei der Einreichung deutscher Fondsanteile folgende Punkte:
- Laden Sie sich das editierbare Formular (Einreichung effektiver Wertpapiere) herunter und füllen Sie es bitte am Computer vollständig aus.
- Alle Felder sind Pflichtangaben. Unvollständig ausgefüllte Formulare können nicht bearbeitet werden.
- Bitte beachten Sie unser Merkblatt „Datenschutzhinweise für Kunden“. Es steht Ihnen zum Download zur Verfügung.
- Bei deutschen Privatkunden und EU-Bürgern benötigen wir eine beglaubigte Kopie des vollständig lesbaren Personalausweises. Schwärzungen etc. sind aus gesetzlichen Gründen in diesem Fall nicht zulässig.
- Der Umfang der erforderlichen Unterlagen zum Identitätsnachweis bei Nicht-EU-Bürgern, Deutschen mit ausländischem Wohnsitz, Minderjährigen und juristischen Personen etc. ist im Einzelfall vorab zu klären.
- Die Einreichung ist durch den wirtschaftlich Berechtigten (i.d.R. der Eigentümer) selbst oder durch einen Bevollmächtigten vorzunehmen. Die Vollmacht ist im Formular vom wirtschaftlich Berechtigten zu bestätigen.
- Auf Grund der gesetzlichen Vorschriften können wir effektive Wertpapiere grundsätzlich nur noch zur Einlieferung in ein Depot entgegennehmen. Sollten Sie noch kein DekaBank Depot besitzen, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Sparkasse zwecks einer Depoteröffnung in Verbindung. Falls keine Depotgutschrift in unserem Haus gewünscht wird, können die Wertpapiere in ein Wertpapierdepot bei einer anderen Bank übertragen werden.
- Bei Einlieferungen in ein DekaBank Depot geben Sie bitte alle Depotinhaber an.
- Für Anteile von Immobilienfonds, besteht eine Mindesthaltefrist von 24 Monaten und eine Rückgabefrist von 12 Monaten. Ein Freibetrag besteht nicht.
- Achten Sie bitte auf die Vollständigkeit der Anteilscheine, bei ausschüttenden Fonds unbedingt Mantel und Bogen beifügen.
Die Sendung an die DekaBank umfasst folgende Bestandteile:
- Einreichungsformular mit originaler Unterschrift
- Beglaubigte Kopie des gültigen Ausweises für Einreicher und wirtschaftlich Berechtigten
- Anteilscheine im Original
Bitte senden Sie die Einreichung, z.B. per Wertbrief DHL, an folgende Adresse:
DekaBank
Deutsche Girozentrale
OE 84 1202 02
Hahnstraße 55
60528 Frankfurt am Main
Wichtige Informationen zur persönlichen Einlieferung
In Ausnahmefällen können Sie Ihre effektiven Fondsanteile auch persönlich bei uns einreichen. Dies ist ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache zwischen 9.00 und 15.00 in den Räumlichkeiten der DekaBank in Frankfurt-Niederrad möglich. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Team der Effektenkasse.
Sollten Fragen offen sein, kontaktieren Sie uns bitte, um eine reibungslose und zügige Abwicklung Ihrer Transaktion zu ermöglichen. Sie können sich hierzu auch gerne an einen Ansprechpartner in Ihrer Sparkasse wenden.
Ihre Ansprechpartner:
Tel.:
(0 69) 71 47 - 21 21
E-Mail:
effektenkasse@deka.de