Gemäß §26a KWG besteht seit dem Jahr 2013 die Pflicht, einen Country by Country Report zu veröffentlichen. Dieser beinhaltet Angaben (wie z.B. angefallene Umsätze, Anzahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten und Steuern auf Gewinn und Verlust) aller Tochtergesellschaften und Niederlassungen aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Drittstaaten.
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