Blick in einem Bürogebäude mit verschiedenen bunten Gläsern.

Transparenz und Offenlegung

Die Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 sieht nachhaltigkeitsbezogene Informationspflichten für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater vor.

Wir begrüßen diese neue Regulierung des Gesetzgebers, da hierdurch branchenübergreifend Transparenz hinsichtlich des Umgangs mit Nachhaltigkeitsrisiken, nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und nachhaltigen Produkten geschaffen wird. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen hierzu.

 

Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3)

Deka Immobilien blickt auf eine langjährige Expertise im Einsatz ganzheitlicher Risikomanagementsysteme zurück. Risiken werden bei uns auf Geschäftsfeld- und auf Produktebene bewertet und gesteuert.

Wie Deka Immobilien Nachhaltigkeitsrisiken in die Investitionsentscheidungen integriert, finden Sie hier:

Worauf unsere Entscheidungen basieren

 

Transparenz nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen (Art. 4)

Deka Immobilien berücksichtigt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Unter den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (auch „Principal Adverse Impacts“ oder „PAI“) werden die negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft verstanden, die mit Investitionen in Unternehmen, Staaten und supranationale Organisationen sowie Immobilien verbunden sind.

Details zu den Strategien und Methoden zur PAI-Berücksichtigung, einschließlich einer Zusammenfassung der Mitwirkungspolitik und Angaben zur Beachtung eines Kodex für verantwortungsvolle Unternehmensführung und international anerkannter Standards für die Sorgfaltspflicht und die Berichterstattung, sowie eine Beschreibung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen für den jeweils aktuellen Berichtszeitraum sind in der „Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ enthalten.

PAI-Dokument hier abrufen

 

Vergütungspolitik (Art. 5)

Unsere Vergütungspolitik und wie wir uns in diesem Zusammenhang zum Thema Nachhaltigkeit und zu den damit verbundenen Risiken positionieren, ist für die gesamte Deka Gruppe einheitlich geregelt.

Weitere Informationen gemäß Artikel 5

 

Weitere Informationen:

  • Business-Ethik und Umwelt- und Sozialkriterien hier auf den Internetseiten der Deka Gruppe.
  • Deka Nachhaltigkeitsberichte finden Sie hier
 

Für Privatkunden

Die DekaBank bietet seit Oktober 2019 nachhaltige Produktlösungen für Privatkunden bei strukturierten Produkten und Zertifikaten. Informationen zu unseren Immobilienfonds sowie die vorvertraglichen Informationen finden Sie im Bereich Private Anleger unter Produkte & Leistungen und auf der Internetseite „Privatkunden“ unter dem Link „Fondsprofil“.